Dioxin in 2,4,5-Trichlorphenoxyessigsäure und Hexachlorophen
des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
I. 2,4,5-T-Säure
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Einsatz von 2,4,5-Trichlorphenoxyessigsäure mit einem maximalen Gehalt an 2,3,7,8-TCDD von 5 ppb gestattet. Im Frühjahr 1983 stellten die europäischen Hersteller, C. H. Boehringer Sohn und Chemie Linz, die Produktion dieses Unkrautbekämpfungsmittels ein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
In welchem Umfang wurden bisher Proben 2,4,5-T-haltiger Stoffe im Auftrag der für die Überwachung des Höchstwertes zuständigen Bundesanstalt auf 2,3,7,8-TCDD analysiert?
Wie viele der untersuchten Proben enthielten 2,3,7,8-TCDD unterhalb des Grenzwertes?
Wurden im Auftrag der zuständigen Bundesanstalt auch 2,4,5-T-Proben analysiert, die nicht aus der Produktion der Firma Boehringer stammten? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Werden in der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit 2,4,5-T-haltige Präparate verkauft, die 2,4,5-T von anderen Firmen als der Firma Boehringer enthalten?
Wie wird die Einfuhr von 2,4,5-T-haltigen Produkten überwacht?
Welcher Dioxineintrag in die Umwelt ist nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der noch vorhandenen Vorräte bei der Fa. Boehringer zu erwarten?
Welche heutigen Produzenten von 2,4,5-T sind der Bundesregierung bekannt?
Welchen maximalen Gehalt an 2,3,7,8-TCDD enthalten die Produkte?
Welchen maximalen 2,3,7,8-TCDD-Gehalt dürfen HCP-haltige Gebrauchsartikel in der Bundesrepublik Deutschland aufweisen?
Welchen maximalen Gehalt an 2,3,7,8-TCDD in HCP enthalten die Produkte des Herstellers Givaudan?
Welcher 2,3,7,8-TCDD-Gehalt in HCP wurde im Auftrag von Bundesbehörden ermittelt?
Falls keine Messungen im Auftrag von Bundesbehörden durchgeführt wurden, in welchen Größenordnungen bewegt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der 2,3,7,8-TCDD-Gehalt von in der Bundesrepublik Deutschland erhältlichem HCP?
Kann die Bundesregierung die Angaben des Buchs „Dioxin — Die chemische Zeitbombe" von Th. Weidenbach u. a. bestätigen, wonach seit der Einstellung der französischen HCP-Herstellung durch die Firma Givaudan HCP unbekannter Qualität, möglicherweise aus Mexiko oder Indien, auf den bundesrepublikanischen Markt gelangt?
Welche heutigen HCP-Hersteller sind der Bundesregierung bekannt? Welchen Gehalt an 2,3,7,8-TCDD, HCP und anderen Verunreinigungen haben die in der Bundesrepublik Deutschland angebotenen Produkte dieser Hersteller?
Wie schätzt die Bundesregierung den Nutzen von HCP z. B. in Babypuder, Intimsprays und Wundbehandlungsmitteln ein, und zwar im Vergleich zum gesundheitlichen Risiko bei der Anwendung?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Beitrag HCP-haltiger Präparate zur 2,3,7,8-TCDD-Belastung der Bundesbevölkerung?
Hält die Bundesregierung eine Kennzeichnungspflicht für HCP-haltige Produkte für notwendig?
Warum wurde bisher kein generelles Verbot des Einsatzes von HCP ausgesprochen?
Ein Transport 2,3,7,8-TCDD-haltiger Stoffe in jeglicher Konzentration ist u. a. nach den Gefahrgutverordnungen an eine Ausnahmegenehmigung gekoppelt, ausgenommen sind zugelassene Holz- und Pflanzenschutzmittel. Der Transport von HCP und HCP-haltigen Präparaten ist demnach von einer solchen Ausnahmegenehmigung abhängig. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob derartige Genehmigungen erteilt worden sind?
Stimmt die Bundesregierung mit der Ansicht der Fragesteller überein, daß das bisherige Verhalten der zuständigen Bundesbehörden gegenüber dem Einsatz von HCP das allgemeine Niveau des Verbraucherschutzes in der Bundesrepublik Deutschland widerspiegelt?