Erzeugerpreise für Sauerkirschen und Preisverfall durch Dumpingpreisimporte
der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN Erzeugerpreise für Sauerkirschen und Preisverfall durch Dumpingpreisimporte
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß im Jahr 1984, bedingt durch Billigimporte aus Drittländern, die Erzeugerpreise der Obstbauern auf die Hälfte der entstehenden Selbstkosten gefallen sind?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den Obstbauern Preise zu gewährleisten, die höher als die anfallenden Selbstkosten sind und so die wirtschaftliche Existenz des Betriebes sichern?
Ist die Bundesregierung bereit, die Verdrängung der bundesdeutschen Sauerkirschenerzeugung hinzunehmen, obwohl innerhalb der EG die Sauerkirschenerzeugung der Bundesrepublik Deutschland in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung nach den Äpfeln die zweite Stelle im Obstbau einnimmt?
Hat die Bundesregierung inzwischen Maßnahmen ergriffen und bei der EG durchgesetzt, durch die, rechtzeitig vor der Ernte 1985, solche massiven Preiseinbrüche auf dem deutschen Markt vermieden werden und den Bauern gerechte Preise gesichert werden können, und welche Maßnahmen sind dies im einzelnen?
Welchen Einfluß haben nach Ansicht der Bundesregierung die auch für Importwaren gültigen EG-Verarbeitungshilfen für Sauerkirschen auf den Verfall der Erzeugerpreise?
Kann die Bundesregierung den Anteil der Einfuhren aus Drittländern, besonders Jugoslawien, am Verfall der Erzeugerpreise beziffern?
Wie groß ist der Anteil der Importe aus Jugoslawien im Zusammenhang mit Kompensationsgeschäften europäischer und speziell bundesdeutscher Unternehmen (frische, vorverarbeitete, gefrorene und verarbeitete Kirschen nach Anteilen)?
Welche Unternehmen waren an solchen Kompensationsgeschäften beteiligt, und welche Produkte und in welchem Wert waren Gegenstand solcher Kompensationsgeschäfte?
Weshalb wurden Kompensationsgeschäfte mit Sauerkirschen gemacht, einem landwirtschaftlichen Erzeugnis, bei dem die Selbstversorgung in der EG schon erreicht ist?
Wurden auch LKW-Lieferungen der Daimler-Benz AG nach Jugoslawien über Sauerkirschen-Kompensation finanziert?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob und in welchem Umfang Kompensationsgeschäfte von jugoslawischen Staat durch Kompensationsprämien gefördert wurden bzw. werden und wie hoch der dadurch verursachte Preisvorteil gegenüber nicht geförderter Ware und gegenüber Sauerkirschen aus deutschem Anbau ist?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß von jugoslawischer Seite zugesagte Mindestpreise bei Sauerkirschen nicht eingehalten sondern unterboten wurden? In welchem Umfang geschah dies?
Wie erfolgreich schätzt die Bundesregierung ihre bisherigen Bemühungen ein, den Obstbauern angemessene Preise zu sichern, angesichts der Tatsache, daß noch im Dezember 1984 aus Jugoslawien Sauerkirschenkonserven zu Preisen angeliefert wurden, die den Anbau von Sauerkirschen in der Bundesrepublik Deutschland unmöglich machen?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie viele Sauerkirschenanbauer durch diesen Preisverfall gezwungen wurden, ihren Betrieb aufzugeben oder den Anbau von Sauerkirschen aufzugeben oder einzuschränken, und welchen Umfang haben die betroffenen Flächen?
Empfiehlt die Bundesregierung den Sauerkirschenanbauern angesichts der Preissituation auf dem Sauerkirschenmarkt, vom Kirschenanbau auf andere Produktionszweige umzustellen, und falls ja, auf welche (hierbei ist besonders zu beachten, daß bei Sauerkirschen innerhalb der EG kein Überangebot besteht und daß der Sauerkirschenanbau eine deutsche „Spezialität" darstellt)?
Hält die Bundesregierung die derzeitige Verarbeitungsbeihilfe für angemessen und ausreichend oder schätzt sie andere Maßnahmen für geeigneter ein, um den Bauern angemessene Preise zu sichern? Zu welchem Anteil kommen diese Beihilfen dem Erzeuger direkt, zu welchem der verarbeitenden Industrie zugute?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Verarbeitungshilfen nur für einen Teil der Sauerkirschen (51 282 t - netto in 1984/85) gewährt wird, in ihrer Wirksamkeit als Hilfe für die deutschen Sauerkirschenerzeuger, wobei dieser „Wettbewerbsausgleich" unabhängig von der Herkunft der Kirschen (also auch für Importe aus Drittländern) gewährt wird.
Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang schon die mögliche Wirksamkeit von Beihilfen für die Erzeuger anstelle von Beihilfen für die Verarbeitung geprüft, und beabsichtigt sie eine dahingehende Veränderung der Beihilfenvergabe?