Unterrepräsentanz von Frauen im Hochschulbereich
der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski, Frau Dr. Wex, Frau Verhülsdonk, Frau Hürland, Frau Augustin, Frau Berger (Berlin), Frau Dempwolf, Frau Fischer, Frau Geiger, Frau Dr. Hellwig, Frau Hoffmann (Soltau), Frau Krohne-Appuhn, Frau Männle, Frau Dr. Neumeister, Frau Rönsch, Frau Roitzsch (Quickborn), Frau Will-Feld, Daweke, Graf von Waldburg-Zeil, Nelle, Rossmanith, Schemken, Strube und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Frau Dr. Hamm-Brücher, Frau Seiler-Albring, Neuhausen und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die deutschen Universitäten stehen Frauen seit der Jahrhundertwende zum Studium offen. Seit ca. 1920 ist ihnen auch grundsätzlich die Habilitation erlaubt. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Studienmöglichkeiten und Habilitationserlaubnis für Frauen so stark eingeschränkt, daß nach 1945 ein Neubeginn nötig wurde.
Heute, 35 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland, ist zwar der Anteil der Frauen unter den Studierenden erfreulich gestiegen (1981 ca. 40 % der Studierenden), der Anteil der Frauen unter den Hochschullehrern — hier vor allem unter den Professoren — ist jedoch noch immer unverhältnismäßig niedrig; und dies ist selbst in den Fächern der Fall, in denen der Anteil der weiblichen Studierenden mehr als 60 % beträgt.
Im Hinblick auf die ohnehin derzeit geringen Chancen für den wissenschaftlichen Nachwuchs besteht momentan wenig Aussicht für verbesserte Berufsmöglichkeit von Frauen im Hochschulbereich mit der Folge der Vernachlässigung von möglichen Begabungsreserven und der Verletzung des Grundsatzes der Gleichberechtigung von Männern und Frauen.
Zur Offenlegung der derzeitigen Situation fragen wir die Bundesregierung:
Fragen10
Wie groß ist die Zahl der weiblichen Studierenden, wie hoch ist ihr Anteil an der Zahl aller Studierenden, und wie haben sich diese Zahlen seit 1960 entwickelt?
Wie viele Frauen gibt es unter den wissenschaftlichen Mitarbeitern, und wie hat sich ihr Anteil seit 1960 entwickelt — spezifiziert nach den einzelnen Stellenkategorien: Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Hochschulassistent, Wissenschaftlicher Assistent, Lektor, Akademischer Rat, Akademischer Oberrat, Akademischer Direktor?
Wie hat sich die Zahl der Professorinnen — spezifiziert nach den einzelnen Kategorien (apl. Prof.; C 2 (Zeit); C 2 (Dauer); C 3 —, C 4 Professor) — seit 1960 absolut und anteilmäßig entwickelt?
In welchen Studienfächern ist der Anteil der weiblichen Studierenden besonders hoch und wie viele weibliche Wissenschaftliche Mitarbeiter und Professoren sind in diesen Fächern tätig?
Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung die Ursachen der Unterrepräsentanz von Frauen an Hochschulen, im besonderen als wissenschaftliche Mitarbeiterin, als Habilitierte und als Professorin? Hält die Bundesregierung eine zusätzliche Erforschung der Zusammenhänge für erforderlich?
Welche Gründe sind speziell dafür ausschlaggebend, daß der Anteil der weiblichen Studierenden in den Ingenieurwissenschaften und Naturwissenschaften gering ist, obwohl diese Berufe in Zukunft gute Berufsaussichten bieten, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um diesen Zustand zu ändern?
Wie viele Forschungsaufträge der Bundesressorts sind zur Zeit an männliche und wie viele an weibliche Wissenschaftler vergeben, und wie ist das Verhältnis der Zahl der Anträge von weiblichen und männlichen Antragstellern; wie sind die entsprechenden Zahlen bei Förderungsmaßnahmen von öffentlich finanzierten Einrichtungen (z. B. DFG)?
Wie viele Promotionsstipendien und Habilitationsstipendien der einzelnen Fördereinrichtungen (Konrad-Adenauer-, Friedrich-Ebert-, Friedrich-Naumann-Stiftung, der Graduiertenförderung, Heisenberg-Programm, DFG etc.) wurden bisher an weibliche Bewerber (in absoluter Zahl und anteilmäßig) vergeben?
Welche Höchstalter für Stipendienbewerber gibt es, und kann das Höchstalter um Zeiten des Wehr- und Ersatzdienstes, der Schwangerschaft, Kinderbetreuung und ähnlicher sozialer Verpflichtungen hinausgeschoben werden?
Wie wirken sich Höchstaltersgrenzen für Stipendien und andere Förderungsmöglichkeiten sowie Qualifikationsfristen auf Frauen generell und Frauen mit Familienpflichten aus?