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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Fischtest als Parameter des Abwasserabgabengesetzes (G-SIG: 10001792)

Abgabenaufkommen infolge erhöhter Fischgiftigkeit, Untersagung der Einleitung fischgiftigen Abwassers, Verbleib überlebender Versuchstiere, Alternativen zu Fischtests, Forschungsvorhaben zur Identifizierung der Stoffe, die die Fischgiftigkeit verursachen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

31.10.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/211715.10.84

Fischtest als Parameter des Abwasserabgabengesetzes

des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Es sollte erklärtes Ziel einer Bundesregierung sein, Tierversuche auf das wirklich absolut notwendige Minimum zu begrenzen. Im Rahmen des Abwasserabgabengesetzes wird der Fischtest mit Goldorfen (Leuciscus Idus melanotus) als veranlagungsrelevanter Parameter vorgeschrieben. Zur Begründung für diese Tests wird angeführt, daß hier die Möglichkeit bestehe, eine biologische Wirkung integral erfassen zu können. Der Fischtest soll die akute Giftigkeit des Abwassers abbilden. Andererseits bestehen erhebliche moralische und ethische Bedenken gegen derartige Versuche, da mehr noch als im Versuchsansatz in der Verdünnungsreihe nach Beendigung des Tests Tiere umkommen. Befürworter des Fischtests führen an, daß letztlich im Laboratorium wenige Individuen „mit ihrem Leben bezahlen müssen", damit in freier Natur viele Fische überleben können. Zwar ist die Erhebung der Abwasserabgabe Ländersache, die „Parametervorgabe" erfolgt jedoch schwerpunktmäßig vom Bund.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen13

1

Liegen Erkenntnisse vor, welche Industriebranchen im besonderen Maße Abwasserabgabe infolge erhöhter Fischgiftigkeit bezahlen müssen?

2

Wenn ja, ist der Bundesregierung auch bekannt, in welcher Höhe von typischen Branchenbetrieben Abwasserabgabe nach der Fischgiftigkeit bezahlt wurde?

3

Wieviel Abwasserabgabe wurde von den jeweiligen Landesregierungen insgesamt aufgrund des Fischtestes erhoben?

4

Hält die Bundesregierung es ordnungsrechtlich für vertretbar, fischgiftiges Abwasser im Sinne des Abwasserabgabengesetzes einleiten zu dürfen?

5

Wenn ja, hält sie es mittelfristig für erstrebenswert, die Ableitungen fischgiftiger Abwässer im Sinne des Gesetzes zu untersagen?

6

Wieviel Fischversuche wurden bisher im Rahmen des Vollzugs des Abwasserabgabengesetzes bundesweit durchgeführt?

7

Wie wird mit den überlebenden Versuchstieren im allgemeinen verfahren?

8

Welche Erkenntnisse liegen vor, andere biologische Parameter (Bakterienversuche, Tests an Zellkulturen) anstelle des Goldorfentestes einsetzen zu können?

9

Wird die Bundesregierung nach wie vor die Beibehaltung des Fischversuches im Rahmen einer Novellierung des Abwasserabgabengesetzes vorschlagen?

10

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, welche chemischen Parameter in den Fällen, wo eine erhöhte Fischgiftigkeit im Abwasser beobachtet wurde, für diese Schadwirkung verantwortlich zu machen sind?

11

Wenn ja, sieht sie die Möglichkeit, derartige Parameter ordnungsrechtlich oder abgabenrechtlich (z. B. in Anlage A zu § 3 AbwAG) zu erfassen?

12

Wenn nein, plant sie derartige Forschungsbemühungen zu fördern, da diese Erkenntnisse eine Voraussetzung zur Substitution von Tierversuchen darstellen können?

13

Wenn ja, welche Vorhaben sind hier konkret geplant?

Bonn, den 15. Oktober 1984

Dr. Ehmke (Ettlingen) Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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