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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet
Autobahn A 26 (G-SIG: 10002364)
Notwendigkeit des Baus, Sanierung des ÖPNV und Planung der A 26, Umweltzerstörung, Vorschläge der "Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung Niederelbe e.V."
Fraktion
Die Grünen
Ressort
Bundesministerium für Verkehr
Datum
22.04.1985
Aktualisiert
26.07.2022
BT10/304814.03.1985
Autobahn A 26
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Drucksache 10/3048
14.03.85
Sachgebiet 911
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Sauermilch und der Fraktion DIE GRÜNEN
Autobahn A 26
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von
Verkehrsexperten, daß die A 26
a) von längst überholten Zielvorgaben ausgeht,
b) bezüglich ihres Belastungspotentials und ihrer
Umweltzerstörungseffekte in bedenklicher Weise unterbewertet
wird,
c) Alternativen hätte, die von örtlichen Initiativen entwickelt,
aber von den zuständigen Institutionen nicht hinreichend
geprüft wurden,
und daher ein völliges Umdenken aller Beteiligten an der
Planung dringend geboten ist, und warum hat sie die bisher
eingetretenen Entwicklungen nicht berücksichtigt?
2. Wie erklärt sich im einzelnen die Bundesregierung die
Tatsache, daß erst andere Pläne für die Entlastung der B 73 mit
der Begründung in den Schubladen verschwanden, es werde
ja bald eine Autobahn A 23 gebaut, daß heute aber der
angebliche Entlastungseffekt der A 26 für die B 73 in den
Vordergrund gestellt wird?
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Experten, daß
der einstmals geplante sog. Tiefwasserhafen Scharhörn ein
Hauptgrund für den Bau der A 26 gewesen und mit ihm somit
eine wesentliche Planungsgrundlage entfallen ist, und wie
reagiert sie darauf?
4. Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der
Tatsache, daß die Industrialisierung des Unterelbe-Raumes sich
heute als eine ungeheure Vergeudung von Steuermitteln
durch fehlgeplante Erschließungsmaßnahmen, als eine
gewaltige Zerstörung von Naturräumen und als eine völlig
desolate Planungsvoraussetzung für die A 26 erwiesen hat?
5. Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der
Tatsache, daß die Planung der A 26 insbesondere den Richtlinien
des BMV vom 27. April 1979 für den Bundesfernstraßenbau in
den Punkten 5.1 bis 5.5 widersp richt?
6. Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der
Tatsache, daß die Planung auch nicht mehr dem
Fernstraßengesetz entspricht, weil weder eine Einbindung in das
Fernstraßennetz gegeben ist noch diese Neuplanung dem
Fernverkehr dienen würde?
7. Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der
Tatsache, daß diese Planung ein gravierender Verstoß gegen die
Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung und das Fehlen
jeglicher ökologischen Vernunft zeigt?
8. Warum unterdrückt und negiert die Bundesregierung die
Bedenken von seiten des Landesverwaltungsamtes Hannover
gegen diese Planung?
9. Warum lehnt sie mit bürokratischen Scheinbegründungen die
Stellungnahme des Deutschen Rates für Landschaftspflege
gegen diese Planung ab?
10. Warum behindert die Bundesregierung die Sanierung bzw.
Attraktivitätssteigerung des ÖPNV durch diese Planung?
11. Ist der Bundesregierung bekannt, daß die ökologische
Bestandsaufnahme für diese Planung dilettantisch ausgeführt
wurde und daher die gesamte Folgeplanung auf
Fehlannahmen beruht, und welche Konsequenz zieht sie daraus?
12. Ist der Bundesregierung bekannt, daß „Ersatzmaßnahmen"
für die Umweltzerstörung dieses Projekts nicht möglich sind,
weil z. B. Moore, Feuchtwiesen, Bruchwälder und ein Auetal
nicht einfach „herstellbar" sind, sondern Jahrtausende für
ihre Entwicklung benötigen, und welche Konsequenz zieht
sie daraus?
13. Warum zieht die Bundesregierung keine Konsquenz aus der
Tatsache, daß über die in Frage 12 geschilderte
Unmöglichkeit sog. Ersatzmaßnahmen für dieses Projekt hinaus in
vielfältiger Weise Boden, Grundwasser, Kultur- und
Naturflächen, gewachsene Populationen, kleine und große Biotope,
Besiedelungen, Erholungsgebiete, z. B.
— Landschaftsschutzgebiet Schwingetal,
— Landschaftsschutzgebiet Rüstjer-Forst,
— Landschaftsschutzgebiet Auetal,
— Moore zwischen Horneburg und A 7
und Wohngebiete wie
— Rübke,
— Dammhausen,
— Neuenkirchen,
— Buxtehude,
— Bliedersdorf,
— Postmoor,
— Nottensdorf,
— Horneburg-Süd,
— Issendorf
belästigt, beeinträchtigt, beschädigt und zerstört werden,
wobei selbst gegen bestehende Gesetze, auch wenn sie noch
so wenig die Interessen von Natur und Kultur
berücksichtigen, wie z. B. das Bundes-Immissionsschutzgesetz,
verstoßen wird, daß weiter auch Land- und Forstwirtschaft in
gravierender Weise durch Flächenverluste, Verlagerungen,
Zerschneidungen, Abfahrten, Bodenaushub und
Bodenverlagerung, nicht bewirtschaftbare Restflächen, Hofabtrennungen,
Veränderungen der Bewirtschaftungsstrukturen, vorwiegend
zu Lasten der kleineren Betriebe, Ertragsminderungen,
Vergiftung der trassennahen Bereiche, Waldsterben, Windbruch,
Verkarstung, Erosion, Veränderung des Kleinklimas,
Grundwasserabsenkung und eine allgemeine schleichende
Schadstoffanreicherung beeinträchtigt werden?
14. Warum berücksichtigt die Bundesregierung nicht die
vielfältigen Vorschläge örtlicher Initiativen zur Vermeidung der
skandalösen weiteren Betonierung und Asphaltierung
unserer Umwelt, insbesondere die Vorschläge der
„Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung Niederelbe e. V.", die ein
umfassendes Alternativkonzept seit Jahren zur Diskussion anbietet,
das
— eine Entlastung der B 73 durch eine S-Bahn,
— eine Entlastung der B 73 vom Schwerlastverkehr,
— eine Entlastung der Ortschaften durch Umgehungen und
Absenkungen der B 73,
— eine Entlastung der Bewohner durch
Lärmschutzmaßnahmen an der B 73
und eine Einsparung von vielen Millionen Deutsche Mark
bedeuten würde?
Bonn, den 14. März 1985
Sauermilch
Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion]
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