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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Transporte von radioaktivem Material in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 10001717)

Menge, Art und Herkunft in der Bundesrepublik Deutschland transportierten radioaktiven Materials, Anteil verschiedener Verkehrsträger, Information über Transittransporte, z.B. auf dem Rhein, Anwendung des Atomgesetzes auf den Transport leichtradioaktiver Stoffe, Sicherheitsvorschriften bei Nukleartransporten, Konsequenzen aus dem Unfall der "Mont Louis", Forschungsaufträge über Transportrisiken, Kritik des EP an einzelstaatlichen Schutzmaßnahmen, Neuordnung des Transports gefährlicher und radioaktiver Stoffe anläßlich der Internationalen Nordseekonferenz

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

19.10.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/198919.09.84

Transporte von radioaktivem Material in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Dr. Schmude, Bernrath, Catenhusen, Curdt, Daubertshäuser, Duve, Haar, Dr. Hauff, Frau Dr. Hartenstein, Hettling, Jansen, Kiehm, Kirschner, Kretkowski, Meininghaus, Müller (Düsseldorf), Dr. Nöbel, Pauli, Dr. Penner, Reuter, Schröer (Mülheim), Stahl (Kempen), Stiegler, Tietjen, Stockleben, Dr. Struck, Vosen, Wartenberg (Berlin), Dr. Wernitz und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Havarie des französischen Frachters „Mont Louis" mit radioaktiver Ladung im Ärmelkanal vor der belgischen Küste, insbesondere aber die zurückhaltende Informationspolitik der zuständigen Behörden, haben zu einer starken Verunsicherung der Öffentlichkeit geführt und Fragen nach dem Umfang und der Sicherung von Nukleartransporten generell — auch in der Bundesrepublik Deutschland — aufgeworfen.

Angesichts der Tatsache, daß nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des ersten externen Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente verstärkt Transporte mit radioaktivem Material stattfinden werden, halten wir eine umfassende Information der Öffentlichkeit, die möglicherweise auch geeignet sein kann, Ängste abzubauen, für erforderlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Mengen radioaktiven Materials werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. aus der und in der Bundesrepublik Deutschland auf der Straße, auf der Schiene und auf dem Wasser (auch Meereshoheitsgewässer) transportiert?

2

Wird die Bundesregierung über Transittransporte von radioaktivem Material (z. B. auf dem Rhein) informiert? Wenn ja, welchen Umfang haben derartige Transporte?

3

Welcher Art ist das in den Fragen 1 und 2 erwähnte radioaktive Material?

4

Welcher Herkunft ist das o. a. Material?

5

Welche Regelungen gibt es für Transporte mit radioaktivem Material bei den Verkehrsträgern — Schiene, Straße, Binnenschiffahrt, Seeschiffahrt, Luftfahrt —, und sind diese miteinander vergleichbar und aufeinander abgestimmt?

6

Übt die Bundesregierung Einfluß auf die Wahl des Verkehrsmittels bei Transporten mit radioaktivem Material aus oder ist die Transportmittelwahl dem Betroffenen völlig freigestellt?

7

Trifft es zu, daß der Transport leichtradioaktiver Stoffe nicht nach dem Atomgesetz genehmigt werden muß, sondern lediglich dem Gesetz zum Transport gefährlicher Güter unterliegt? Hält die Bundesregierung dies für ausreichend?

8

Von wem werden die Transporte durchgeführt, und wer beaufsichtigt sie?

9

Welche Qualifikation haben die Transportbegleiter? Gibt es zusätzlich zu den Fahrern sicherheitstechnisches Begleitpersonal (z. B. Lotsen auf Schiffen)?

10

Sind die Transporte für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar gekennzeichnet?

11

Die Frage nach besonderen Katastrophenschutzplänen für Schiffe mit radioaktiver Ladung hat die Bundesregierung in einer Antwort auf Fragen der Fraktion der SPD bereits verneint.

Sind als Konsequenz aus dem Unfall der „Mont Louis" jetzt solche Pläne vorgesehen? Gibt es derartige Schutzpläne für Transporte auf der Straße, auf der Schiene und in der Luft?

12

Besteht eine ausreichende Haftung für mögliche Unfälle bei Transporten mit radioaktivem Material?

13

Verfügt die Bundesregierung über eine Aufstellung von Transportunfällen mit radioaktivem Material, die es in anderen Ländern bereits gegeben hat, und hat sie daraus Konsequenzen für ihr Genehmigungsverfahren gezogen?

14

Die Bundesregierung hat mehrere Forschungsaufträge zur Untersuchung der Risiken beim Transport radioaktiven Materials vergeben.

Wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen? Hat die Bundesregierung die Absicht, in ihrer Auswertung auch Ergebnisse von Studien einzubeziehen, die nicht in ihrem Auftrag angefertigt wurden?

15

Teilt die Bundesregierung die Meinung des Europäischen Parlaments, daß die einzelstaatlichen Schutzmaßnahmen für den Transport gefährlicher und radioaktiver Stoffe unzureichend sind?

16

Ist die Bundesregierung bereit, sich die Forderung des Europäischen Parlaments nach Festsetzung besonderer Transportrouten, nach Vorabinformation aller Betroffenen und nach wirksameren Katastrophenschutzmaßnahmen zu eigen zu machen?

17

Der zuständige EG-Kommissar, Dr. Narjes, hat die Regelungen der Internationalen Schiffahrtsorganisation zum Transport gefährlicher Stoffe als unzureichend bezeichnet.

Wird die Bundesregierung dies und den Unfall der „Mont Louis" zum Anlaß nehmen, auf der Internationalen Nordseekonferenz im Herbst dieses Jahres eine Initiative zur Neuordnung des Transports gefährlicher und radioaktiver Stoffe zu ergreifen?

Bonn, den 19. September 1984

Schäfer (Offenburg) Dr. Schmude Bernrath Catenhusen Curdt Daubertshäuser Duve Haar Dr. Hauff Frau Dr. Hartenstein Hettling Jansen Kiehm Kirschner Kretkowski Meininghaus Müller (Düsseldorf) Dr. Nöbel Pauli, Dr. Penner Reuter Schröer (Mülheim) Stahl (Kempen) Stiegler Tietjen Stockleben Dr. Struck Vosen Wartenberg (Berlin) Dr. Wernitz Dr. Vogel und Fraktion

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