Handbuch zur Selbstmedikation (II)
der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zum Handbuch zur Selbstmedikation (Drucksache 10/1987) teilt die Bundesregierung zu Frage 4 mit, daß sie eine Selbstmedikation ohne Einschaltung eines Arztes bei den dort genannten Anwendungsgebieten (bei Herzerkrankungen wie Infarkt, Angina pectoris, Stenocardien, Extrasystolie und Arrhythmien, energetisch-dynamischer Herzinsuffizienz, Acidose, Elektrolytentgleisung und Cor pulmonale sowie bei Magen- und Darmgeschwüren) für bedenklich hält.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Da im Handbuch zur Selbstmedikation eine solche Selbstbehandlung ohne vorherige fachliche Beratung im Sinne einer Kostendämpfung im Gesundheitswesen, aber auch für die oben genannten Indikationen empfohlen wird (mit „Trophicard-Köhler" bzw. „Agamadon"), wird die Bundesregierung konsequenterweise die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auffordern, das Handbuch zu überprüfen und eine Empfehlung abzugeben?
2. Wenn dies nicht geplant ist, kann die Bundesregierung Auskunft darüber erteilen, welche Funktion die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erfüllt und in welchem Sinne sie zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher tätig wird?
Fragen2
Da im Handbuch zur Selbstmedikation eine solche Selbstbehandlung ohne vorherige fachliche Beratung im Sinne einer Kostendämpfung im Gesundheitswesen, aber auch für die oben genannten Indikationen empfohlen wird (mit „Trophicard-Köhler" bzw. „Agamadon"), wird die Bundesregierung konsequenterweise die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auffordern, das Handbuch zu überprüfen und eine Empfehlung abzugeben?
Wenn dies nicht geplant ist, kann die Bundesregierung Auskunft darüber erteilen, welche Funktion die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erfüllt und in welchem Sinne sie zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher tätig wird?