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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Evakuierung der Bevölkerung nach Plutoniumfreisetzung (G-SIG: 10002279)

Freisetzung von Plutonium bei Unfällen mit Atomwaffen, Giftigkeit von Plutonium, Strahlendosis für eine notwendige Evakuierung, Verbleib von Plutonium im Biokreislauf, Gefährdung nachfolgender Generationen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

13.03.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/291021.02.85

Evakuierung der Bevölkerung nach Plutoniumfreisetzung

des Abgeordneten Vogt (Kaiserslautern) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Evakuierung der Bevölkerung nach Plutoniumfreisetzung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es bei Unfällen mit Atomwaffen zur Verseuchung der Umwelt mit Plutonium kommen kann?

2

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß einige Unfälle mit Atomwaffen, (US-Atomwaffen) bekanntgeworden sind, bei denen Plutonium in die Umwelt verbreitet wurde?

3

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Plutonium leicht brennbar ist und zu Oxidstaub verbrennt, so daß bei Explosions- und Brandunfällen mit Atomwaffen mit großer Wahrscheinlichkeit Plutonium in fein verteilter Form mit der Rauchsäule in die Höhe gewirbelt wird und als Niederschlag eine große Fläche verstrahlt?

4

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Bevölkerung aus plutoniumverseuchten Gebieten evakuiert werden muß?

5

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Plutonium in seiner Giftigkeit und Dauerhaftigkeit das chemische Gift Dioxin übertrifft?

6

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Giftigkeit des Plutoniums in erster Linie auf seine Radioaktivität, eine biologisch sehr zerstörerisch wirksame Alphastrahlung, zurückgeht?

7

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Schädigungswirkung von Dioxin und von Plutonium in der Weise verglichen werden können, daß Dioxin im Körper ein hochwirksames Gift ist, daß aber Plutonium nicht nur ein Gift — etwa ähnlich wie Quecksilber — sondern vor allem eine Giftfabrik im Körper ist, die durch ihre Strahlung ununterbrochen gesunde körpereigene Stoffe in Gifte verwandelt, die dann ihrerseits eine zerstörerische Wirkung entfalten?

8

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Plutonium im menschlichen Körper Krebserkrankungen hervorruft, vor allem in der Lunge, in der sich eingeatmete Plutoniumteilchen ablagern, sowie in den Knochen und in der Leber, in der sich mit der Nahrung aufgenommenes Plutonium ansammelt?

9

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß eine Ursache für Plutoniumlungenkrebs unsichtbar kleine Plutoniumstaubteilchen — sogenannte „heiße Teilchen" — sind, die infolge der kurzen Reichweite der Alphastrahlung die Lungenzellen örtlich extrem hohen Strahlungsdosen aussetzen?

10

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß etwa 1 Millionstel Gramm Plutonium im Körper eine sehr hohe Krebswahrscheinlichkeit mit sich bringt und deshalb als tödliche Dosis von Plutonium angesehen wird?

11

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Schädigungswirkung von Plutonium auf das menschliche Erbgut weitgehend ungeklärt ist?

12

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Evakuierung eines Gebietes bei einem kritischen Wert der Verstrahlung, d. h. der Plutoniummenge pro Quadratmeter Boden erfolgen muß?

13

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß 0,2 Mikrocurie pro Quadratmeter entsprechend 3 Millionstel Gramm Plutonium pro Quadratmeter als nach dem derzeitigen Erkenntnisstand verbindlicher Grenzwert für diejenige Verstrahlung gilt, bei der die Bevölkerung sofort zu evakuieren ist (nach U.S. Nuclear Regulatory Commission, Reactor Safety Study WASH-1400, Draft 1975)? Wenn nein, welche Evakuierungsgrenzkonzentration legt die Bundesregierung zugrunde?

14

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß wegen der schwierigen Meßtechnik zur Bestimmung kleiner Plutoniumkonzentrationen im Boden der einzelne Bürger praktisch kaum in der Lage ist, eine mögliche Plutoniumverstrahlung seines Lebensraumes gerichtsgültig nachzuweisen?

15

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß eine großflächige Plutoniumverstrahlung sich durch keine technischen Maßnahmen beseitigen läßt, so daß angesichts der langen Halbwertszeit von Plutonium (24 000 Jahre) ein derart verstrahltes Gebiet praktisch auf ewig unbewohnbar ist?

16

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Unmöglichkeit, ein plutoniumverseuchtes Gebiet wieder unbedenklich bewohnbar zu machen, am Beispiel der Inseln Bikini und Eniwetok (Marschall-Inseln, Pazifik) deutlich wird, die vor vierzig Jahren von den USA zu Atomexperimenten verwendet wurden und auf denen trotz aufwendigster Entseuchungsbemühungen der USA nach wie vor die Kokosnüsse Überkonzentrationen von Plutonium enthalten?

17

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß einmal im Biokreislauf in der Bundesrepublik Deutschland befindliches Plutonium sich nach und nach über eine immer größere Fläche ausbreitet und auf diese Weise in Gesamtmenge und Gesamtschadenswirkung fast unvermindert im Biokreislauf verbleibt und für alle Zukunft Jahr für Jahr seine „eigenen" Krebstoten fordert?

18

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß zivile oder militärische Techniken, die auch die leiseste Gefahr der Freisetzung von Plutonium in den Biokreislauf der Bundesrepublik Deutschland enthalten, grundsätzlich unter gar keinen Umständen geduldet werden dürfen, schon allein deshalb, weil unsere Generation keinerlei Recht hat, unser Land auf ewig zu verstrahlen und auf diese Weise kommenden Generationen die Lebensgrundlage und das Lebensglück zu zerstören?

Bonn, den 21. Februar 1985

Vogt (Kaiserslautern) Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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