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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Situation im Zivildienst (G-SIG: 10002099)

Schaffung neuer und Abbau bestehender Zivildienstplätze bis 1986, Quote der Zivildienstleistenden in den Jahrgängen 1960 bis 1962, Zivildienstplätze im Umwelt- und Naturschutz, Ausgestaltung des Einführungsdienstes, Arbeitsmarktneutralität des Zivildienstes, Wahl von Vertrauensleuten

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

03.01.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/264917.12.84

Situation im Zivildienst

der Abgeordneten Frau Schoppe, Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit der Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG) vom 28. Februar 1983 durch das Kriegsdienstverweigerungsgesetz haben sich einige Intentionen, Inhalte und praktische Ausgestaltungen des Zivildienstes geändert.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

1. Im Zivildienst sollen nach Angaben der Bundesregierung neue Plätze geschaffen werden; gleichzeitig werden bestehende Plätze z. Z. überprüft oder sogar abgebaut.

1.1. Wieviel ZD-Plätze und - Stellen sollen neu geschaffen werden, aufgeschlüsselt nach Einsatzbereichen und Jahren?

1.2. Welche konkreten Zusagen zur Schaffung weiterer Zivildienstplätze bis 1986 liegen der Bundesregierung seitens a) der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtsverbände, b) der Bundesländer und Gemeinden, c) sonstiger Träger (und welcher) vor?

1.3. Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, einerseits bis Ende 1986 80 000 Zivildienststellen bereithalten zu wollen und andererseits einen Ausbau des Zivildienstes lediglich nach dem Bestand anerkannter, verfügbarer Kriegsdienstverweigerer (so der Beauftragte der Bundesregierung für den Zivildienst, Hintze, am 5. Oktober 1984 vor der Mitgliederversammlung der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer) zu betreiben?

1.4. Wieviel ZD-Plätzen und -Stellen wurde seit Januar 1983 die Anerkennung aberkannt (aufgeschlüsselt nach Monaten und Einsatzbereichen)? Welche Begründungen gab es dafür im einzelnen?

1.5. Wie viele rechtskräftig anerkannte Kriegsdienstverweigerer der Geburtenjahrgänge 1960, 1961 und 1962 a) haben bereits Zivildienst geleistet, b) leisten z. Z. Zivildienst, c) sind gemäß §§ 11 bis 13 ZDG vom Zivildienst zurückgestellt, d) sind aus sonstigen Gründen nicht zur Einberufung vorgesehen, e) verweigern den Zivildienst und andere gesetzliche Ersatzdienste oder haben sich (etwa durch Flucht ins Ausland, Umzug nach West-Berlin) bisher der Einberufung entzogen?

2. In § 4 Abs. 1 ZDG sind die Aufgabenbereiche des ZD neu festgelegt worden. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und der Beauftragte der Bundesregierung für den Zivildienst haben wiederholt in der Öffentlichkeit angekündigt, daß besonders im Bereich von Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege neue ZD-Plätze und -Stellen geschaffen werden sollen. Die Zahl von 5 000 Plätzen erschien mehrmals in Stellungnahmen.

2.1. Wieviel ZD-Stellen und -Plätze gibt es, aufgeschlüsselt nach den Bereichen Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege derzeit? Wieviel Plätze davon sind derzeit mit wieviel Zivildienstleistenden belegt?

2.2. Welche Träger beschäftigen in welchen der o. g. Bereichen in welchen konkreten Tätigkeiten Zivildienstleistende, aufgeschlüsselt nach folgenden Merkmalen: a). Träger, b) Zahl der Zivildienstleistenden, c) Einsatzbereich und Tätigkeitsbeschreibung, d) Heimschlaferlaubnis, e) Einverständniserklärung, auf der Grundlage der dem Bundesamt für den Zivildienst bekannten Daten?

2.3. Wo ist geplant, neue Plätze in den o. g. drei Bereichen zu schaffen? In welcher Form sollen daran die Verbände, Kommunen und Länder beteiligt werden? Welche Vorgespräche oder Vorbereitungen sind dafür bereits erfolgt?

2.4. Wieviel ZD-Stellen und -Plätze sollen in den o. g. drei Bereichen geschaffen werden?

2.5. Beabsichtigt die Bundesregierung, Zivildienstleistende auch in zoologischen Gärten und privaten Safari-Parks einzusetzen wie in Pressemeldungen zu lesen war?

2.6. Ist der Beirat für den Zivildienst dazu angehört worden, und hat er den Plänen zugestimmt?

3. Im ZDG ist in § 25 a der Einführungsdienst vorgesehen.

3.1. Wieviel Zivildienstleistende wurden 1983 bzw. 1984 zu einem Einführungsdienst herangezogen, wieviel nicht (aufgeschlüsselt nach Zivildienstschulen, Verbandsschulen, Verbandslehrgängen)?

3.2. Wie sollen die Einführungsdienste ausgeweitet werden, wieviel Prozent der Zivildienstleistenden sollen dorthin gezogen werden?

3.3. Welche Ausgestaltung des Einführungsdienstes strebt die Bundesregierung an, um die von Zivildienstleistenden oft beklagte „Langeweile im Einführungsdienst, der an die Gammelei bei der Bundeswehr erinnert ... " (Zitat eines Zivildienstleistenden) zu beenden?

3.4. Stimmt die Bundesregierung mit der Ansicht der Wohlfahrtsverbände überein, daß Zivildienstleistende grundsätzlich nur in Absprache mit der Dienststelle und am besten erst nach ein- bis zweimonatiger Erfahrung an der Dienststelle zum Einführungsdienst herangezogen werden sollten? Wie trägt die Bundesregierung dieser Ansicht Rechnung?

3.5. Welche Gesamtkosten entstehen der öffentlichen Hand pro Zivildienstleistenden und Tag in a) staatlichen Zivildienstschulen und b) verbandseigenen Lehrgängen?

4. Eine bisher von den Bundesregierungen akzeptierte Forderung des DGB war die nach der „Arbeitsmarktneutralität" des Zivildienstes.

4.1. Wie hat die Bundesregierung die Einhaltung des Grundsatzes der Arbeitsmarktneutralität von ZD-Plätzen überprüft?

4.2. Welche besonderen Regelungen gibt es diesbezüglich für die ZD-Plätze im Umweltschutz, Landschaftspflege und Naturschutz?

4.3. Wieviel Anträge auf Anerkennung als ZD-Stelle bzw. -Platz wurden aus diesem Grund bisher abgelehnt, aufgeschlüsselt nach Jahren und Einsatzbereichen?

4.4. Trifft es zu, daß staatliche und kommunale Einrichtungen Zivildienstleistende auch im regulären Dienstbetrieb von Wasserwerk, Stadtgärtnerei, Vermessungsamt und ähnlichen Stellen beschäftigen, z. T. sogar einschlägige Fachausbildungen verlangen? Welche Bewertungskriterien und welche Prüfungsmechanismen wurden angewendet?

4.5. Stimmt die Bundesregierung mit der Auffassung der GRÜNEN überein, daß angesichts der gegenwärtigen Lage auf dem Arbeitsmarkt sämtliche ZD-Plätze im Bereich des Umweltschutzes, der Landschaftspflege und des Naturschutzes genausogut an erwerbslose Mitbürger vergeben werden könnten? Hätte nicht aus finanzpolitischen und sozialen Gründen die Schaffung von Arbeitsplätzen für Arbeitslose Vorrang vor der Schaffung von ZD-Plätzen?

5. Das ZDG legt in § 37 fest: „Dienstleistende wählen aus ihren Reihen ... einen Vertrauensmann und ... Stellvertreter! "

5.1. Wieviel Vertrauensleute gibt es derzeit? Wieviel anerkannte Beschäftigungsstellen gibt es derzeit, in denen Vertrauensleute existieren? In wie vielen Dienststellen wird die gesetzliche Vorschrift nicht befolgt?

5.2. Wie trifft die Bundesregierung und das Bundesamt für den Zivildienst dafür Sorge, daß der Aufforderung des § 37 entsprochen wird? Ist für kleine ZD-Stellen die Wahl von Vertrauensleuten für den Bereich der Verwaltungsstellen o. ä. vorgesehen?

5.3. Wie wird in Einführungslehrgängen, im staatsbürgerliche Unterricht und durch die regelmäßigen Besuche der Regionalbetreuer des Bundesamtes auf die Einhaltung der Regelung hingewirkt? Gibt es dazu gesondertes Informationsmaterial für alle Zivildienstleistende oder hat die Bundesregierung die Absicht, solches zu erstellen?

5.4. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bislang darauf verzichtet, Vertrauensleuten einer Region die Möglichkeit zu regelmäßigen Zusammenkünften zu eröffnen?

Fragen30

1

Im Zivildienst sollen nach Angaben der Bundesregierung neue Plätze geschaffen werden; gleichzeitig werden bestehende Plätze z. Z. überprüft oder sogar abgebaut.

11

Wieviel ZD-Plätze und - Stellen sollen neu geschaffen werden, aufgeschlüsselt nach Einsatzbereichen und Jahren?

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Welche konkreten Zusagen zur Schaffung weiterer Zivildienstplätze bis 1986 liegen der Bundesregierung seitens a) der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtsverbände, b) der Bundesländer und Gemeinden, c) sonstiger Träger (und welcher) vor?

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Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, einerseits bis Ende 1986 80 000 Zivildienststellen bereithalten zu wollen und andererseits einen Ausbau des Zivildienstes lediglich nach dem Bestand anerkannter, verfügbarer Kriegsdienstverweigerer (so der Beauftragte der Bundesregierung für den Zivildienst, Hintze, am 5. Oktober 1984 vor der Mitgliederversammlung der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer) zu betreiben?

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Wieviel ZD-Plätzen und -Stellen wurde seit Januar 1983 die Anerkennung aberkannt (aufgeschlüsselt nach Monaten und Einsatzbereichen)? Welche Begründungen gab es dafür im einzelnen?

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Wie viele rechtskräftig anerkannte Kriegsdienstverweigerer der Geburtenjahrgänge 1960, 1961 und 1962 a) haben bereits Zivildienst geleistet, b) leisten z. Z. Zivildienst, c) sind gemäß §§ 11 bis 13 ZDG vom Zivildienst zurückgestellt, d) sind aus sonstigen Gründen nicht zur Einberufung vorgesehen, e) verweigern den Zivildienst und andere gesetzliche Ersatzdienste oder haben sich (etwa durch Flucht ins Ausland, Umzug nach West-Berlin) bisher der Einberufung entzogen?

2

In § 4 Abs. 1 ZDG sind die Aufgabenbereiche des ZD neu festgelegt worden. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und der Beauftragte der Bundesregierung für den Zivildienst haben wiederholt in der Öffentlichkeit angekündigt, daß besonders im Bereich von Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege neue ZD-Plätze und -Stellen geschaffen werden sollen. Die Zahl von 5 000 Plätzen erschien mehrmals in Stellungnahmen.

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Wieviel ZD-Stellen und -Plätze gibt es, aufgeschlüsselt nach den Bereichen Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege derzeit? Wieviel Plätze davon sind derzeit mit wieviel Zivildienstleistenden belegt?

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Welche Träger beschäftigen in welchen der o. g. Bereichen in welchen konkreten Tätigkeiten Zivildienstleistende, aufgeschlüsselt nach folgenden Merkmalen: a). Träger, b) Zahl der Zivildienstleistenden, c) Einsatzbereich und Tätigkeitsbeschreibung, d) Heimschlaferlaubnis, e) Einverständniserklärung, auf der Grundlage der dem Bundesamt für den Zivildienst bekannten Daten?

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Wo ist geplant, neue Plätze in den o. g. drei Bereichen zu schaffen? In welcher Form sollen daran die Verbände, Kommunen und Länder beteiligt werden? Welche Vorgespräche oder Vorbereitungen sind dafür bereits erfolgt?

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Wieviel ZD-Stellen und -Plätze sollen in den o. g. drei Bereichen geschaffen werden?

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Beabsichtigt die Bundesregierung, Zivildienstleistende auch in zoologischen Gärten und privaten Safari-Parks einzusetzen wie in Pressemeldungen zu lesen war?

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Ist der Beirat für den Zivildienst dazu angehört worden, und hat er den Plänen zugestimmt?

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Im ZDG ist in § 25 a der Einführungsdienst vorgesehen.

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Wieviel Zivildienstleistende wurden 1983 bzw. 1984 zu einem Einführungsdienst herangezogen, wieviel nicht (aufgeschlüsselt nach Zivildienstschulen, Verbandsschulen, Verbandslehrgängen)?

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Wie sollen die Einführungsdienste ausgeweitet werden, wieviel Prozent der Zivildienstleistenden sollen dorthin gezogen werden?

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Welche Ausgestaltung des Einführungsdienstes strebt die Bundesregierung an, um die von Zivildienstleistenden oft beklagte „Langeweile im Einführungsdienst, der an die Gammelei bei der Bundeswehr erinnert ... " (Zitat eines Zivildienstleistenden) zu beenden?

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Stimmt die Bundesregierung mit der Ansicht der Wohlfahrtsverbände überein, daß Zivildienstleistende grundsätzlich nur in Absprache mit der Dienststelle und am besten erst nach ein- bis zweimonatiger Erfahrung an der Dienststelle zum Einführungsdienst herangezogen werden sollten? Wie trägt die Bundesregierung dieser Ansicht Rechnung?

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Welche Gesamtkosten entstehen der öffentlichen Hand pro Zivildienstleistenden und Tag in a) staatlichen Zivildienstschulen und b) verbandseigenen Lehrgängen?

4

Eine bisher von den Bundesregierungen akzeptierte Forderung des DGB war die nach der „Arbeitsmarktneutralität" des Zivildienstes.

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Wie hat die Bundesregierung die Einhaltung des Grundsatzes der Arbeitsmarktneutralität von ZD-Plätzen überprüft?

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Welche besonderen Regelungen gibt es diesbezüglich für die ZD-Plätze im Umweltschutz, Landschaftspflege und Naturschutz?

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Wieviel Anträge auf Anerkennung als ZD-Stelle bzw. -Platz wurden aus diesem Grund bisher abgelehnt, aufgeschlüsselt nach Jahren und Einsatzbereichen?

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Trifft es zu, daß staatliche und kommunale Einrichtungen Zivildienstleistende auch im regulären Dienstbetrieb von Wasserwerk, Stadtgärtnerei, Vermessungsamt und ähnlichen Stellen beschäftigen, z. T. sogar einschlägige Fachausbildungen verlangen? Welche Bewertungskriterien und welche Prüfungsmechanismen wurden angewendet?

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Stimmt die Bundesregierung mit der Auffassung der GRÜNEN überein, daß angesichts der gegenwärtigen Lage auf dem Arbeitsmarkt sämtliche ZD-Plätze im Bereich des Umweltschutzes, der Landschaftspflege und des Naturschutzes genausogut an erwerbslose Mitbürger vergeben werden könnten? Hätte nicht aus finanzpolitischen und sozialen Gründen die Schaffung von Arbeitsplätzen für Arbeitslose Vorrang vor der Schaffung von ZD-Plätzen?

5

Das ZDG legt in § 37 fest: „Dienstleistende wählen aus ihren Reihen ... einen Vertrauensmann und ... Stellvertreter! "

51

Wieviel Vertrauensleute gibt es derzeit? Wieviel anerkannte Beschäftigungsstellen gibt es derzeit, in denen Vertrauensleute existieren? In wie vielen Dienststellen wird die gesetzliche Vorschrift nicht befolgt?

52

Wie trifft die Bundesregierung und das Bundesamt für den Zivildienst dafür Sorge, daß der Aufforderung des § 37 entsprochen wird? Ist für kleine ZD-Stellen die Wahl von Vertrauensleuten für den Bereich der Verwaltungsstellen o. ä. vorgesehen?

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Wie wird in Einführungslehrgängen, im staatsbürgerliche Unterricht und durch die regelmäßigen Besuche der Regionalbetreuer des Bundesamtes auf die Einhaltung der Regelung hingewirkt? Gibt es dazu gesondertes Informationsmaterial für alle Zivildienstleistende oder hat die Bundesregierung die Absicht, solches zu erstellen?

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Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bislang darauf verzichtet, Vertrauensleuten einer Region die Möglichkeit zu regelmäßigen Zusammenkünften zu eröffnen?

Bonn, den 17. Dezember 1984

Nickels Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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