Beseitigung" von Atomkraftwerksteilen
des Abgeordneten Sauermilch und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Abgesehen von den extrem zerstörerischen Wirkungen, die schon vom Bau und vom sogenannten Normalbetrieb von Atomkraftwerken ausgehen, und abgesehen von der bis heute nicht gelösten Frage der „Beseitigung" des radioaktiven Abfalls solcher Werke besteht das ebenfalls ungelöste Problem der „Beseitigung" ausgedienter Atomkraftwerke.
In der jüngsten Zeit erhalten wir vermehrt Nachrichten, nach denen Teile von Atomkraftwerken und andere radioaktiv verseuchte Teile, deren Herkunft ungewiß ist, weite Bereiche unserer Umwelt dadurch zusätzlich gefährden, daß sie unkontrolliert z. B. in den Handel gebracht werden und damit äußerst heimtückische Kontaminationsmöglichkeiten in allen Lebensbereichen heraufbeschwören.
Weiter besteht der Verdacht, daß die Erbauer und Betreiber von Atomkraftwerken durch „Unter-der-Hand-Verkäufe" die extrem hohen Aufwendungen für die „Beseitigung" von Atomspaltanlagen auf Kosten der Menschen und der gesamten lebenden Natur auf kaltem Wege verringern und die wahren Kosten verschleiern wollen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen40
Welche Teile aller Art, die auch nur der geringsten radioaktiven Verseuchung ausgesetzt waren, sind bisher aus welchen Atomkraftwerken (auch in Betrieb befindlicher und Forschungsreaktoren) ausgebaut, aber nicht endgelagert worden?
Wo sind im einzelnen diese Materialien geblieben, um welche Mengen handelt es sich, welchen Verseuchungsgrad haben sie, und welche Strahlung geht von ihnen aus?
Bei welchen dieser Materialien ist eine „Endlagerung" noch beabsichtigt, und wie und wo wird diese bewerkstelligt?
Auf welche Art wird die ordnungsgemäße Durchführung dieser „Endlagerung" kontrolliert?
Wie ist die „Verwertung" der nicht zur „Endlagerung" bestimmten Materialien gemäß Fragen 1 und 2 gedacht?
Welche Bestimmungen betrachtet die Bundesregierung bezüglich der Mindeststrahlendosen dieser Materialien als verbindlich?
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dabei der Gefahr zu, daß bei Wiederverwendung solcher Materialien z. B. in Bauteilen die Strahlung unmittelbar auf Menschen über Zeiträume von mehreren Generationen hinweg wirken kann?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es eine „unschädliche" Mindeststrahlendosis nicht gibt?
Welcher Verwertung sind die Materialien gemäß Fragen 1, 2 und 5 bereits teilweise oder ganz zugeführt worden?
Wie hat die Bundesregierung die „ordnungsgemäße" Verwertung dieser Materialien überwacht?
Wie schätzt die Bundesregierung die außer Kontrolle befindlichen verseuchten Materialien bezüglich Masse, Verseuchungsgrad und Verseuchungsart ein, die bisher auf dem „Markt" aufgetaucht sind, ohne daß ihre Herkunft geklärt werden konnte?
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, daß durch „Verdünnungsprozesse", z. B. durch Einschmelzen von verseuchtem Stahl in andere Stahlmassen, eine Verbreitung der radioaktiven Verseuchung nicht mehr kontrolliert und auch nicht mehr rückgängig gemacht werden kann?
Betrachtet die Bundesregierung die Kalkulation der Atomkraftwerksbetreiber als seriös, daß etwa die gleiche Höhe der Kosten der Errichtung eines Atomkraftwerks als Kosten für dessen „Beseitigung" in der Gesamtfinanzierung vorgesehen sein sollen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Kalkulation schon allein deswegen nicht seriös sein kann, weil noch nicht ein einziger Präzedenzfall die tatsächlichen Kosten nachgewiesen hat?
Welche Kalkulation legt die Bundesregierung für die „Beseitigung" von Atomkraftwerken als Mitfinanzierer zugrunde?
Welche Kostenrelation des Abbruchaufwands bestehen zwischen den „endzulagernden" Teilen und den nach Auffassung der Bundesregierung wiederverwendbaren Teilen bei der Beseitigung bis zur Rückführung in den „Gebrauch" bzw. bis zur „Endlagerung"?
Welche Kosten entstehen zusätzlich durch den Einsatz von Energie und Material für Werkzeuge und Geräte zum Abbruch eines Atomkraftwerks, die ihrerseits durch ihren Einsatz kontaminiert und dadurch unbrauchbar für weitere Verwendung werden?
In welchem Maß wird dieses Werkzeug und Gerät sinngemäß, wie in Frage 5 dargestellt, wieder"verwendet"?
Welche Regelungen bezüglich der Kosten, der Kontrolle und der „Wiederverwendung" hat die Bundesregierung mit den Betreibern der zur „Verschrottung" anstehenden Atomspaltanlagen Niederaichbach, Lingen und Gundremmingen getroffen?
Welche Forschungsmittel sind von der Bundesregierung für die „Beseitigung" von Atomkraftwerken im weitesten Sinn vorgesehen oder/und bereits ausgegeben?
Welche Anteile der „Beseitigungskosten" werden von den Betreibern übernommen?
Auf welche Weise finanzieren die Betreiber ihre Anteile an den „Beseitigungskosten"?
Auf welche Weise stellt die Bundesregierung sicher, daß diese Kosten nachkontrollierbar bleiben und nicht durch „Mischkalkulationen" versteckt und „verdünnt" werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die „Beseitigung" eines Atomkraftwerks sämtliche Bauteile einschließlich Fundamenten zu enthalten hat?
Welches Kostenverhältnis besteht zwischen der „Beseitigung" des Rohbaus und des Ausbaus?
Welche Firmen sind mit welchen Auflagen mit der „Beseitigung" von Atomkraftwerken oder deren Teilen befaßt?
Wer führt dabei die Aufsicht, mit welchen Befugnissen und auf wessen Kosten?
Welche „Abklingzeiten" legt die Bundesregierung für die Zeit von der Stillegung einer Atomspaltanlage bis zu deren endgültiger Entfernung zugrunde?
Welche Aufwendungen sind zur Unterhaltung und zur Überwachung „abklingender" Atomspaltanlagen funktionell und finanziell erforderlich?
Wer trägt diese Kosten, und sind diese Kosten in den Kalkulationen der Betreiber und der Bundesregierung jeweils enthalten?
Welche Lagerstätten sind aus der Sicht der Bundesregierung geeignet und vorgesehen für die „Endlagerung" der abgebrochenen Bauteile „ausgeklungener" Atomspaltanlagen?
Welcher Zeitplan besteht bezüglich der „Lebensdauer" und der Abrißzeitpunkte aller in der Bundesrepublik Deutschland in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke?
Welche Mengen radioaktiv verseuchten Materials ergeben sich insgesamt aus diesem Zeitplan jeweils für die „Endlagerung" und für die „Wiederverwendung" einschließlich des Werkzeugs und Geräts?
Welche Lagerstätten sind aus der Sicht der Bundesregierung geeignet und vorgesehen, diese Gesamtmenge zur „Endlagerung" aufzunehmen?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Gefahrenpotential der für die „Wiederverwendung" auf diese Art „freiwerdenden" Gesamtmenge an verseuchtem Material aus Atomkraftwerken, auch wenn es sich teilweise um „geringe" Dosen der Verseuchung handelt, jedoch insgesamt eine große Masse darstellt, die dann fast überall verbreitet sein wird und nicht mehr „entfernt" werden kann?
Welche Mengen an verseuchtem Material würden zusätzlich anfallen, wenn eine „Wiederaufbereitungsanlage" Typ Gorleben hinzukäme, welcher Verseuchungsgrad, welche Strahlung?
Wie wäre bei einer „Wiederaufbereitungsanlage" das Verhältnis von „endzulagerndem" und „wieder zu verwertendem" Material
a) während des „Bet riebs",
b) nach Stillegung?
Welche „Lebensdauer", welche „Abklingzeit" und welche „Beseitigungskosten" mit welcher Finanzierung legt die Bundesrepublik Deutschland einer „Wiederaufbereitungsanlage" Typ Gorleben zugrunde?
Welches „Endlager" ist für die „Beseitigung" dieser „Wiederaufbereitungsanlage" vorgesehen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für Energie, Edelmetalle, Metalle, Mineralien, kurz alle notwendigen Ressourcen aller Art, ihre Gewinnung und Verwendung für Atomspaltanlagen und „Wiederaufbereitungsanlagen" bis zum Ausstieg aus dieser „Energiegewinnungsart" samt ihren „Beseitigungskosten" und der Aufwendungen zur „Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung"?