Umfang und Empfänger bundesdeutscher Rüstungsexporte
des Abgeordneten Schwenninger und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Eine demokratische Kontrolle der Praxis bundesdeutscher Rüstungsexporte durch Parlament und Öffentlichkeit bedarf einer statistischen Grundlage. Die Bundesregierung führt — wie in Drucksache 10/2174 (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage „Rüstungsexportstatistiken") ausgeführt — verschiedene Statistiken, auf deren Grundlage sich die nachfolgenden Fragen beantworten lassen. Um die statistischen Angaben richtig bewerten zu können, sollte bei den nachfolgenden Punkten jeweils ausdrücklich angegeben werden, welche Definitionen den einzelnen Warenkategorien zugrunde liegen (z. B. Kriegswaffenliste mit Nummern, Anlage AL Teil I zur Außenwirtschaftsverordnung mit Nummern) und ob es sich bei den Angaben in DM um laufende oder inflationsbereinigte Preise handelt. Die Angaben sollten ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt gemacht werden.
Die Ernsthaftigkeit des Vorschlages der Bundesregierung, bei den Vereinten Nationen ein Waffenhandelsregister einzurichten, ebenso wie die Ernsthaftigkeit einer öffentlichen demokratischen Kontrolle der Regierungstätigkeit — die z. B. in den USA selbstverständlich ist —, wird sich daran zeigen, wie die Bundesregierung die nachfolgenden Fragen beantwortet.
A. Statistiken der Bundesregierung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie hoch war der jährliche Wert der Genehmigungen für die Ausfuhr a) von Kriegswaffen (Kriegswaffenliste nach KWKG, AL I A nach Außenwirtschaftsverordnung), b) von sensitiver Nukleartechnologie (AL I B nach Außenwirtschaftsverordnung), c) von sonstigen Gütern strategischer Bedeutung (AL I C nach Außenwirtschaftsverordnung), insgesamt und aufgeteilt nach Empfängerländern?
Wie hoch war der jährliche Wert der Exporte von a) Kriegswaffen (Kriegswaffenliste nach KWKG, AL I A nach Außenwirtschaftsverordnung), b) sensitiver Nukleartechnologie (AL I B nach Außenwirtschaftsverordnung), c) sonstigen Gütern strategischer Bedeutung (AL I C nach Außenwirtschaftsverordnung), insgesamt und aufgeteilt nach Empfängerländern?
Wie hoch war der Anteil für Zulieferungen zu Gemeinschaftsvorhaben an den jährlichen Werten entsprechend Fragen 1 a) und c) bzw. 2 a) und c)?
Wie viele Ermittlungen wegen Verstößen gegen die Ausfuhrbestimmungen für Rüstungsgüter hat die Bundesregierung pro Jahr erfaßt? Wie viele davon endeten jeweils mit Verurteilungen bzw. wie viele Verurteilungen pro Jahr ergeben sich in diesem Zusammenhang?
Wie hoch waren die Einnahmen der Bundesregierung aus der Lizenzproduktion von Rüstungsgütern im Ausland, an deren Entwicklung sie finanziell beteiligt war, pro Jahr?
Wie hoch war der jährliche Wert der Genehmigungen für die Ausfuhr und wie hoch war der jährliche Wert der Ausfuhren von a) Kriegsschiffen, b) Kampffahrzeugen, c) Kriegsluftfahrzeugen, d) Flugkörpern, Minen und Bomben, e) Artilleriewaffen, darunter gesondert Handfeuerwaffen und Maschinengewehren?
Welche regelmäßigen wissenschaftlichen oder regierungsamtlichen statistischen Veröffentlichungen über bundesdeutsche Rüstungsexporte sind der Bundesregierung bekannt?
Inwiefern treffen die dort gemachten Angaben mit den der Bundesregierung vorliegenden eigenen Statistiken zu?
Kann sich die US-Behörde ACDA bei ihren Rüstungsexport-Statistiken auf Angaben stützen, die die Bundesregierung der Regierung der USA zugänglich macht? Falls nein, woher bezieht ACDA dann nach Ansicht der Bundesregierung ihre Angaben über bundesdeutsche Rüstungsexporte? Falls ja, welche anderen befreundeten Regierungen erhalten von der Bundesregierung Angaben über bundesdeutsche Rüstungsexporte?
Welche Art von Daten werden im Rahmen des DEA (Data Exchange Agreement) ausgetauscht, das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA im Verteidigungsbereich abgeschlossen wurde?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen und welche wird sie unternehmen, damit bei den Vereinten Nationen ein Waffenhandelsregister eingerichtet wird?