Erholungsgebiet „Alte Fahrt"
der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Durch wen sind die Gutachten der Wasser- und Schiffahrtsdirektion West in Münster betreffend die Folgekosten der vollständigen Erhaltung der „Alten Fahrt" Senden—Lüdinghausen im Bereich des Dortmund-Ems-Kanals erstellt worden?
Wer hat den Auftrag zur Erstellung der Gutachten gegeben?
Welche Begründungen werden für die Nichterhaltung des Erholungsgebietes „Alte Fahrt" angeführt?
Wie hoch würden die Investitions- und jährlichen Unterhaltskosten bei einem Erhalt der „Alten Fahrt" sein?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Investitionskosten bei 30 Millionen DM und die Unterhaltskosten bei 1,2 Millionen DM pro Jahr liegen würden?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die im nordrhein-westfälischen Landesentwicklungsplan 3 als Erholungsgebiete ausgewiesene und von der Bevölkerung als solches genutzte „Alte Fahrt" zu erhalten?
Wie hoch würden sich dabei die Belastungen durch Unterhaltskosten für die Gemeinden Senden und Lüdinghausen sowie den Kreis Coesfeld belaufen?