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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Kommunale Ablehnung von Bundesfernstraßenprojekten (G-SIG: 10002313)

Konkrete Fälle in den letzten 15 Jahren

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

11.04.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/296304. 03. 85

Kommunale Ablehnung von Bundesfernstraßenprojekten

des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kommunale Ablehnung von Bundesfernstraßenprojekten

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie viele Bundesfernstraßenprojekte konnten in den letzten Jahren nicht realisiert werden, weil eine Kommune den Bau ablehnte?

2

a) Um welche konkreten Bundesstraßen- oder Autobahnabschnitte handelt es sich im einzelnen?

2

b) In welchem Planungsabschnitt wurde dem Willen der Kommunalentscheidung Rechnung getragen?

2

c) Bei welchen Planungsmaßnahmen hat der kommunale Einspruch – zu einer Streichung, – zu einer Rückstufung, – zu keiner Änderung im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen geführt?

3

a) In welchen konkreten Fällen innerhalb der letzten 15 Jahre ist eine Bundesfernstraße gebaut worden bzw. in Bau, bei denen die Kommune das Projekt ablehnte?

3

b) Welcher Rechtsweg wurde im Einzelfall von der Gemeinde beschritten und bis zu welcher Verwaltungsinstanz?

4

Gibt es Bundesfernstraßen, die gegen den ausdrücklichen Willen eines betroffenen Bundeslandes – gebaut wurden, – in Bau sind, – weiter geplant werden?

5

Inwiefern gilt auch unter dem Bundesverkehrsminister Dollinger die Aussage des früheren Parlamentarischen Staatssekretärs Mahne, daß gegen den Willen der Kommunen der Bund keine Fernstraße bauen wird?

6

a) Zur Zeit wird eine Reihe von Maßnahmen für die Bedarfsplanfortschreibung überprüft, die inzwischen von betroffenen, kommunalen Entscheidungsträgern mehrheitlich abgelehnt werden. Um welche Projekte handelt es sich im einzelnen, und welche Ratsentscheidungen liegen dem Bundesverkehrsministerium vor?

6

b) Bei welchen Maßnahmen, die kommunal abgelehnt werden, liegt bereits ein Planfeststellungsbeschluß vor bzw. findet keine Überprüfung mehr statt, und um welche Gemeinden handelt es sich?

7

a) Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung diesen kommunalen Entscheidungen generell bei?

7

b) Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung bisher aus diesen Entscheidungen, bezogen auf die jeweiligen Einzelprojekte, gezogen?

8

a) Inwieweit wird der Bundesverkehrsminister bei der Erstellung des Bedarfsplanentwurfs Rücksicht auf die jeweiligen Kommunalentscheidungen nehmen?

8

b) Bei welchen Projekten haben nach Auffassung der Bundesregierung diese Entscheidungen keine Auswirkung auf den Fortgang der Planung?

9

Welche juristischen Möglichkeiten hat eine Kommune, gegen eine Fernstraße a) im Linienbestimmungsverfahren, b) im Planfeststellungsverfahren oder c) gegen den Planfeststellungsbeschluß vorzugehen?

10

Trifft die Aussage eines Ministerialdirektors aus dem Düsseldorfer Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr zu, daß gegen die Klage einer Stadt weder die sofortige Vollziehbarkeit noch vorzeitige Besitzeinweisung angeordnet wird?

Wenn nein, wie ist die Auffassung der Bundesregierung hierzu, und gibt es eine unterschiedliche Anwendungspraxis in den einzelnen Bundesländern?

11

Welche anderen legalen Mittel haben die Kommunen in den einzelnen Planungsphasen, gegen ein Bundesfernstraßenprojekt vorzugehen?

Bonn, den 4. März 1985

Drabiniok Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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