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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Erwerbstätigkeit an Bildschirmgeräten, hier speziell zu Gesundheitsgefahren durch Strahlen, die von den Geräten ausgehen (G-SIG: 10002210)

Anzahl der Bildschirmarbeitsplätze, Frauenanteil, Mißbildungen und Fehlgeburten, Beschwerden der Arbeiter/Arbeiterinnen über Gesundheitsprobleme, kanadische Studie über "Strahlengefahren an Bildschirmgeräten", Beschluß der Arbeits- und Sozialminister der Länder vom 27.8.1982 in Fürth, Präventivmaßnahmen, arbeitsrechtlicher Schutz nicht abhängigbeschäftigter Heimarbeiterinnen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

20.02.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/283101.02.85

Erwerbstätigkeit an Bildschirmgeräten, hier speziell zu Gesundheitsgefahren durch Strahlen, die von den Geräten ausgehen

der Abgeordneten Frau Potthast und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Erwerbstätigkeit an Bildschirmgeräten, hier speziell zu Gesundheitsgefahren durch Strahlen, die von den Geräten ausgehen

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wieviel Bildschirmarbeitsplätze sind momentan in der Bundesrepublik Deutschland vorhanden, und wie unterteilen sie sich in Mischarbeitsplätze/Heimarbeitsplätze?

2

Arbeiten vorwiegend Frauen an den Geräten? Wenn ja, wieviel Prozent (an der Gesamtzahl der Bildschirmgerätearbeiter/innen in der Bundesrepublik Deutschland) sind Frauen?

3

Wieviel Prozent aller erwerbstätigen Frauen in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten ganz oder teilweise an Bildschirmgeräten? Wieviel davon an Heimarbeitsplätzen?

4

Wie hoch ist das Durchschnittsalter dieser Bildschirmarbeiterinnen?

5

Wieviel Prozent aller Bildschirmarbeiterinnen sind zur Zeit der Anfrage schwanger?

6

Wieviel Prozent der Bildschirmarbeiterinnen hat seit ihrer Tätigkeit an diesen Geräten ein Kind / mehrere Kinder bekommen?

7

Kam es dabei zu Mißbildungen der Kinder und Fehlgeburten? Wenn ja, wie oft und zu welcher Art von Mißbildungen, unterteilt nach dem Kriterium der Vollzeitarbeitsplätze/ Mischarbeitsplätze/Halbtagstätigkeit der einzelnen Frauen?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß von jedem Bildschirm eine gewisse Menge an Röntgenstrahlung (wie ionisierende Strahlen) ausgeht, sobald der durch die Kathode erzeugte Elektronenstrahl Leuchtstoffzeichen auf den Schirm aktiviert?

9

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen nichtionisierender Strahlen in kombinierter Schadenswirkung mit Chemie aus Medikamenten und Streß durch die Sondersituation der Bildschirmarbeit vor?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es keine für den menschlichen Organismus absolut unschädliche Strahlung gibt, jede ist potenziell schädlich, d. h. erhöht die Wahrscheinlichkeit von schädlichen Effekten?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß festgesetzte Grenzwerte und Belastungsnormen im Arbeitsschutz kein Naturgesetz sind, sondern vielmehr ein Ergebnis eines komplizierten Erfahrungs- und Beurteilungsspielraumes wirtschaftlicher Interessen?

12

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über a) die Langzeitwirkung ionisierender Strahlen an Bildschirmgeräten, b) die Langzeitwirkung nichtionisierender Strahlen an Bildschirmgeräten, c) kumulative Effekte dieser Strahlen, d) die Auswirkungen mehrerer Bildschirmarbeitsplätze in einem Raum, e) die Verwendung von PCB's (chlorierte Biphenyle) als Isolierflüssigkeit, f) eine Feldminimierung des Chassis mit Metallfolie (sofern es Kunststoffgehäuse sind) oder des Anbringens eines Metallschirmes um den gesamten Röhrenteil der Anlage, g) eine Erhöhung des Alltagsdrogenkonsums (Tabletten, Alkohol) der Bildschirmarbeiter/innen, seitdem sie an den Geräten tätig sind im Zusammenhang mit einer Gesundheitsverschlechterung der Bildschirmarbeiterinnen vor (besonders zu berücksichtigen ist hier die Kombination mehrerer Schadenswirkungen)?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, daß es seit Einführung der Bildschirmtätigkeit zahlreiche Beschwerden der Arbeiter/ Arbeiterinnen über Gesundheitsprobleme (z. B. Augenbeschwerden, Muskelverspannungen) gibt, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit gesehen werden müssen?

14

Wie steht die Bundesregierung zu der Möglichkeit der Verursachung von erythemen und exanthemen Erscheinungen durch Bildschirmarbeit und der Möglichkeit der Erzeugung von Katarakten durch Bildschirmarbeit (siehe Publikation in: Informationsdienst zur Hamonisierung der Arbeit; WSI extra Info, 8. September 1984)?

15

Ist der Bundesregierung die kanadische Studie „Strahlengefahren an Bildschirmgeräten" der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes Ontario bekannt, wonach beim „Toronto Star" vier Frauen, die während ihrer Schwangerschaft an Bildschirmgeräten in der Anzeigenabteilung gearbeitet hatten, Kinder mit Mißbildungen zur Welt brachten? Dies entspräche vier anormalen Geburten von sieben in der Abteilung. Diè drei Frauen mit den mißgebildeten Kindern arbeiteten an Bildschirmgeräten, die anderen drei nicht. Bei „Terra Noya Tel" in Gander, Neufundland, wird von drei Mißbildungen unter 31 Geburten bei Bildschirmarbeiterinnen berichtet. An einem größeren Flughafen in Kanada werden sieben Fälle von Fehlgeburten von insgesamt 13 Schwangerschaften bei einer Gruppe von Flugscheinverkäuferinnen, die mit Bildschirmgeräten arbeiteten, berichtet. Alle traten innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren auf. Bei der Verteidigungslogistik-Behörde in Atlanta, Georgia, werden von drei Mißbildungen an Babys berichtet, und zwischen 1979 und 1980 traten sieben Fehlgeburten bei Bildschirmarbeiterinnen auf. Nach einem Bericht der U.S. Army über die Verteidigungslogistikbehörde betrug die Gesamtzahl der Schwangerschaften in diesem einen Jahr 19. Bei „Sears-Roebuck" in Dallas, Texas, traten acht Fehlgeburten von zwölf Schwangerschaften bei Bildschirmbedienerinnen zwischen Mai 1979 und Juni 1980 auf. Liegen der Bundesregierung vergleichbare Untersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland vor? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

16

Ist der Bundesregierung der Auffassung, daß ein ausreichender Schutz für die Mutter und das sich entwickelnde Kind gegeben sei, wenn Arbeitsschutznormen für jede einzelne zu betrachtende Bestrahlungskomponente (Röntgenstrahlung, UV-Strahlung, IR-Strahlung, niederfrequente Radiowellenstrahlung, Mikrowellenstrahlung) unterschritten werden, oder hält sie qua litative Veränderungen der Einwirkung für möglich, die mit synergistischen Effekten hervorgerufen durch chemische Schadstoffe verglichen werden können und die üblichen Dosis-Effekt-Wellen senken?

17

Wie steht die Bundesregierung zu der Möglichkeit der multifaktoriellen Schadwirkung aus Bildschirmgeräten auf die sich entwickelnde Leibesfrucht durch — ionisierende und nichtionisierende Strahlenkomponenten, — in unüblichem Maße Streß verursachende Arbeitsabläufe mit Folge von erhöhtem Medikamenten- und Alltagsdrogenkonsum?

18

Wie will die Bundesregierung die schwangeren Frauen, die an Bildschirmgeräten arbeiten, und deren Leibesfrucht vor diesen Gefahren lückenlos schützen?

19

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bereits eine entfernte Wahrscheinlichkeit einer Schädigung durch Strahleneinwirkung in Verbindung mit anderen Schadenseinwirkungen ausreicht, um konkrete Schutzpflichten für Bildschirmarbeiter/innen zu begründen?

20

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher getroffen, um den Beschluß, der von den Arbeits- und Sozialministern der Länder auf ihrer Konferenz am 25. bis 27. August 1982 in Fürth verfaßt wurde, zu verwirklichen?

21

Welche Präventivmaßnahmen trifft die Bundesregierung jetzt, um Bildschirmarbeiter/innen während des Zeitraumes der Untersuchung über die „gesundheitlichen Auswirkungen der Bildschirmarbeit insgesamt", die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung von der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführt wird, vor Gesundheitsschädigungen durch diese Tätigkeit zu schützen?

22

Wie stellt sich die Bundesregierung den arbeitsrechtlichen Schutz nicht abhängigbeschäftigter Heimarbeiter/innen an Bildschirmgeräten vor?

23

Welche Maßnahmen sind darüber hinaus zu ergreifen, damit ein sachgerechter Arbeitsschutz schwangerer Frauen nicht zu deren Diskriminierung im Erwerbsleben führt?

Bonn, den 1. Februar 1985

Potthast Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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