BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Militärisch relevante Zusammenarbeit mit Südafrika (III) (G-SIG: 10002393)

Einhaltung des Rüstungsembargos der UNO gegen Südafrika, Genehmigungspraxis bei Exporten nach Südafrika, Ausfuhr bundesdeutscher Militärlastwagen sowie von G3-Gewehren, Produktion von Rüstungsgütern in den Niederlassungen bundesdeutscher Firmen in Südafrika, Akkreditierung und Tätigkeit des Militärattaches der Republik Südafrika in der Bundesrepublik Deutschland

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

21.05.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/308026.03.85

Militärisch relevante Zusammenarbeit mit Südafrika (III)

des Abgeordneten Schwenninger und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Text der Resolution 418 vom 4. November 1977 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen heißt es: „Der Sicherheitsrat ... beschließt, daß alle Staaten ab sofort die Lieferung von Waffen und dazugehörigem Material aller Art nach Südafrika einzustellen haben, einschließlich des Verkaufs oder der Weitergabe von Waffen und Munition, von Militärfahrzeugen und -ausrüstungen, von paramilitärischer Polizeiausrüstung sowie von Ersatzteilen für die vorgenannten Gegenstände, und daß sie gleichermaßen sowohl die Bereitstellung aller Arten von Ausrüstungen und Materialien als auch die Gewährung von Lizenzvereinbarungen für die Herstellung oder Wartung der vorgenannten Rüstungsgegenstände einzustellen haben ... "

Selbst in offiziellen Publikationen, wie „Soldat und Technik" 10/84, wird sichtbar, daß Südafrikas Armee über bundesdeutsche Militärlastwagen verfügt. Wiederholt hat insbesondere die Anti-Apartheid-Bewegung militärische Lieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland nach Südafrika nachweisen können.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen28

1

Einhaltung des Rüstungsembargos der UNO gegen Südafrika

1

Wie vereinbart die Bundesregierung ihre Genehmigungspraxis bei Exporten nach Südafrika mit Geist und Wortlaut der Sicherheitsratsresolution Nr. 418 vom 4. November 1977?

1.2

Trifft es zu, daß das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn über keine allgemein gültigen Kriterien verfügt, die es ermöglichen, Waren als zivil oder militärisch einzustufen und dementsprechend Genehmigungen zu erteilen bzw. zu verweigern oder sogenannte Negativbescheinigungen auszustellen?

1.3

Gelten ggf. für Ausfuhren nach Südafrika die gleichen Kriterien, die für Ausfuhren in Länder der Länderliste C angewandt werden?

1.4

Trifft es zu, daß bei Exporten nach Südafrika, beispielsweise im Fall von Fahrzeugexporten, die vom Antragsteller eingereichten Unterlagen mit bestimmten militärfahrzeugspezifischen Parametern verglichen werden, die der Anforderung der Bundeswehr für den jeweiligen Fahrzeugtyp entsprechen?

1.5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß die Anforderungen der Bundeswehr (z. B. hinsichtlich einer bestimmten Winterfestigkeit elektrischer Anlagen und Leitungen) nicht auf Südafrika angewendet werden können und demzufolge auch Fahrzeuge als militärisch zu gelten haben, selbst wenn sie bestimmte Bundeswehransprüche nicht erfüllen?

1.6

Hat die Bundesregierung die Meldung in der Ausgabe 10/84 der Zeitschrift für technische Ausbildung, Fortbildung und Information in der Bundeswehr — Soldat und Technik — herausgegeben in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Verteidigung zur Kenntnis genommen, in der es heißt: „Valkiri ist der erste Mehrfachraketenwerfer aus südafrikanischer Produktion ... Als Selbstfahrlafette wird der südafrikanische Lkw 2,2 t gl, SAMIL 20 4 x 4 verwendet ... Als Munitionstransportfahrzeug dient der Lkw 5 t gl SAMIL 20 ... Das untere Bild zeigt ihn auf Selbstfahrlafette Mercedes-Benz Unimog mit aufgerichteter Oberlafette in Abschussstellung."?

1.61

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß es sich bei den angeführten Fahrzeugen um militärische Lkw handelt?

1.62

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es sich bei den „SAMIL"-Fahrzeugen um Fahrzeuge der Firma IVECO-Magirus Deutz handelt?

1.63

Wie erklärt die Bundesregierung, daß offensichtlich "SAMIL"-Fahrzeuge militärisch einsetzbar sind, obwohl es sich bei ihnen nach Angaben der Bundesregierung um Fahrzeuge handelt, die „ausschließlich (aus) handelsüblichen Serienteilen (zusammengefügt wurden), deren Ausfuhr keiner Genehmigung bedarf und die nicht unter das Embargo des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gegen Südafrika fallen" (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Verheugen, 10. Wahlperiode, 121. Sitzung, Anlage 39)?

1.7

Hat die Bundesregierung den Bericht der südafrikanischen Zeitung „Sunday Star" vom 18. November 1984 zur Kenntnis genommen, in dem es heißt, die SADF (südafrikanische Armee) sei nicht länger abhängig von einem westdeutschen Lastwagen, der das wichtigste Fahrzeug in der Armee sei?

1.8

Hat die Bundesregierung die im gleichen Pressebericht (wie in Frage 1.7) gemachte Angabe überprüft, die neuen „Magnis-Militär-Lkw" würden mit ADE-Motoren ausgerüstet, und kann die Bundesregierung bestätigen, daß es sich bei der Firma ADE um ein Tochterunternehmen der Daimler Benz AG handelt?

1.9

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das Auswärtige Amt bereits mit Schreiben vom 21. Juni 1980 von privater Seite darauf hingewiesen wurde, daß bei ADE „vor allem Motore für den militärischen Verwendungsbereich projektiert" werden? Ist es zutreffend, daß das Auswärtige Amt mit Schreiben vom 18. September 1980 auf diesen Hinweis wie folgt antwortete: „Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich bei dem Projekt Dieselmotorenwerk Atlantis um eine Lizenzherstellung von Dieselmotoren, die im wesentlichen für Traktoren und andere Landmaschinen, für Lastwagen verschiedener Größen sowie für stationäre Maschinen (z. B. für Pumpen) bestimmt sind. Die Lizenzvergabe für diese Motoren unterliegt nicht einer Ausfuhrgenehmigung"? Hält die Bundesregierung an dieser Aussage weiterhin fest?

1.1

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß 10 000 Militärfahrzeuge von IVECO-Magirus Deutz und schätzungsweise 6 000 Unimogs von Daimler Benz seit 1977 nach Südafrika geliefert wurden?

1.11

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die zur Ausfuhr nach Südafrika vorgesehenen Tiefladeanhänger der Firma Goldhofer Fahrzeugwerk, Memmingen, Typ STÜAH 4, u. a. mit Seilwinden zur Bergung manövrierunfähiger Panzer, Tarnbeleuchtung und einer speziellen Ausbildung des sogenannten „Schwanenhalses" für schwieriges Gelände ausgerüstet sind? Trifft es zu, daß für diesen Fahrzeugtyp ein sogenannter „Negativbescheid" seitens des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft ausgestellt wurde?

1.12

Trifft es zu, daß die Firma Goldhofer im vergangenen Jahr bereits über vierzig dieser Auflieger nach Südafrika exportiert hat und dafür ebenfalls einen Negativbescheid erhielt?

1.13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß zahlreiche Niederlassungen bundesdeutscher Finnen in Südafrika Rüstungsgüter produzieren hinsichtlich des UNO-Rüstungsembargos?

1.14

Ist die Bundesregierung bereit, ihren Einfluß auf die Firmenleitung von Volkswagen dahin gehend geltend zu machen, daß die Herstellung von Militär-Jeeps in den südafrikanischen Niederlassungen dieses Unternehmens sofort eingestellt wird?

1.15

Hat die Bundesregierung die Lieferung eines Präzisionsmeßgeräts zur Prüfung von schwerer Munition durch die Firma Mahr, Esslingen, an den ARMSCOR-Betrieb NasChem genehmigt bzw. eine Negativbescheinigung für diese Lieferung erteilen lassen (vgl. „Factory Equipment & Materials", Johannesburg, Juli 1983)?

1.16

Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, daß die sogenannte „National Home Guard" im besetzten Namibia mit Heckler & Koch G 3-Gewehren und HK 21-Maschinengewehren ausgerüstet ist?

1.161

Ist die Bundesregierung bereit, Angaben der namibischen Befreiungsbewegung SWAPO hinsichtlich der in Frage 1.16 gemachten Angaben zu prüfen und zumindest weitere Exporte dieser Waffen nach Südafrika bzw. in das besetzte Namibia zu unterbinden?

1.17

Ist die Bundesregierung bereit, Hinweisen nachzugehen, denen zufolge auch die südafrikanische Sondereinheit „Special Commandos" mit G 3-Gewehren und weiteren Materialien aus der Bundesrepublik Deutschland ausgerüstet ist (vgl. epd-Entwicklungspolitik 23/24/84, Dokumentation: Verletzungen des Rüstungsembargos gegen Südafrika)? Ist die Bundesregierung bereit, nach Prüfung der dort im einzelnen gemachten Angaben, den Deutschen Bundestag über das Ergebnis dieser Prüfung zu informieren?

1.18

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß die im Besitz der südafrikanischen Armee befindlichen Transall C 160-Flugzeuge in der Bundesrepublik Deutschland gewartet werden?

2

Diplomatische Beziehungen

2.1

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß der Militärattaché der südafrikanischen Botschaft in Bonn sich um die Ausrüstung der südafrikanischen Armee bemüht und entsprechend in der Bundesrepublik Deutschland tätig ist?

2.2

Welche Länder neben der Bundesrepublik Deutschland haben zur Zeit einen Militärattaché der südafrikanischen Regierung akkreditiert? Wie viele Länder insgesamt nicht?

2.3

Ab wieviel Akkreditierungen von Militärattachés Südafrikas durch andere Länder bezeichnet die Bundesregierung ihre Akkreditierung eines Militärattachés als „international üblichen Maßstäben entsprechend" (vgl. Antwort des Staatsministers Dr. Mertes vom 28. Januar 1985 an den Abgeordneten Schwenninger)?

2.4

Wie viele Staaten haben das UNO-Dekret, dem zufolge Apartheid ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist, unterschrieben? Ab wie vielen Unterschriften wird die Bundesregierung „interna tional üblichen Maßstäben entsprechend" ihre Beziehungen zum Apartheid-Regime gemäß dem UNO-Dekret, daß Apartheid ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist, gestalten?

Bonn, den 26. März 1985

Schwenninger Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen