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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Bildschirmtext und Datenschutz (G-SIG: 10001974)

Untersuchungen über den Bedarf, Zielsetzungen der Bundespost mit Bildschirmtext, Begleitforschungsprojekte zu den Btx-Feldversuchen, Abhör- und Zugriffssicherheit des Fernsprechnetzes, Schutz der Teilnehmerdaten gegen Mißbrauch und mißbräuchlichen Zugriff, Problematik des Daten- und Persönlichkeitsschutzes

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen

Datum

06.12.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/241122.11.84

Bildschirmtext und Datenschutz

der Abgeordneten Frau Reetz und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Worin besteht nach Meinung der Bundesregierung die Erforderlichkeit der Einführung von Bildschirmtext?

2

Gibt es Untersuchungen über den Bedarf a) der Bürgerinnen und Bürger und b) der Industrie an Bildschirmtext, und was sagen diese aus?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Deutsche Bundespost als öffentliches Unternehmen dem Gemeinwohl im Sinne eines sozialen und demokratischen Rechtsstaates verpflichtet ist? Wenn ja, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Deutsche Bundespost dieser Verpflichtung ausreichend nachkommt?

4

a) Warum verzichten die Bundesregierung und die Deutsche Bundespost bisher darauf, eine öffentliche Diskussion über die Wünschbarkeit, Erforderlichkeit, Sozialverträglichkeit, über Chancen und Risiken der Einführung von Bildschirmtext einzuleiten? b) Wir interpretieren diesen Verzicht so, daß die Bundesregierung und die Deutsche Bundespost ökonomisch-technischen Interessen für die Einführung von Bildschirmtext Vorrang gibt vor etwaigen von Bürgerinnen und Bürgern geäußerten Bedürfnissen und Interessen. Stimmt die Bundesregierung mit unserer Interpretation überein? Wenn nein, warum nicht?

5

Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß die Deutsche Bundespost bei der Einführung von Bildschirmtext die Gewährleistung von Datenschutz- und anderen Persönlichkeitsrechten vernachlässigt hat?

6

a) Inwieweit sind die Begleitforschungsprojekte zu den Bildschirmtext-Feldversuchen abgeschlossen? b) Welche Erkenntnisse haben diese Projekte im Hinblick auf soziale und kulturelle Auswirkungen von Bildschirmtext geliefert? c) Hält die Bundesregierung die vorliegenden (Zwischen-) Ergebnisse der Begleitforschungsprojekte für ausreichend? d) Wie werden diese Ergebnisse verwertet? e) Werden die Begleitforschungen zum Bildschirmtext weitergeführt, und wenn ja, in welcher Form? f) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die bisherige Begleitforschung mehr auf eine kritische Betrachtung technischer oder struktureller Mängel von Bildschirmtext hinausläuft, nicht aber die gesellschaftlichen und kulturellen Folgen dieser Technik betrachtet?

7

Hält die Bundesregierung — angesichts des jüngst von einem Computerspezialisten demonstrierten „elektronischen Bankraubs", bei dem mittels Bildschirmtext 135 000 DM unberechtigterweise von einem fremden auf ein privates Konto überwiesen wurden — die Abhör- und Zugriffssicherheit des Fernsprechnetzes für ausreichend, um darauf so sensible Bildschirmtextnutzungen wie die Führung eines Bankkontos als problemlos anzusehen?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts des demonstrierten „elektronischen Bankraubs" ihre Antwort auf unsere Kleine Anfrage (Drucksache 10/1726), wo sie auf Frage 22 unter anderem antwortet: ,Das Herausfinden fremder Kennungen durch computergesteuertes Probieren, das amerikanische „Hacker" so erfolgreich werden ließ, ist beim Bildschirmtext ausgeschlossen ...' ?

9

Vertritt die Bundesregierung (auch jetzt noch) die Auffassung, daß die bei Bildschirmtext anfallenden Teilnehmerdaten ausreichend gegen Mißbrauch und mißbräuchlichen Zugriff geschützt sind?

10

Was unternimmt die Deutsche Bundespost nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. was wird sie unternehmen, um „Mißbrauchsfälle" wie den erwähnten elektronischen Bankraub bei Bildschirmtext auszuschließen?

11

Teilt die Bundesregierung die im Fünften Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz geäußerte Auffassung: „Damit begegnet uns im Btx ein technisches Instrumentarium, das Persönlichkeitsprofile möglich macht ... Der Teilnehmer bekundet bei seinen Abrufen Informationswünsche und Interessen, die in ihrer Anhäufung Rückschlüsse auf seine Persönlichkeitsstruktur zuließen." (S. 37)?

12

Glaubt die Bundesregierung, daß diese „Risiken und Gefährdungen für die Persönlichkeitssphäre der Beteiligten" (S. 37) mit rechtlichen Regelungen auszuschließen sind? Wenn ja, welcher Art sollten solche Regelungen sein?

13

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, daß gewisse legale Nutzungsmöglichkeiten von Bildschirmtext nicht legitim sind, z. B. „wenn all die Daten unter Marketingaspekten ausgewertet würden, die jemand über sich abgibt, wenn er über Btx nach Freizeitangeboten sucht oder bestimmte Waren bestellen will" (S. 37)?

14

Beabsichtigt die Deutsche Bundespost nach Kenntnis der Bundesregierung, Vorkehrungen gegen solche Nutzungsmöglichkeiten zu treffen, und wenn ja, welche?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung vieler Kritiker des Bildschirmtext-Systems, daß ein ausreichender Daten- und Persönlichkeitsschutz nicht durch rechtliche und technische Vorkehrungen, sondern nur durch Nichteinführung (bzw. Rücknahme) von Bildschirmtext gewährleistet werden kann?

Bonn, den 22. November 1984

Reetz Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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