BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Handbuch zur Selbstmedikation (II) (G-SIG: 10001851)

Überprüfung des Handbuchs durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Tätigkeit der Bundeszentrale für den Verbraucherschutz

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

09.11.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/220325.10.84

Handbuch zur Selbstmedikation (II)

der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zum Handbuch zur Selbstmedikation (Drucksache 10/1987) teilt die Bundesregierung zu Frage 4 mit, daß sie eine Selbstmedikation ohne Einschaltung eines Arztes bei den dort genannten Anwendungsgebieten (bei Herzerkrankungen wie Infarkt, Angina pectoris, Stenocardien, Extrasystolie und Arrhythmien, energetisch-dynamischer Herzinsuffizienz, Acidose, Elektrolytentgleisung und Cor pulmonale sowie bei Magen- und Darmgeschwüren) für bedenklich hält.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Da im Handbuch zur Selbstmedikation eine solche Selbstbehandlung ohne vorherige fachliche Beratung im Sinne einer Kostendämpfung im Gesundheitswesen, aber auch für die oben genannten Indikationen empfohlen wird (mit „Trophicard-Köhler" bzw. „Agamadon"), wird die Bundesregierung konsequenterweise die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auffordern, das Handbuch zu überprüfen und eine Empfehlung abzugeben?

2. Wenn dies nicht geplant ist, kann die Bundesregierung Auskunft darüber erteilen, welche Funktion die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erfüllt und in welchem Sinne sie zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher tätig wird?

Fragen2

1

Da im Handbuch zur Selbstmedikation eine solche Selbstbehandlung ohne vorherige fachliche Beratung im Sinne einer Kostendämpfung im Gesundheitswesen, aber auch für die oben genannten Indikationen empfohlen wird (mit „Trophicard-Köhler" bzw. „Agamadon"), wird die Bundesregierung konsequenterweise die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auffordern, das Handbuch zu überprüfen und eine Empfehlung abzugeben?

2

Wenn dies nicht geplant ist, kann die Bundesregierung Auskunft darüber erteilen, welche Funktion die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erfüllt und in welchem Sinne sie zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher tätig wird?

Bonn, den 25. Oktober 1984

Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen