Personal- und Organisationswesen im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit
des Abgeordneten Bueb und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Bundesrechnungshof hat in den Jahren 1983/84 eine Prüfung der Personal- und Organisationsreferate der obersten Bundesbehörden vorgenommen. Dabei wurden insbesondere für den Bereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit erhebliche Mißstände in den Bereichen Personalplanung, Personalentwicklung und -erhaltung sowie Personalwirtschaft aufgedeckt. Für den Bereich des Organisationswesens stellte der Bundesrechnungshof sogar fest, daß diese negative Beurteilung im verstärkten Maße gelte.
Weiter herauszuheben ist die Kritik, daß Organisations- und Personalmaßnahmen häufig nicht rechtzeitig mit den Betroffenen erörtert würden und erhebliche Bedenken des Personalrats übergangen worden seien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Konsequenzen sind aus dem Prüfbericht des Bundesrechnungshofes gezogen worden?
Sind, entsprechend der Empfehlung des Bundesrechnungshofes, Entscheidungskompetenzen im Personal- und Organisationsbereich der nachgeordneten Behörden an die Leiter dieser Behörden zurückgegeben worden, um zumindest in diesem Bereich negative, Auswirkungen der kritisierten Verhältnisse im BMJFG selbst zu mindern?
Welche Entscheidungskompetenzen für den Personal- und Organisationsbereich liegen zur Zeit bei den Leitungen der einzelnen Behörden des nachgeordneten Bereichs?
Welche Konsequenzen sind aus der Kritik des Bundesrechnungshofes bezüglich der mangelhaften Beteiligung von Betroffenen und Personalräten bei Organisations- und Personalmaßnahmen gezogen worden?
Sind seit dem 1. Januar 1983 Arbeitsprozesse von Beschäftigten des BMJFG bzw. des nachgeordneten Bereichs gegen das Ministerium bzw. gegen Behörden des nachgeordneten Bereichs angestrengt worden?
Um wie viele Verfahren handelt es sich?
In wie vielen Verfahren ist zwischenzeitlich ein rechtskräftiges Urteil ergangen, und in wie vielen dieser Fälle ist der BMJFG unterlegen?
Ist der BMJFG im Rahmen solcher Arbeitsrechtsverfahren erfolglos in Berufung gegangen, wenn ja, in wie vielen Fällen?
Wie viele Verfahren vor Arbeits- und Verwaltungsgerichten, die sich mit Personal- und Organisationsmaßnahmen des BMJFG einschließlich des nachgeordneten Bereichs befassen, sind zur Zeit anhängig?