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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

AIDS (Acquired Immune Deficiency Syndrome) (G-SIG: 10001980)

Anwendung des Bundes-Seuchengesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten auf AIDS-Patienten, Meldepflicht, Erfassung von Infizierten, Definition von AIDS-Erkrankung und HTLV-III-Infektion, Methoden zur Feststellung eines HTLV-III-Virus, Strafmaßnahmen gegen Infizierte bei Aufnahme von Intimkontakten, Blutspendeverbot für Infizierte, Projekte zur Beratung und Behandlung, Zusammenarbeit von Forschern, Forschungsstelle für AIDS-Prophylaxe, Suizidfälle, Diskriminierung von Risikogruppen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

07.12.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/247326.11.84

AIDS (Acquired Immune Deficiency Syndrome)

der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Soll das Bundes-Seuchengesetz bzw. das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten in absehbarer Zukunft auf AIDS-Patienten Anwendung finden?

2. Sollen AIDS-Patienten a) einer anonymen oder b) einer namentlichen Meldepflicht unterliegen?

3. Sollen Patienten mit einem AIDS-related Complex-Befund a) einer anonymen oder b) einer namentlichen Meldepflicht unterliegen?

4. Sollen Menschen mit einem positiven HTLV-III-Antikörperbefund a) einer anonymen oder b) einer namentlichen Meldepflicht unterliegen?

5. Auf welcher Grundlage basieren folgende erste Erwägungen des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit: – Untersuchungspflicht für möglicherweise Infizierte, -- Verhaltensregeln für sicher Infizierte und Aufklärung darüber, daß Weiterverbreitung durch Intimkontakte strafbar ist, -- Verbot der Blutspende?

6. Was ist unter „Infizierten" und „möglicherweise Infizierten" zu verstehen?

7. Wie stellt die Bundesregierung sich die Identifizierung und Erfassung von „möglicherweise Infizierten" vor?

8. Wie soll die Befassung mit „sicher Infizierten" aussehen?

9. Welche Strafmaßnahmen sind für HTLV-III-Infizierte bei Aufnahme von Intimkontakten vorgesehen?

10. Soll es ein Blutspendeverbot für HTLV-III-Infizierte geben?

11. Welche weiteren Maßnahmen sind vorgesehen?

12. Gibt es hinreichend sichere Methoden zur Feststellung, ob jemand mit dem HTLV-III-Virus infiziert ist?

13. Wenn ja, welche Verfahren sind dies, und wie begründet sich diese hinreichende Sicherheit medizinisch?

14. Ist eine HTLV-III-Infektion mit einer AIDS-Erkrankung identisch?

15. Sind außer der Kohorten-Studie weitere Projekte zur Beratung und Behandlung von AIDS-Patienten vorgesehen?

16. Sind der Bundesregierung die Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesgesundheitsamt und namhaften Virologen bekannt, und wie steht sie dazu?

17. Besteht eine Zusammenarbeit von Forschern in der Bundesrepublik Deutschland und Forschern aus anderen von AIDS betroffenen Ländern?

18. Welche Vorbereitungen wurden getroffen, um eine unabhängige, d. h. nicht weisungsgebundene Forschungsstelle für AIDS zu etablieren?

19. Welche Mittel stehen zur AIDS-Bekämpfung 1985 zur Verfügung?

20. Wie sind sie auf folgende Bereiche verteilt: – Forschung, – Therapie (stützende Maßnahmen oder psychosoziale Versorgung), – Selbsthilfegruppen?

21. Aus welchen Mitteln soll eine AIDS-Prophylaxe (Untersuchung und eventuelle spätere Impfung) bezahlt werden?

22. Welche Mittel stehen für die Aufklärung von AIDS-Risikogruppen zur Verfügung?

23. Sind die veröffentlichten Stellungnahmen des Bundesgesundheitsamts mit dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit abgesprochen?

24. Wie will die Bundesregierung künftig verhindern, daß das interpretierungsbedürftige Zahlenmaterial des Bundesgesundheitsamts in der Presse zu unqualifizierten und sensationslüsternen Aufmachern mißbraucht wird (siehe SPIEGEL und BILD-Zeitung)?

25. Sind der Bundesregierung Suizidfälle von HTLV-III infizierten Personen, wie in der „Münchner Wissenschaftlichen Wochenschrift" und im „Express" vom 16. November 1984 erwähnt, bekannt?

26. Sind der Bundesregierung Fälle von Diskriminierung von Risikogruppen bekannt?

27. Was gedenkt die Bundesregierung, gegen künftige Diskriminierungen von Risikogruppen zu unternehmen?

Fragen27

1

Soll das Bundes-Seuchengesetz bzw. das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten in absehbarer Zukunft auf AIDS-Patienten Anwendung finden?

2

Sollen AIDS-Patienten a) einer anonymen oder b) einer namentlichen Meldepflicht unterliegen?

3

Sollen Patienten mit einem AIDS-related Complex-Befund a) einer anonymen oder b) einer namentlichen Meldepflicht unterliegen?

4

Sollen Menschen mit einem positiven HTLV-III-Antikörperbefund a) einer anonymen oder b) einer namentlichen Meldepflicht unterliegen?

5

Auf welcher Grundlage basieren folgende erste Erwägungen des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit: – Untersuchungspflicht für möglicherweise Infizierte, -- Verhaltensregeln für sicher Infizierte und Aufklärung darüber, daß Weiterverbreitung durch Intimkontakte strafbar ist, -- Verbot der Blutspende?

6

Was ist unter „Infizierten" und „möglicherweise Infizierten" zu verstehen?

7

Wie stellt die Bundesregierung sich die Identifizierung und Erfassung von „möglicherweise Infizierten" vor?

8

Wie soll die Befassung mit „sicher Infizierten" aussehen?

9

Welche Strafmaßnahmen sind für HTLV-III-Infizierte bei Aufnahme von Intimkontakten vorgesehen?

10

Soll es ein Blutspendeverbot für HTLV-III-Infizierte geben?

11

Welche weiteren Maßnahmen sind vorgesehen?

12

Gibt es hinreichend sichere Methoden zur Feststellung, ob jemand mit dem HTLV-III-Virus infiziert ist?

13

Wenn ja, welche Verfahren sind dies, und wie begründet sich diese hinreichende Sicherheit medizinisch?

14

Ist eine HTLV-III-Infektion mit einer AIDS-Erkrankung identisch?

15

Sind außer der Kohorten-Studie weitere Projekte zur Beratung und Behandlung von AIDS-Patienten vorgesehen?

16

Sind der Bundesregierung die Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesgesundheitsamt und namhaften Virologen bekannt, und wie steht sie dazu?

17

Besteht eine Zusammenarbeit von Forschern in der Bundesrepublik Deutschland und Forschern aus anderen von AIDS betroffenen Ländern?

18

Welche Vorbereitungen wurden getroffen, um eine unabhängige, d. h. nicht weisungsgebundene Forschungsstelle für AIDS zu etablieren?

19

Welche Mittel stehen zur AIDS-Bekämpfung 1985 zur Verfügung?

20

Wie sind sie auf folgende Bereiche verteilt: – Forschung, – Therapie (stützende Maßnahmen oder psychosoziale Versorgung), – Selbsthilfegruppen?

21

Aus welchen Mitteln soll eine AIDS-Prophylaxe (Untersuchung und eventuelle spätere Impfung) bezahlt werden?

22

Welche Mittel stehen für die Aufklärung von AIDS-Risikogruppen zur Verfügung?

23

Sind die veröffentlichten Stellungnahmen des Bundesgesundheitsamts mit dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit abgesprochen?

24

Wie will die Bundesregierung künftig verhindern, daß das interpretierungsbedürftige Zahlenmaterial des Bundesgesundheitsamts in der Presse zu unqualifizierten und sensationslüsternen Aufmachern mißbraucht wird (siehe SPIEGEL und BILD-Zeitung)?

25

Sind der Bundesregierung Suizidfälle von HTLV-III infizierten Personen, wie in der „Münchner Wissenschaftlichen Wochenschrift" und im „Express" vom 16. November 1984 erwähnt, bekannt?

26

Sind der Bundesregierung Fälle von Diskriminierung von Risikogruppen bekannt?

27

Was gedenkt die Bundesregierung, gegen künftige Diskriminierungen von Risikogruppen zu unternehmen?

Bonn, den 26. November 1984

Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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