Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern
der Abgeordneten Frau Potthast, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Aus welchen Gründen legt die Bundesregierung keinen Gesetzentwurf zur Verlängerung des Gesetzes zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern vor, obwohl die Bundesregierung die Wirkung des Gesetzes als Erfolg betrachtet?
Hat die Bundesregierung eine eingehende Analyse der Wirkungen des gesamten Gesetzes vorgenommen oder soll eine solche Analyse erstellt werden? Welche Kosten verursacht die Untersuchung, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB) über die Rückkehrhilfe erstellt, und wann wird sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
Gab es vor dem Inkrafttreten des Gesetzes einen „Ausreisestau"? Wenn ja, wie hoch ist nach Meinung der Bundesregierung dieser Stau? Wie beurteilt die Bundesregierung Pressemeldungen vom Sommer 1983 (Wirtschaftswoche vom 10. Juni 1983 und SPIEGEL 34/83), in denen von einem Rückreisestau von 60 000 bis 80 000 die Rede war? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Rückreisestau Ausdruck der Tatsache war, daß viele Ausländer auf finanzielle Hilfe gewartet haben, weil aus den Reihen der Regierungskoalition seit September 1982 die — schon von der SPD/FDP-Bundesregierung angekündigten — Rückkehrhilfe immer wieder in die öffentliche Diskussion gebracht wurde? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch die am 22. Juni 1983 verkündete enge Eingrenzung des Kreises der Anspruchsberechtigten viele der wartenden Ausländer — insbesondere die Arbeitslosen unter ihnen — enttäuscht wurden?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Zahl von 80 000 Anträgen auf Rentenbeitragserstattung im Juni 1984 darauf schließen läßt, daß viele Ausländer eine ohnehin geplante Rückkehr lediglich vorgezogen haben?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß viele Ausländer ihre Rückkehr wegen drohender oder schon bestehender Arbeitslosigkeit, wegen der schlechten Schul- und Berufsausbildungssituation ihrer Kinder und wegen verstärkter Ausländerfeindlichkeit geplant haben?
Wie hoch ist die Entlastung der Arbeitslosenstatistik (absolut und prozentual) durch die vom Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern mit verursachte Rückkehrwelle, die der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit am 3. Oktober 1984 vor der Presse anführte? Welche Arbeitslosenrate war im September 1984 zu verzeichnen, und mit welcher Arbeitslosenquote wäre ohne Rückkehrförderung zu rechnen gewesen a) bei der Arbeitslosigkeit der Nicht-EG-Staatsangehörigen, insbesondere der Türken, b) bei der Arbeitslosigkeit der Ausländer insgesamt, c) bei der allgemeinen Arbeitslosigkeit?
Welche Nachteile können ausländischen Arbeitnehmern entstehen, die zwar einen Antrag auf Rückkehrhilfe und/oder Rentenbeitragserstattung gestellt, sich aber gegen eine Ausreise entschieden haben? Plant die Bundesregierung oder planen andere Stellen Sanktionen aufenthaltsrechtlicher, strafrechtlicher oder versicherungsrechtlicher Natur in solchen Fällen?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sie selbst durch die hohe Bewertung, die sie der Rückkehrförderung in ihren Darstellungen zur Ausländerpolitik stets beigemessen hat, bei der deutschen Bevölkerung den Eindruck erweckt hat, die Rückkehr von Ausländern könne Probleme des Arbeitsmarkts und der sozialen Misere in der Bundesrepublik Deutschland lösen? b) Hält die Bundesregierung es für möglich, daß das Rückkehrförderungsgesetz dazu beigetragen hat, ausländerfeindliche Stimmungen in der deutschen Bevölkerung zu verstärken, indem der Eindruck erweckt wurde, daß dieses Gesetz für alle ausländischen Arbeitnehmer(innen) gelten sollte und nicht nur auf eine — im Verhältnis zur Gesamtzahl ausländischer Arbeitnehmer(innen) — winzige Zielgruppe zugeschnitten war? Teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Auffassung, daß dort, wo dieser falsche Eindruck entstand, der psychische Druck auf ausländische Arbeitnehmer (innen), in das Herkunftsland zurückzukehren, verstärkt wurde gemäß der Überlegung: „Jetzt erhalten sie schon Geld, um nach Hause zu fahren, warum verschwinden sie dann nicht endlich?" c) Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um der deutschen Bevölkerung zu vermitteln, daß das Rückkehrförderungsgesetz sich nur auf einen ganz engbegrenzten Kreis von wenigen zehntausend Personen bezog und daß 95 % der ausländischen Bevölkerung keine Möglichkeit hatte, Leistungen des Gesetzes in Anspruch zu nehmen?
Wie viele Ausländer erhielten Rückkehrhilfe? Wie viele erhielten diese Leistungen aufgrund von Arbeitslosigkeit und wie viele aufgrund von vorhergehender Kurzarbeit (jeweils aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern)?
Zu den gesetzlichen Maßnahmen im einzelnen:
A. Rückkehrhilfen bei Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit
Bei wie vielen Anträgen wurde die Rückkehrhilfe nach § 2 Abs. 2 Rückkehrhilfegesetz gekürzt, weil die Antragsteller später als einen Monat nach Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen den Geltungsbereich des Gesetzes verlassen haben? Wie viele Antragsteller haben davon die Ausreisefrist nur unwesentlich, d. h. lediglich um einen Monat überschritten (jeweils nach Herkunftsländern aufgeschlüsselt)?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele ausländische Arbeitnehmer Rückkehrhilfe beantragt haben und dann aber nicht ausgereist sind, z. B. weil sie ihre Rückkehrentscheidung rückgängig gemacht haben?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Empfänger von Rückkehrhilfe gleichzeitig betriebliche Abfindungen angeboten bzw. erhalten haben? Wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung diese Zahl? Wie beurteilt die Bundesregierung Pressemeldungen (SPIEGEL 38/84), jeder zweite Empfänger von Rückkehrhilfe habe betriebliche Abfindungen erhalten? Welche Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung — außer Mannesmann Duisburg und Ruhrkohle AG — ihre betrieblichen Abfindungsangebote terminlich auf die Bestimmungen des Rückkehrhilfegesetzes abgestimmt?
Wie lautet der interne Erlaß der Bundesanstalt für Arbeit vom 17. Januar 1984, der die Ausführung des Rückkehrhilfegesetzes regelte? Insbesondere, wie lauteten die Bestimmungen, die es ermöglichten, daß ausländische Arbeitnehmer auch dann Rückkehrhilfe erhalten konnten, wenn sie in Betriebsteilen arbeiteten, die nicht stillgelegt wurden? Sieht die Bundesregierung in diesem Erlaß einen Verstoß gegen Wortlaut und Zielsetzung des Rückkehrhilfegesetzes, insbesondere gegen § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Rückkehrhilfegesetz? Welches waren die Gründe für die betreffende Bestimmung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß mit dem Rückkehrförderungsgesetz vor allem Massenentlassungen in den Krisenbranchen Stahl, Kohle und Werften sowie Rationalisierungen der Unternehmen in der Weise unterstützt wurden, daß Entlassungen, die ohnehin vorgenommen worden wären, nicht ausgesprochen werden mußten?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es Firmen gibt, die ausländische Arbeiter dadurch unter Druck setzten, daß sie ankündigten, im Laufe des Jahres 1984 Arbeiter entlassen zu müssen, um so die ausländischen Arbeiter zur Inanspruchnahme der Rückkehrhilfe zu drängen? Wie viele derartiger Fälle sind der Bundesregierung ggf. bekannt?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Empfänger von Rückkehrhilfe gleichzeitig die Rückerstattung von Arbeitnehmerbeiträgen aus der Rentenversicherung beantragt haben? Wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung diese Zahl?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, daß Anträge ausländischer Mitarbeiter auf Rückkehrhilfe abgelehnt wurden, weil die betreffenden Firmen die ausländischen Arbeiter nicht gehen lassen wollten? Wie viele solcher Fälle hat es gegeben? Wie viele solcher Fälle sind in den ca. 2 700 abgelehnten Rückkehrhilfeanträgen enthalten? Aus welchen Gründen sind die übrigen Anträge abschlägig beschieden worden? b) Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Information stimmt, der zufolge die Betriebsleitung der Mannesmann-Röhrenwerke in Duisburg ausländische Arbeiter, die sie zuvor mit mehreren Briefen zu einem Antrag auf Rückkehrhilfe gedrängt hatte, später von der Ausreise zurückzuhalten versuchte, weil das zusätzliche Ausscheiden von 124 deutschen Mitarbeitern durch die Vorruhestandsregelung die Personalplanung durcheinandergebracht hatte?
Wie hoch sind die Einsparungen der Bundesanstalt für Arbeit aufgrund des Rückkehrhilfegesetzes a) beim Arbeitslosengeld, b) beim Kurzarbeitergeld, c) beim Kindergeld in den Jahren 1983 bis 1988?
Entsprach die Annahme einer durchschnittlich sieben Monate dauernden Arbeitslosigkeit von ausländischen Arbeitern, die der Berechnung des Rückkehrhilfebetrags von 10 500 DM zugrunde gelegt worden war, der Wirklichkeit? Wie hat sich die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit von ausländischen Arbeitnehmern im Zeitraum von April 1983 bis heute entwickelt (nach Staatsangehörigkeit)?
Wie viele türkische Arbeitnehmer haben nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem 1. Dezember 1983 und dem 30. Juni 1984 die wartezeitfreie Rückerstattung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Rentenversicherung nach dem Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern bei der Landesversicherungsanstalt in Bayreuth beantragt (incl. fristgerecht gestellte Anträge, die später erfaßt wurden)? Wie viele Portugiesen haben Anträge bei der Landesversicherungsanstalt in Würzburg gestellt? Wie viele Anträge gingen bei der Bundesknappschaft ein (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern)?
B. Erstattung von Arbeitnehmerbeiträgen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen
Wie beurteilt die Bundesregierung die Pressemeldung (SPIEGEL 38/84), wonach die vom Bundesminister für Arbeit am 1. August 1984 genannte Zahl von 140 000 Anträgen auf Rentenbeitragserstattung die Anträge von 30 000 Türken enthalten, die schon vor zwei Jahren die Bundesrepublik Deutschland verlassen haben?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die genannten Versicherungsanstalten (siehe Frage 20) die seit 1. Dezember 1983 eingehenden Anträge getrennt nach Anträgen auf Beitragserstattung mit Wartezeit (altes Recht) und Anträgen ohne Wartezeit (Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern) erfaßt?
Wie viele Anträge nach altem Recht gingen im Zeitraum vom 1. Dezember 1983 bis 30. Juni 1984 bei den genannten Anstalten ein? Wie war die Antragsentwicklung (Zahlen seit 1979) vor Inkrafttreten des Rückkehrförderungsgesetzes, insbesondere in den Monaten Januar bis November 1983?
Wie hoch sind die Beitragsrückerstattungen der Rentenversicherungsträger insgesamt? Wie hoch sind die erzielten Einsparungen a) durch Einbehaltung der Arbeitgeberanteile der Rentenversicherungsbeiträge, b) durch in der Zukunft nicht fällig werdende Rentenzahlungen?
Wie viele ausländische Arbeitnehmer haben die Rückerstattung der Rentenversicherungsbeiträge beantragt und sind dann doch nicht zum 30. September 1984 ausgereist, z. B. weil sie sich anders entschlossen haben?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung das schon 1978 paraphierte Zusatzabkommen zum deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen, das die weitgehende Gebietsgleichstellung (d. h. weitgehende Vermeidung von Nachteilen bei Übersiedlung in die Türkei) von türkischen Versicherten herstellen würde, bis heute nicht dem Deutschen Bundestag zugeleitet? Trifft die Einschätzung zu, daß die Bundesregierung damit bis zum Oktober 1984, also bis zum Auslaufen des Rückkehrförderungsgesetzes, gewartet hat, um die türkischen Arbeitnehmer während der Laufzeit des Gesetzes durch ein ungünstiges Rentenrecht unter Druck zu setzen und sie dadurch zu veranlassen, möglichst zahlreich die Erstattung von Arbeitnehmerbeiträgen aus der Rentenversicherung als kleinstes Übel in Anspruch zu nehmen? Wenn ja, welche anderen Gründe hatte die Bundesregierung für ihr Zögern?