Prof. Überla / Fragen zur Amtsführung des Bundesgesundheitsamtes
des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Besitzt der Präsident des Bundesgesundheitsamtes (BGA) eine Nebentätigkeitserlaubnis für die von ihm betriebenen Gesellschaften bzw. Vereine für Therapiestudien und Statistik in der Medizin in München (Gesellschaft für Informationsverarbeitung e. V. bzw. GmbH und Biomedizinisches Zentrum für Therapiestudien GmbH)?
Für welche Nebentätigkeiten besaß der Präsident die Erlaubnis, von wann datieren sie, und bis wann waren sie befristet?
Sieht der zuständige Dienstherr einen Interessenkonflikt zwischen der Eigenschaft des BGA-Präsidenten als oberstem Verbraucherschützer und seiner Nebentätigkeit als Auftragsgutachter der Pharmaindustrie und andere Institutionen in den von ihm betriebenen Unternehmungen?
Trifft es zu, daß Prof. Überla Mitarbeitern des BGA empfohlen hat, die Auswertung von Forschungsvorhaben einem seiner Münchner Institute zu übertragen? Welche Forschungsaufträge des BGA und in welcher Höhe hat Prof. Überla an die ihm nahestehenden Unternehmungen vergeben oder durch Beamte des BGA seit seinem Amtsantritt vergeben lassen?
Welche Forschungsaufträge und in welcher Höhe hat das BGA an die Firmen Staticon, Bias oder andere Unternehmen vergeben, in denen frühere Mitarbeiter von Prof. Überla tätig sind?
Trifft es zu, daß das BGA der Firma Staticon einen Forschungsauftrag in Höhe von 46 000 DM zur Vorbereitung der sogenannten Cephalosporin-Studien erteilt hat, und wenn ja, wie ist es mit den Prinzipien der sparsamen Haushaltsführung zu vereinbaren, daß das BGA der Pharmaindustrie eine Studie vorfinanziert, die
a) nach protokollierten Aussagen von Prof. Überla die Pharmaindustrie selbst zu finanzieren hat und
b) nach Sachverständigenaussagen wissenschaftlich ohne Erkenntniswert bleiben muß?
Trifft es zu, daß Prof. Überla versucht hat, eine von der Pharmaindustrie zu finanzierende Therapiestudie zu erzwingen, indem eine solche Studie zum Teil eines Auflagenbescheides am 10. Dezember 1983 von ihm erklärt wurde, und er sinngemäß auf Befragen geäußert hat, daß Geschäftsgrundlage des Fortbestehens der Zulassung als riskant eingestufter Antibiotika eine solche von den Arzneimittelherstellern zu finanzierende Studie sei?
Bei welchen Arzneimittelzulassungsverfahren war Prof. Überla seit 1979 beteiligt
a) als Gutachter und
b) als Vorsitzender der Kommission A?
In welchen Fällen hat Prof. Überla seit 1979 in das Zulassungsverfahren eingegriffen
a) als Vorsitzender der Kommission A und
b) als Präsident des BGA?
In welchen Fällen war Prof. Überla Berater eines Pharmaunternehmens und Chef der Arzneimittelzulassung in Personalunion, und wird das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit die Zulassungsentscheidung des Amtes im Fall Soluctidil (Fluversin) revidieren, weil hier ein solcher Interessenkonflikt vorgelegen haben kann und Prof. Überla gegen den Sachverstand der BGA-Mitarbeiter votiert hat, die eine Ablehnung der Zulassung empfohlen hatten?
Werden leitende BGA-Mitarbeiter weiterhin unbezahlten Urlaub für honorierte Nebentätigkeiten in kommerziellen, für die Pharmaindustrie tätigen Instituten (wie z. B. Forum-management) erhalten?
Wird die Bundesrepublik Deutschland Schadensersatzansprüche gegen Prof. Überla in den Fällen stellen, in denen Prof. Überla Forschungsmittel des BGA an die ihm verbundenen Einrichtungen weitergeleitet hat?
Wie wird sichergestellt, daß gegen den Geist des Arzneimittelgesetzes verstoßende Zulassungsentscheidungen des BGA in der Amtszeit von Prof. Überla (Arzneimittel mit unzureichendem Wirksamkeitsnachweis oder bedenklichen Inhaltsstoffen) revidiert werden, und wann ist an eine Ablösung von Prof. Überla gedacht?
Zu welchen Ergebnissen bezüglich der Nebentätigkeiten von Prof. Überla ist der Rechnungsprüfungsausschuß gekommen, und wann ist mit einer Bekanntgabe derselben zu rechnen?