BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Chemikalientransporte - Giftgasunfall bei Neuenburg (G-SIG: 10002432)

Reaktion als ungefährlich bezeichneter Chemikalien bei Unfällen, Berücksichtigung bei der Einstufung als Gefahrgut und in den Transportvorschriften, Einschränkung von Transporten bei dichtem Reiseverkehr, Vorgänge beim Giftgasunfall auf der Autobahn Freiburg-Basel, Verschärfung der Genehmigungsvorschriften für Kunststoffe, Farben und Lacke, Verlagerung gefährlicher Transporte auf die Bundesbahn, Unfälle beim Straßentransport in den letzten zehn Jahren

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

29.05.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/318016.04.85

Chemikalientransporte — Giftgasunfall bei Neuenburg

der Abgeordneten Frau Reetz und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Giftgasunfall am 3. April 1985 bei Neuenburg auf der Autobahn zwischen Freiburg und Basel hat deutlich gemacht, daß die Voraussetzungen einer solchen Katastrophe täglich gegeben sind und die betroffenen Behörden und örtlichen Einsatzdienste der Gefahrenbekämpfung nicht gewachsen sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Chemikalien der Gefahrenklasse „ungefährlich" zugeordnet werden, die in ihren Reaktionen hochgiftig mit tödlichen Auswirkungen sein können?

2

Welche Unfallfolgen werden bei der Einstufung des Gefahrguts berücksichtigt, und welches sind im einzelnen die Einwirkungsfolgen der bei einer Katastrophe freigesetzten Chemikalien auf menschliches und tierisches Leben? Wie ist die Einwirkung auf Pflanzen und das Grundwasser?

3

Wie sind solche Konsequenzen detailliert in den Transportvorschriften erfaßt, und werden diese laufend entsprechend den neu in die Produktion eingeführten Stoffen ergänzt?

4

Welche Einschränkungen gelten für Transporte von Industrieprodukten mit nicht vorhersehbaren Reaktionen in bezug auf zu erwartenden besonders dichten Reiseverkehr auf den Autobahnen, z. B. vor den Ostertagen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des Staatsministers im Stuttgarter Innenministerium, Robert Ruder, (Offenburger Tageblatt vom 4. April 1985): „Wenn aber nicht bekannt ist, was ein LKW geladen hat, helfen auch Rettungsvorschriften nicht viel", und wie werden derartig gravierende Nachlässigkeiten der verantwortlichen Spediteure geahndet?

6

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der verantwortliche Spediteur keinerlei Angaben über die Gefährlichkeit der Ladung machen konnte, sondern sich, wie ein Betroffener sagte, „dumm stellte"?

7

Wie beurteilt es die Bundesregierung, daß die örtliche Polizei am Unfallort nicht in der Lage war, Bekämpfungsmaßnahmen entsprechend dem hochgiftigen Ladegut anzuordnen?

8

Wie beurteilt es die Bundesregierung, daß die herbeigerufene Freiwillige Feuerwehr von Neuenburg aufgrund der mangelnden Information den Brand zuerst mit Wasser bekämpfte und dadurch die chemischen Reaktionen aktivierte, ehe die Werkfeuerwehr der Firma Ciba Geigy zur Brandbekämpfung herbeigerufen wurde?

9

Wie beurteilt es die Bundesregierung, daß offensichtlich am Unfallort nicht bekannt war, daß aus Chloranil mit Wasser Tetrachlor-Hydro-Chinon und unter Einwirkung von Feuer Salzsäuregase und chlorierte Dibenzofurane (karzinogen) entstehen?

10

Welches war nach Kenntnis der Bundesregierung die Zielfirma dieses Transports der Firma Hoechst?

11

Für welche Produktion im einzelnen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die transportierten Chemikalien gebraucht?

12

Seit wann sind nach Kenntnis der Bundesregierung diese Chemikalien in der industriellen Produktion eingeführt, und welche Vorschriften existieren für den Umgang mit ihnen am Arbeitsplatz und in der Öffentlichkeit?

13

Welche Unfallfolgenabschätzung kann die Bundesregierung zur Zeit geben

a) aufgrund der durchgeführten Messungen der eingesetzten Naturschutzleiter,

b) aufgrund von Aussagen der die Unfallopfer betreuenden Ärzte,

c) aufgrund der Polizeiberichte,

d) aufgrund der ersten abgegebenen naturwissenschaftlichen Beurteilungen?

14

Sieht sich die Bundesregierung aus ihrer politischen Verantwortung genötigt, die gesetzlichen Bestimmungen und Genehmigungsvorschriften für die industrielle Fertigung von Kunststoffen, Farben und Lacken zu verschärfen?

15

Ist die Bundesregierung bereit, verschärfte Transportbestimmungen zu erlassen, die eine Verlagerung von gefährlichem Transportgut grundsätzlich von der Straße weg in den Containertransport der Bundesbahn vorschreiben?

16

Kann die Bundesregierung einen genauen Bericht über die nach der Katastrophe erfolgte Unterrichtung der Bevölkerung geben, z. B. wurde die Bevölkerung im benachbarten elsässischen Großindustriegebiet von Chalampé informiert?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die Informationstätigkeit der amtlichen Stellen, die sich darin erschöpfte, morgens um 4 Uhr per Lautsprecherwagen in den umliegenden Ortschaften bekanntzugeben, die Leute mögen in ihren Wohnungen bleiben und die Fenster geschlossen halten?

18

Welche Unfälle bei Straßentransporten sind in den letzten zehn Jahren zu verzeichnen

a) mit Chemikalien, Gasen, Kunststoffen aller Art, die als Gefahrengutklasse (als welche) bezeichnet waren,

b) mit Chemikalien, Gasen, Kunststoffen usw., die nicht als Gefahrengutklasse eingestuft waren?

Bonn, den 16. April 1985

Reetz

Ähnliche Kleine Anfragen