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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Unfallgefahren durch Atomwaffen auf Kriegsschiffen NATO-Verbündeter in bundesdeutschen Hoheitsgewässern (G-SIG: 10002441)

Kenntnis über atomare Bewaffnung amerikanischer und britischer Kriegsschiffe und deren Flugzeuge und Hubschrauber bzw. über Kernwaffen transportierende zivile Schiffe in deutschen Hoheitsgewässern, Unfallgefahr und Strahlengefährdung durch Brände und Flugzeugunglücke mit Kernwaffen, Aufenthaltsverweigerung bzw. Informationspflicht für atomwaffenbestückte Kriegsschiffe in deutschen Hoheitsgewässern

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

02.05.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/318516.04.85

Unfallgefahren durch Atomwaffen auf Kriegsschiffen NATO-Verbündeter in bundesdeutschen Hoheitsgewässern

der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Informationsstand der Bundesregierung über atomare Kriegsschiffe in bundesdeutschen Hoheitsgewässern

1. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß — ebenso wie Neuseeland — auch die Bundesrepublik Deutschland von den NATO-Verbündeten USA und Großbritannien keine Informationen über die atomare Bewaffnung der in bundesdeutschen Hoheitsgewässern oder Häfen befindlichen Kriegsschiffe erhält?

2. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sie auch auf andere Weise keine Kenntnis über das atomare Unfallgefahrenpotential von Kriegsschiffen der USA und Großbritanniens hat, die sich in bundesdeutschen Hoheitsgewässern oder Häfen befinden?

3. Kann die Bundesregierung mit Gewißheit ausschließen, daß in Friedenszeiten zivile Schiffe der USA oder Großbritanniens Atomwaffen durch bundesdeutsche Hoheitsgewässer oder in bundesdeutsche Häfen transportieren oder transportiert haben?

4. Kann die Bundesregierung mit Gewißheit ausschließen, daß jemals in Friedenszeiten Atomwaffen der USA oder Großbritanniens auf Binnenwasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland transportiert wurden oder werden?

5. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Bewaffnung von Flugzeugen oder Hubschraubern, die auf Kriegsschiffen der USA oder Großbritanniens stationiert sind und davon, ob solche Bordflugzeuge oder -hubschrauber atomare Wasserbomben oder Torpedos zur U-Boot-Bekämpfung mitführen?

6. Kann die Bundesregierung mit Gewißheit ausschließen, daß sich jemals in Friedenszeiten atomar bewaffnete Flugzeuge oder Hubschrauber, die auf Kriegsschiffen der USA oder Großbritanniens stationiert sind, im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland aufhielten oder aufhalten?

7. Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wie die französische Regierung die Information über die atomare Bewaffnung französischer Kriegsschiffe, die sich in bundesdeutschen Hoheitsgewässern oder Häfen befinden, handhabt?

II. Unfallgefahr durch atomare Kriegsschiffe in bundesdeutschen Hoheitsgewässern

8. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß bei einem Großbrand auf einem atomar bewaffneten oder atomar angetriebenen Kriegsschiff eine großflächige Verseuchung der Umgebung durch Plutonium erfolgen kann?

9. Kann die Bundesregierung für den möglichen Fall eines Großfeuers auf einem atomar bestückten Kriegsschiff in einem bundesdeutschen Hafen bestätigen,

  • daß eine großflächige radioaktive Verstrahlung insbesondere durch eine Plutoniumrußwolke nicht auszuschließen ist,
  • daß Löschversuche möglicherweise erfolglos bleiben,
  • daß die Warnzeit vor der möglichen Bildung und Ausbreitung einer radioaktiven Plutoniumrußwolke mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen würde, um die Bevölkerung aus dem betroffenen Gebiet zu evakuieren,
  • daß die vorherrschende Windrichtung an der deutschen Nordseeküste die möglicherweise entstehende Plutoniumrußwolke mit großer Wahrscheinlichkeit in Landrichtung treibt?

10. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß für den Fall des Absturzes oder Brandes eines atomwaffentragenden Flugzeuges oder Hubschraubers die Gefahr einer großflächigen Plutoniumverseuchung besteht und daß solche Unfälle mit Plutoniumfreisetzung in der Vergangenheit bereits geschehen sind, u. a. in Spanien (Palomares) und Grönland (Thule)?

III. Maßnahmen seitens der Bundesregierung zum Ausschluß von Katastrophengefahren durch atomare Kriegsschiffe

11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Bundesrepublik Deutschland als souveräner Staat das Recht hat, Kriegsschiffen anderer Staaten nach eigenem Ermessen den Aufenthalt in bundesdeutschen Hoheitsgewässern zu verweigern, insbesondere mit der Sachbegründung nicht offengelegter Gefahrenpotentiale?

12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sie — parallel zum Verhalten der Regierung Neuseelands — ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgern hinsichtlich des Schutzes vor den Folgen von Brandunfällen auf atomar bestückten Kriegsschiffen nur dadurch wahrnehmen kann, daß sie zu keinem Zeitpunkt atomar bestückten oder atomar angetriebenen Kriegsschiffen den Aufenthalt in bundesdeutschen Hoheitsgewässern gestattet?

13. Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung die USA und Großbritannien aufgefordert, die Bewaffnung solcher Kriegsschiffe offenzulegen, die in bundesdeutsche Hoheitsgewässer einfahren wollen, und wie reagierten die USA bzw. Großbritannien auf diese Aufforderung?

14. Welche derzeit wirksamen Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen,

  • um die Regierungen der USA, Großbritanniens und Frankreichs zur Offenlegung der atomaren Gefahrenpotentiale ihrer Kriegsschiffe zu veranlassen,
  • um sicher auszuschließen, daß sich atomar bestückte Kriegsschiffe in bundesdeutschen Hoheitsgewässern oder Häfen aufhalten,
  • um sicher auszuschließen, daß sich auf Kriegsschiffen stationierte, möglicherweise atomar bestückte Flugzeuge und Hubschrauber in bundesdeutschem Luftraum aufhalten,
  • um sicher auszuschließen, daß auf bundesdeutschen Binnenwasserstraßen Atomwaffen transportiert werden?

Fragen14

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß — ebenso wie Neuseeland — auch die Bundesrepublik Deutschland von den NATO-Verbündeten USA und Großbritannien keine Informationen über die atomare Bewaffnung der in bundesdeutschen Hoheitsgewässern oder Häfen befindlichen Kriegsschiffe erhält?

2

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sie auch auf andere Weise keine Kenntnis über das atomare Unfallgefahrenpotential von Kriegsschiffen der USA und Großbritanniens hat, die sich in bundesdeutschen Hoheitsgewässern oder Häfen befinden?

3

Kann die Bundesregierung mit Gewißheit ausschließen, daß in Friedenszeiten zivile Schiffe der USA oder Großbritanniens Atomwaffen durch bundesdeutsche Hoheitsgewässer oder in bundesdeutsche Häfen transportieren oder transportiert haben?

4

Kann die Bundesregierung mit Gewißheit ausschließen, daß jemals in Friedenszeiten Atomwaffen der USA oder Großbritanniens auf Binnenwasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland transportiert wurden oder werden?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Bewaffnung von Flugzeugen oder Hubschraubern, die auf Kriegsschiffen der USA oder Großbritanniens stationiert sind und davon, ob solche Bordflugzeuge oder -hubschrauber atomare Wasserbomben oder Torpedos zur U-Boot-Bekämpfung mitführen?

6

Kann die Bundesregierung mit Gewißheit ausschließen, daß sich jemals in Friedenszeiten atomar bewaffnete Flugzeuge oder Hubschrauber, die auf Kriegsschiffen der USA oder Großbritanniens stationiert sind, im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland aufhielten oder aufhalten?

7

Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wie die französische Regierung die Information über die atomare Bewaffnung französischer Kriegsschiffe, die sich in bundesdeutschen Hoheitsgewässern oder Häfen befinden, handhabt?

8

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß bei einem Großbrand auf einem atomar bewaffneten oder atomar angetriebenen Kriegsschiff eine großflächige Verseuchung der Umgebung durch Plutonium erfolgen kann?

9

Kann die Bundesregierung für den möglichen Fall eines Großfeuers auf einem atomar bestückten Kriegsschiff in einem bundesdeutschen Hafen bestätigen,

daß eine großflächige radioaktive Verstrahlung insbesondere durch eine Plutoniumrußwolke nicht auszuschließen ist,

daß Löschversuche möglicherweise erfolglos bleiben,

daß die Warnzeit vor der möglichen Bildung und Ausbreitung einer radioaktiven Plutoniumrußwolke mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen würde, um die Bevölkerung aus dem betroffenen Gebiet zu evakuieren,

daß die vorherrschende Windrichtung an der deutschen Nordseeküste die möglicherweise entstehende Plutoniumrußwolke mit großer Wahrscheinlichkeit in Landrichtung treibt?

10

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß für den Fall des Absturzes oder Brandes eines atomwaffentragenden Flugzeuges oder Hubschraubers die Gefahr einer großflächigen Plutoniumverseuchung besteht und daß solche Unfälle mit Plutoniumfreisetzung in der Vergangenheit bereits geschehen sind, u. a. in Spanien (Palomares) und Grönland (Thule)?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Bundesrepublik Deutschland als souveräner Staat das Recht hat, Kriegsschiffen anderer Staaten nach eigenem Ermessen den Aufenthalt in bundesdeutschen Hoheitsgewässern zu verweigern, insbesondere mit der Sachbegründung nicht offengelegter Gefahrenpotentiale?

12

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sie — parallel zum Verhalten der Regierung Neuseelands — ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgern hinsichtlich des Schutzes vor den Folgen von Brandunfällen auf atomar bestückten Kriegsschiffen nur dadurch wahrnehmen kann, daß sie zu keinem Zeitpunkt atomar bestückten oder atomar angetriebenen Kriegsschiffen den Aufenthalt in bundesdeutschen Hoheitsgewässern gestattet?

13

Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung die USA und Großbritannien aufgefordert, die Bewaffnung solcher Kriegsschiffe offenzulegen, die in bundesdeutsche Hoheitsgewässer einfahren wollen, und wie reagierten die USA bzw. Großbritannien auf diese Aufforderung?

14

Welche derzeit wirksamen Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen,

um die Regierungen der USA, Großbritanniens und Frankreichs zur Offenlegung der atomaren Gefahrenpotentiale ihrer Kriegsschiffe zu veranlassen,

um sicher auszuschließen, daß sich atomar bestückte Kriegsschiffe in bundesdeutschen Hoheitsgewässern oder Häfen aufhalten,

um sicher auszuschließen, daß sich auf Kriegsschiffen stationierte, möglicherweise atomar bestückte Flugzeuge und Hubschrauber in bundesdeutschem Luftraum aufhalten,

um sicher auszuschließen, daß auf bundesdeutschen Binnenwasserstraßen Atomwaffen transportiert werden?

Bonn, den 16. April 1985

Kelly Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

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