Militärische Katastrophengefahren und Sicherheitsgrundsätze
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
A. Sicherheitsgrundsätze
1. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Risikobewertung eines technischen Gefahrenpotentials umfassen muß a) die Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalles und b) die Folgen eines Schadensfalles?
2. Kann die Bundesregierung bestätigen, a) daß für die technische Sicherheit der Grundsatz „ Schadensvermeidung geht vor Schadensbehebung" gilt, b) daß die Behörden diese präventive Sicherheitsphilosophie im Alltag durch Kontrollen (z. B. TÜV, Brandschutzkontrollen der Feuerwehr, Bauaufsicht) gegenüber den eigenen Bürgern durchsetzen, c) daß hingegen die Bundesregierung gegenüber fremden Truppen diese Sicherheitsgrundsätze außer acht läßt, indem sie die Lagerung und Handhabung von Waffen mit extremen, vielfach unbekannten Unfallgefahrenpotentialen gestattet, ohne das vertragliche Recht auf Kontrollen (lt. Artikel 53 Abs. 3 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut) auszuüben, d) daß die Bundesregierung durch diesen Kontrollverzicht gegenüber den fremden Truppen ihre Fürsorgepflicht für ihre Bürger versäumt?
B. Unter keinen Umständen hinnehmbare Gefahrenquellen
3. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es bestimmte technische Gefahrenquellen gibt, die wegen der übergroßen oder langdauernden Folgen eines Schadensfalles unabhängig von dessen Wahrscheinlichkeit unter gar keinen Umständen geduldet werden dürfen?
4. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Festsetzung einer Höchstmenge von Benzin, die in Wohngebäuden gelageit werden darf (5 Liter) ein Beispiel für den Grundsatz ist, daß Gefahrenpotentiale oberhalb festgelegter Grenzen bedingungslos untersagt sind?
5. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß zu der Kategorie der unter gar keinen Umständen zu duldenden technischen Gefahrenquellen alle Anlagen gehören, die im Schadensfall extrem langlebige chemische Gifte - Beispiel Dioxin - oder extrem langlebige radioaktive Substanzen - Beispiel Plutonium - in einer Weise in die Umwelt freisetzen, daß ein „Wiedereinfangen" dieser Substanzen technisch ausgeschlossen ist?
6. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es sich bei bekanntgewordenen Verseuchungen mit Plutonium bzw. Dioxin als tatsächlich unmöglich erwiesen hat, die betroffenen Gebiete so zu entseuchen, daß eine gesundheitliche Unbedenklichkeit garantiert werden kann?
C. Ausblendung existenzieller Gefahren als „Restrisiko"
7. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß unter Berücksichtigung des großen Gefahrenpotentials von atomtechnischen Anlagen das Instrumentarium des Atomgesetzes geschaffen wurde, das für die Errichtung und den Betrieb solcher Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland die Vorlage einer „quantitativen Sicherheitsanalyse" (Sicherheitsbericht) zur Voraussetzung macht?
8. Kann die Bundesregierung bestätigen, a) daß die Sicherheitsanalyse für atomtechnische Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland bewußt nur ein begrenztes Spektrum von vergleichsweise harmlosen Schadensfällen umfaßt, b) daß die Sicherheitsanalyse Katastrophengefahren mit der möglichen Wirkung der dauerhaften Verstrahlung großer Gebiete als sogenanntes „Restrisiko" nicht erfaßt, c) daß die Sicherheitsanalyse in ihrer derzeitigen beschränkten Aussage vergleichbar ist einer „Sicherheitsanalyse" für ein Auto, bei der Stoßstangenschäden untersucht, Unfälle auf der Autobahn aber als „Restrisiko" ausgeblendet werden?
9. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß aus der Sicherheitsanalyse für atomtechnische Anlagen Gefahren mit durchaus hoher Eintrittswahrscheinlichkeit ausgenommen sind, etwa die Gefahr, daß eine terroristische Gruppe mit einem bombenbeladenen Flugzeug einen Kamikazeangriff gegen ein Atomkraftwerk fliegt oder daß ein Militärpilot - vielleicht aus persönlichen Gründen - Anti-Schiffs-Raketen in ein Atomkraftwerk hineinfeuert oder daß das Bedienungspersonal der Anlagen sich fahrlässig oder vorsätzlich fehlerhaft verhält?
10. Stimmt die Bundesregierung der Feststellung des Friedensforschers Carl Friedrich von Weizsäcker zu, daß atomtechnische Anlagen „in ihrer heutigen, gegen Atomwaffeneinwirkung nicht gesicherten Form mit einer NATO-Strategie, welche für den Ernstfall begrenzte nukleare Einsätze auf unserem Boden androht und herausfordert, unvereinbar" ist (DIE ZEIT, 22. Mai 1981)?
11. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß ihr Sicherheitsanalysen für die in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten Atom- und Giftgaswaffen nicht vorliegen?
D. Versagen der Demokratie bei der Bändigung technischer Risiken
12. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß a) bis in die fünfziger Jahre technische Katastrophenquellen, die große Flächenanteile der Bundesrepublik Deutschland mit der Vernichtung und Dauervergiftung bedrohen konnten, nicht vorhanden waren und b) daß seither die militärischen und großtechnischen Gefahrenpotentiale geschwulstartig angewachsen sind, so daß es heute keinen Winkel in der Bundesrepublik Deutschland mehr gibt, der nicht durch eine - in der Bundesrepublik Deutschland befindliche - militärische oder zivile Katastrophenquelle existenziell bedroht ist?
13. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die bei der Kontrolle übergroßer technischer Risiken, insbesondere bei den fremden Atom- und Giftgaswaffen, bei atomtechnischen Anlagen und bei der Großchemie der politischen Kontrolle in der Bundesrepublik Deutschland gewissermaßen „die Sicherungen" durchgebrannt sind, indem hier von staatlicher Seite „im großen" extrem gefährliche Risiken hingenommen werden, die „im kleinen" - im Lebensbereich des Bürgers - nicht geduldet werden?
14. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die militärische Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland in ihrer heutigen, an Atomwaffenmächte gebundenen Form zur extremen technischen Gefahrenquelle geworden ist, die beim Eintritt des Schadensfalles „Verteidigungsfall" mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Totalvernichtung der Bundesrepublik Deutschland führt?
15. Stimmt die Bundesregierung zu, a) daß die politische Bändigung der militärischen und großtechnischen Risiken in der Bundesrepublik Deutschland mit den bisherigen Methoden als gescheitert anzusehen ist, b) daß eine Ursache hierfür die Geheimhaltung sowohl militärischer als auch ziviler Katastrophengefahren vor dem Bürger ist, c) daß eine weitere Ursache hierfür die mangelnde technisch -naturwissenschaftliche Vorbildung der politischen Entscheidungsträger und deren Freistellung von jeglicher Haftung für ihre Fehlentscheidungen in Fragen technischer Risiken ist, d) daß die technische Entwicklung somit zu der größten Gefahr für die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland herangewachsen ist, e) daß bei einer größeren technischen Katastrophe, etwa der Verstreuung von Plutonium durch einen Unfall mit einer Pershing II-Rakete oder der Kernschmelze eines Atomkraftwerkes, die freiheitlich-demokratische Ordnung nicht aufrechterhalten werden könnte?
16. Stimmt die Bundesregierung zu, daß angesichts der Häufung militärischer und ziviler Katastrophengefahrenquellen in der Bundesrepublik Deutschland die Erstellung, Veröffentlichung und laufende Fortschreibung eines „Gefahrenkatasters" erforderlich ist, aus dem der Bürger ersehen kann, im Wirkungsbereich welcher militärischen und zivilen Gefahrenquellen sich sein Wohnort befindet, welche Gefahrenquell stärke und welche Entfernung diese Gefahrenquellen haben, damit er seinen Lebensbereich so weit wie möglich entfernt von diesen Gefahrenquellen wählen kann?
17. Stimmt die Bundesregierung zu, daß der Bürger das Recht haben muß zu erfahren, ob in oder in der Umgebung seines Wohnortes Atomwaffen oder Giftgase lagern?
18. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß in den USA das „Amt für Technikbewertung" (Office of Technology Assessment) des Kongresses ein bemerkenswerter Ansatz ist, um die Kenntnisse und Besorgnisse amerikanischer Wissenschaftler in einem Mindestmaß an die politischen Verantwortungsträger heranzubringen, daß hingegen in der Bundesrepublik Deutschland das große Potential staatlich bezahlter Wissenschaftler praktisch überhaupt nicht für die politische Beherrschung der Gefahren der technischen Entwicklung genutzt wird?
19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Bändigung der technischen Risiken in der Bundesrepublik Deutschland nur dann Erfolg haben kann, wenn die politischen Entscheidungsträger einschließlich der Regierungsmitglieder und der Mitglieder des Parlaments im Rahmen einer „Politikerhaftung" unbeschränkt für ihre persönlichen Fehlentscheidungen gegenüber den geschädigten Bürgern persönlich haften ebenso wie die Bürger im alltäglichen Leben und ähnlich wie die Entscheidungsträger in Privatunternehmen?
20. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß zur Bändigung der technischen Risiken in der Bundesrepublik Deutschland und zum Schutz der Grundrechte der Bürger die Beweislast bei militärischen und technischen Gefahrenquellen umgekehrt werden muß, indem nicht mehr der Bürger gegenüber dem Verursacher eines technischen Risikos seine erfolgte Schädigung nachweisen muß, sondern indem der Verursacher eines technischen Risikos seinerseits in einer unbeschränkten Sicherheitsanalyse die Unbedenklichkeit des betreffenden technischen Risikos und ausreichende Haftungsdeckung für den größtmöglichen Schadensfall nachzuweisen hat?
Fragen20
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Risikobewertung eines technischen Gefahrenpotentials umfassen muß a) die Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalles und b) die Folgen eines Schadensfalles?
Kann die Bundesregierung bestätigen, a) daß für die technische Sicherheit der Grundsatz „ Schadensvermeidung geht vor Schadensbehebung" gilt, b) daß die Behörden diese präventive Sicherheitsphilosophie im Alltag durch Kontrollen (z. B. TÜV, Brandschutzkontrollen der Feuerwehr, Bauaufsicht) gegenüber den eigenen Bürgern durchsetzen, c) daß hingegen die Bundesregierung gegenüber fremden Truppen diese Sicherheitsgrundsätze außer acht läßt, indem sie die Lagerung und Handhabung von Waffen mit extremen, vielfach unbekannten Unfallgefahrenpotentialen gestattet, ohne das vertragliche Recht auf Kontrollen (lt. Artikel 53 Abs. 3 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut) auszuüben, d) daß die Bundesregierung durch diesen Kontrollverzicht gegenüber den fremden Truppen ihre Fürsorgepflicht für ihre Bürger versäumt?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es bestimmte technische Gefahrenquellen gibt, die wegen der übergroßen oder langdauernden Folgen eines Schadensfalles unabhängig von dessen Wahrscheinlichkeit unter gar keinen Umständen geduldet werden dürfen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Festsetzung einer Höchstmenge von Benzin, die in Wohngebäuden gelageit werden darf (5 Liter) ein Beispiel für den Grundsatz ist, daß Gefahrenpotentiale oberhalb festgelegter Grenzen bedingungslos untersagt sind?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß zu der Kategorie der unter gar keinen Umständen zu duldenden technischen Gefahrenquellen alle Anlagen gehören, die im Schadensfall extrem langlebige chemische Gifte - Beispiel Dioxin - oder extrem langlebige radioaktive Substanzen - Beispiel Plutonium - in einer Weise in die Umwelt freisetzen, daß ein „Wiedereinfangen" dieser Substanzen technisch ausgeschlossen ist?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es sich bei bekanntgewordenen Verseuchungen mit Plutonium bzw. Dioxin als tatsächlich unmöglich erwiesen hat, die betroffenen Gebiete so zu entseuchen, daß eine gesundheitliche Unbedenklichkeit garantiert werden kann?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß unter Berücksichtigung des großen Gefahrenpotentials von atomtechnischen Anlagen das Instrumentarium des Atomgesetzes geschaffen wurde, das für die Errichtung und den Betrieb solcher Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland die Vorlage einer „quantitativen Sicherheitsanalyse" (Sicherheitsbericht) zur Voraussetzung macht?
Kann die Bundesregierung bestätigen, a) daß die Sicherheitsanalyse für atomtechnische Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland bewußt nur ein begrenztes Spektrum von vergleichsweise harmlosen Schadensfällen umfaßt, b) daß die Sicherheitsanalyse Katastrophengefahren mit der möglichen Wirkung der dauerhaften Verstrahlung großer Gebiete als sogenanntes „Restrisiko" nicht erfaßt, c) daß die Sicherheitsanalyse in ihrer derzeitigen beschränkten Aussage vergleichbar ist einer „Sicherheitsanalyse" für ein Auto, bei der Stoßstangenschäden untersucht, Unfälle auf der Autobahn aber als „Restrisiko" ausgeblendet werden?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß aus der Sicherheitsanalyse für atomtechnische Anlagen Gefahren mit durchaus hoher Eintrittswahrscheinlichkeit ausgenommen sind, etwa die Gefahr, daß eine terroristische Gruppe mit einem bombenbeladenen Flugzeug einen Kamikazeangriff gegen ein Atomkraftwerk fliegt oder daß ein Militärpilot - vielleicht aus persönlichen Gründen - Anti-Schiffs-Raketen in ein Atomkraftwerk hineinfeuert oder daß das Bedienungspersonal der Anlagen sich fahrlässig oder vorsätzlich fehlerhaft verhält?
Stimmt die Bundesregierung der Feststellung des Friedensforschers Carl Friedrich von Weizsäcker zu, daß atomtechnische Anlagen „in ihrer heutigen, gegen Atomwaffeneinwirkung nicht gesicherten Form mit einer NATO-Strategie, welche für den Ernstfall begrenzte nukleare Einsätze auf unserem Boden androht und herausfordert, unvereinbar" ist (DIE ZEIT, 22. Mai 1981)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß ihr Sicherheitsanalysen für die in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten Atom- und Giftgaswaffen nicht vorliegen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß a) bis in die fünfziger Jahre technische Katastrophenquellen, die große Flächenanteile der Bundesrepublik Deutschland mit der Vernichtung und Dauervergiftung bedrohen konnten, nicht vorhanden waren und b) daß seither die militärischen und großtechnischen Gefahrenpotentiale geschwulstartig angewachsen sind, so daß es heute keinen Winkel in der Bundesrepublik Deutschland mehr gibt, der nicht durch eine - in der Bundesrepublik Deutschland befindliche - militärische oder zivile Katastrophenquelle existenziell bedroht ist?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die bei der Kontrolle übergroßer technischer Risiken, insbesondere bei den fremden Atom- und Giftgaswaffen, bei atomtechnischen Anlagen und bei der Großchemie der politischen Kontrolle in der Bundesrepublik Deutschland gewissermaßen „die Sicherungen" durchgebrannt sind, indem hier von staatlicher Seite „im großen" extrem gefährliche Risiken hingenommen werden, die „im kleinen" - im Lebensbereich des Bürgers - nicht geduldet werden?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die militärische Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland in ihrer heutigen, an Atomwaffenmächte gebundenen Form zur extremen technischen Gefahrenquelle geworden ist, die beim Eintritt des Schadensfalles „Verteidigungsfall" mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Totalvernichtung der Bundesrepublik Deutschland führt?
Stimmt die Bundesregierung zu, a) daß die politische Bändigung der militärischen und großtechnischen Risiken in der Bundesrepublik Deutschland mit den bisherigen Methoden als gescheitert anzusehen ist, b) daß eine Ursache hierfür die Geheimhaltung sowohl militärischer als auch ziviler Katastrophengefahren vor dem Bürger ist, c) daß eine weitere Ursache hierfür die mangelnde technisch -naturwissenschaftliche Vorbildung der politischen Entscheidungsträger und deren Freistellung von jeglicher Haftung für ihre Fehlentscheidungen in Fragen technischer Risiken ist, d) daß die technische Entwicklung somit zu der größten Gefahr für die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland herangewachsen ist, e) daß bei einer größeren technischen Katastrophe, etwa der Verstreuung von Plutonium durch einen Unfall mit einer Pershing II-Rakete oder der Kernschmelze eines Atomkraftwerkes, die freiheitlich-demokratische Ordnung nicht aufrechterhalten werden könnte?
Stimmt die Bundesregierung zu, daß angesichts der Häufung militärischer und ziviler Katastrophengefahrenquellen in der Bundesrepublik Deutschland die Erstellung, Veröffentlichung und laufende Fortschreibung eines „Gefahrenkatasters" erforderlich ist, aus dem der Bürger ersehen kann, im Wirkungsbereich welcher militärischen und zivilen Gefahrenquellen sich sein Wohnort befindet, welche Gefahrenquell stärke und welche Entfernung diese Gefahrenquellen haben, damit er seinen Lebensbereich so weit wie möglich entfernt von diesen Gefahrenquellen wählen kann?
Stimmt die Bundesregierung zu, daß der Bürger das Recht haben muß zu erfahren, ob in oder in der Umgebung seines Wohnortes Atomwaffen oder Giftgase lagern?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß in den USA das „Amt für Technikbewertung" (Office of Technology Assessment) des Kongresses ein bemerkenswerter Ansatz ist, um die Kenntnisse und Besorgnisse amerikanischer Wissenschaftler in einem Mindestmaß an die politischen Verantwortungsträger heranzubringen, daß hingegen in der Bundesrepublik Deutschland das große Potential staatlich bezahlter Wissenschaftler praktisch überhaupt nicht für die politische Beherrschung der Gefahren der technischen Entwicklung genutzt wird?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Bändigung der technischen Risiken in der Bundesrepublik Deutschland nur dann Erfolg haben kann, wenn die politischen Entscheidungsträger einschließlich der Regierungsmitglieder und der Mitglieder des Parlaments im Rahmen einer „Politikerhaftung" unbeschränkt für ihre persönlichen Fehlentscheidungen gegenüber den geschädigten Bürgern persönlich haften ebenso wie die Bürger im alltäglichen Leben und ähnlich wie die Entscheidungsträger in Privatunternehmen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß zur Bändigung der technischen Risiken in der Bundesrepublik Deutschland und zum Schutz der Grundrechte der Bürger die Beweislast bei militärischen und technischen Gefahrenquellen umgekehrt werden muß, indem nicht mehr der Bürger gegenüber dem Verursacher eines technischen Risikos seine erfolgte Schädigung nachweisen muß, sondern indem der Verursacher eines technischen Risikos seinerseits in einer unbeschränkten Sicherheitsanalyse die Unbedenklichkeit des betreffenden technischen Risikos und ausreichende Haftungsdeckung für den größtmöglichen Schadensfall nachzuweisen hat?