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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Opus Dei (G-SIG: 10002009)

Praktiken des Opus Dei, Förderung mit Bundesmitteln, Zusammenarbeit mit Geheimorganisationen (z.B. Loge P 2 in Italien), Tangierung des Konkordats

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

03.01.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/253930.11.84

Opus Dei

der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat in jüngerer Zeit auf Parlamentarische Anfragen wiederholt zu „Jugendreligionen" und „Psychosekten" Stellung genommen. Sie erklärte u. a., daß sie die Arbeit dieser Gruppierungen mit großer Aufmerksamkeit und wachsender Sorge verfolge.

Zu den bedenklichen Praktiken dieser von der Bundesregierung beobachteten Gruppierungen gehören oftmals die Gleichschaltung des Denkens und ein bedingungsloser Gehorsam. Derartige Praktiken und Methoden sollen nach Zeugenaussagen auch bei der katholischen Laienorganisation Opus Dei üblich sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die „Jugendbildungsarbeit" der konservativen katholischen Organisation Opus Dei?

2

Wie beurteilt sie die inzwischen vielfach belegten Praktiken des Opus Dei — verdeckte Anwerbung in Jugendzentren, Verlangen nach absolutem Gehorsam, Selbstgeißelung usw. —, die nach Zeugenaussagen wegen der erwünschten Geheimhaltung der Beziehung meist unmerklich zur Entfremdung von der Familie führen?

3

Werden Organisationen, Vereine o. ä., die unter dem Einfluß von Opus Dei stehen, mit Bundesmitteln gefördert,

a) wenn ja, welche,

b) seit wann,

c) in welcher Höhe,

d) mit welcher Begründung?

4

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die öffentlich behauptete Zusammenarbeit von Mitgliedern des Opus Dei mit Geheimorganisationen (z. B. Loge P 2 in Italien), Militärregimen, Waffen- und Drogenschiebern, und um welche speziellen Erkenntnisse handelt es sich hier?

5

Wird das Konkordat nach Ansicht der Bundesregierung durch Einsetzung von Opus Dei Mitgliedern, die sich allein der Ordensleitung in Rom und dem Papst verpflichtet fühlen, in Schulen der Bundesrepublik Deutschland berührt?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung eine kirchliche Organisation, die ihre Mitglieder mit 18 Jahren ein angeblich unaufkündbares Gelöbnis zu Gehorsam und Ehelosigkeit ablegen läßt, die Strukturen der Organisation nicht offenbart, Briefe und Literatur zensiert, Philosophen und Schriftsteller der Neuzeit von Kant bis Böll zu lesen verbietet?

Bonn, den 30. November 1984

Nickels Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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