BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Planung der A 95 Eschenlohe-Garmisch-Partenkirchen (G-SIG: 10001737)

Fertigstellung der Umgehungsstraßen, wirtschaftliche Bewertung, ökologische Risikountersuchung, weitere Straßenbaumaßnahmen, Kosten der A 95, Kosten eines vierspurigen Ausbaus der B 2 samt einer Nebenstraße für Radfahrer und landwirtschaftliche Fahrzeuge, Auswirkungen auf Boden und Landschaft (Loisach-Tal), ökologische Folgen, Trinkwasserproblematik, Folgen für die Fremdenverkehrsorte Farchant, Oberau und Garmisch, Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel in diesem Erholungsraum

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

09.11.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/203525.09.84

Planung der A 95 Eschenlohe—Garmisch-Partenkirchen

des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN

Planung der A 95 Eschenlohe—Garmisch-Partenkirchen

Wir fragen die Bundesregierung:

Planung

Fragen20

1

Mit welcher zeitlichen Realisierung rechnet die Bundesregierung für

a) den Bau der A 95 Eschenlohe—Garmisch-Partenkirchen,

b) für die Fertigstellung der Umgehungsstraßen Garmisch-Partenkirchen?

2

Wird zur Fortschreibung des Bedarfsplanes eine gesamtwirtschaftliche Bewertung und ökologische Risikountersuchung zur A 95 durchgeführt?

3

Sind weitere Straßenbaumaßnahmen beabsichtigt, wenn Österreich aufgrund dieser Autobahn den Zirler Berg und/oder die Strecke Imst—Lermoos ausbaut?

4

Wieviel Prozent des Durchgangsverkehrs glaubt die Bundesregierung durch eine Autobahn A 95 aus dem Ort ziehen zu können?

b) Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung den Wert einer völligen Beseitigung jedes Durchgangsverkehrs durch einen Ortstunnel Farchant?

5

Wie hoch werden die Kosten der Autobahn A 95 Eschenlohe-Garmisch-Partenkirchen veranschlagt

a) für die Strecke Vestbühl—Oberau mit detaillierter Angabe der Kosten einer etwaigen Verlegung der Loisach,

b) für die Umgehung Oberaus,

c) für die Strecke Oberau—Farchant,

d) für den Doppeltunnel östlich von Farchant,

e) für die „Spange" vom Autobahnende bis zum Beginn der geplanten Umgehungsstraße für Garmisch-Partenkirchen am Kramer?

6

Mit welcher Summe wird der Verbrauch von Boden, die Landschaftszerstörung, die Vernichtung von Lebensräumen für bedrohte Arten, die Beeinträchtigung des Fremdenverkehrs und der Erholungsfunktion in diesen Gesamtkosten veranschlagt?

7

Wie hoch werden im Vergleich dazu die Kosten eines vierspurigen Ausbaus der B 2 samt einer Nebenstraße für Radfahrer und landwirtschaftliche Fahrzeuge veranschlagt, insbesondere

a) für die Strecke Vestbühl—Oberau mit genauen Angaben der Kosten einer etwaigen Verlegung der Loisach oder einer Galeriebauweise im Bereich der Felswände am „Hängenden Stein",

b) für die Überquerung der Bahnlinie nördlich und südlich von Oberau,

c) für die Umgehung Oberaus,

d) zwischen Oberau und Farchant,

e) für die Untertunnelung Farchants, und zwar

aa) für zunächst einen zweispurigen Tunnel,

bb) für den späteren Bau eines zweiten Tunnels unter Berücksichtigung der Stillegung des Farchanter Bahnhofs, da die Untertunnelung von Farchant auf der Trasse der Deutschen Bundesbahn erfolgen soll?

8

Welche Kosten würden durch den Bau einer zweispurigen Ortsumgehung

a) für Oberau,

b) für Farchant

im Zuge der bestehenden B 23 entstehen?

9

Welche geologischen Erkenntnisse haben die angeblich zur Untertunnelung Farchants durchgeführten Bodenuntersuchungen erbracht und

b) welche bautechnischen Konsequenzen mit welchen Kostenfolgen werden aus dieser Untersuchung gezogen?

10

Welche Flächen nimmt die geplante A 95

a) direkt durch Straßenfläche,

b) indirekt durch Dämme, Einschnitte, Zubringer etc. in Anspruch?

11

Inwieweit ist die Inanspruchnahme des wertvollen Bodens durch die A 95 in Einklang zu bringen mit den Aussagen des Bodenschutzprogramms des Bundesinnenministers?

12

Wie bewertet die Bundesregierung den landschaftszerschneidenden Effekt und die Zerstörung des Landschaftsbildes durch die geplante Autobahn im Loisach-Tal?

13

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das Loisachtal zu den letzten schützenswerten Naturlandschaften im schmalen deutschen Alpenraum gehört, und welche Konsequenzen für den Bau der A 95 werden in dieser Hinsicht aus dem Bodenschutzprogramm des Bundesinnenministers gezogen?

14

Im Gebiet der Trasse der geplanten A 95 kommen 34 Pflanzen der Roten Liste vor und weitere 61 Arten, die teilweise auch als gefährdet eingestuft sind; des weiteren 98 Vogelarten, davon 21 Arten der Roten Liste. Welchen Sinn sieht die Bundesregierung darin, für aussterbende Tier- und Pflanzenarten Rote Listen anzulegen und Schutzbestimmungen zu erlassen, wenn zugleich diesen Arten der noch verbliebene knappe Lebensraum durch derartige Straßenbauten wie die A 95 weiter zerstört wird?

15

Inwiefern glaubt die Bundesregierung, überhaupt in diesem ökologisch sensiblen Naturraum einen Ausgleich im Sinne des § 8 Bundesnaturschutzgesetz schaffen zu können?

16

Die Trasse der geplanten A 95 verläuft zwischen Oberau und Farchant durch das Einzugsgebiet des Trinkwasserprojekts der Stadt München.

a) Wie soll die Autobahn im Bereich des Trinkwasserprojekts der Stadt München abgesichert werden, damit bei Unfällen (z. B. Fahrzeuge, die Stoffe wie Öl , Benzin, Chemikalien etc. geladen haben) nicht eine Vergiftung des Wassers und damit der Bevölkerung von München eintritt?

b) Wie hoch sind die Kosten für diese Sicherheitsvorkehrungen veranschlagt?

17

In welcher Weise wird bei der Abwägung zwischen einem vierspurigen Ausbau der B 2, einer neutrassierten Autobahn und einer Nullvariante berücksichtigt, daß das Loisachtal noch weitgehend unberührt ist, deshalb als Wandergebiet besonders bedeutsam und beliebt ist und die Autobahn dieses Gebiet diagonal durchschneiden würde?

18

Wie sieht die Bundesregierung die weitere Entwicklung der Fremdenverkehrsorte Farchant und Oberau, deren Spazierwege und Langlaufloipen hauptsächlich in diesem Gebiet liegen, nach dem Bau der A 95?

19

Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung für den „Weltkurort" Garmisch-Partenkirchen, wenn dieses Tal durch die A 95 derart entwertet wird und zugleich der Ort durch die Autobahn zusätzlich angelockten Durchgangsverkehr aufnehmen muß?

b) Sieht die Bundesregierung das Prädikat „Luftkurort" für Garmisch-Partenkirchen dann gefährdet?

20

Inwieweit kann die Bundesregierung zustimmen, daß ein Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel in diesem Erholungsraum sich positiv auf die Verringerung der Abgas- und Lärmbelästigung auswirkt und damit fremdenverkehrsfördernd wirkt?

Bonn, den 25. September 1984

Drabiniok Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen