Datenschutz
der Abgeordneten Frau Reetz und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie beurteilt es die Bundesregierung, daß am 5. November 1984 in einem Frankfurter Rechenzentrum ein Datenband des Statistischen Bundesamts entwendet wurde, welches neben den angeforderten Daten ca. 60 000 bis 70 000 Firmendaten aus dem süddeutschen Raum enthielt?
Wie ist die Meinung der Bundesregierung zu der Tatsache, daß Käufer von Daten vom Statistischen Bundesamt mit Bändern beliefert werden, die in unbekanntem Ausmaß Daten enthalten, die nicht für den Käufer bestimmt sind und somit jede Form des Mißbrauchs ermöglichen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß nicht noch zahlreiche andere Bänder, die vom Statistischen Bundesamt an Kunden geliefert wurden, in ähnlicher Weise beschrieben wurden?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, wenn sie den unter Frage 3 geschilderten Sachverhalt nicht ausschließen kann?
Wie will die Bundesregierung in Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber im Zusammenhang mit dem Volkszählungsgesetz auferlegte Priorität des Datenschutzes sicherstellen, daß Daten, die bei der geplanten Volkszählung 1986 erhoben werden sollen, nicht durch ähnliche Pannen in Kanäle geraten, die hierfür nicht vorgesehen sind?