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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Probleme bei der Altölbeseitigung (G-SIG: 10002587)

Verbot der Entsorgung PCB-haltiger Öle über die Altölentsorgung im Abfallbeseitigungsgesetz, Grenzwerte für PCB und andere halogenisierte Kohlenwasserstoffe, Entstehung von Dioxinen, Entsorgungsverfahren, Bewertung der Hochtemperaturverbrennung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

04.06.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/333213.05.85

Probleme bei der Altölbeseitigung

des Abgeordneten Schulte (Menden) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

des Abgeordneten Schulte (Menden) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Probleme bei der Altölbeseitigung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Warum hat die Bundesregierung im Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes im Gegensatz zu dem entsprechenden Referentenentwurf vom März 1984 auf die gesetzliche Normierung eines Verbotes der Entsorgung PCB-haltiger Öle über die Altölentsorgung verzichtet?

2

a) Aufgrund welcher Tatsachen geht die Bundesregierung davon aus, daß zumindest Spuren von PCB's oder PCT's allgegenwärtig im Altöl vorkommen?

2

b) Ist der Bundesregierung bekannt, daß zum Beispiel in Hamburg durchgeführte Altölanalysen die These einer generellen Verbreitung von PCB's im Altöl widerlegen?

2

c) Inwieweit ist es verantwortbar, angesichts der auch von der Bundesregierung erkannten Problematik, die von PCB's ausgeht, vom bisherigen generellen Verbot der Beseitigung PCB-haltiger Öle mit Altöl abzuweichen und damit bestehende gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Umwelt abzubauen, ohne daß die PCB-Problematik in irgendeiner Weise an Brisanz verloren hätte?

3

Stimmt die Bundesregierung mit der Fraktion DIE GRÜNEN darin überein, daß die PCB-Problematik im Altöl nicht durch einen Grenzwert für PCB's gelöst werden kann, sondern nur durch

— ein Verbot aller Mineralöladditive, bei deren Verwendung PCB's oder ähnliche Substanzen entstehen können,

— eine Erlaubnis zur Wiederaufbearbeitung von Altöl, wenn sichergestellt ist, daß die Wiederaufbereitungsprodukte PCB-frei sind?

4

a) Trifft es zu, daß der Grenzwert für PCB's im Altöl bei 50 ppm festgelegt werden soll?

4

b) Wenn nein, welcher andere Grenzwert für PCB's im Altöl soll gemäß § 2 Abs. 3 des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes festgelegt werden?

4

c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung der jeweiligen Nachweisgrenze nach dem neuesten Stand der Technik als Grenzwert für PCB's im Altöl?

5

Welche Grenzwerte sollen für

1. Chlor,

2. Trichlorethylen,

3. Perchlorethylen,

4. andere Lösungsmittel,

5. PCN's,

6. PCT's,

7. und andere halogenierte Kohlenwasserstoffe

im Altöl festgesetzt werden?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlungen der Umweltministerkonferenz der Länder vom November 1984 in Ludwigsburg zur Altölentsorgung?

7

Wie hoch wird die Jahresmenge der bisher als Altöl entsorgten Substanzen sein, die zukünftig nicht mehr dem Altöl - sondern dem Abfallbeseitigungsgesetz unterliegen?

8

a) Welche Erfahrungen liegen hinsichtlich der Verwertung derartig mit chlorierten Kohlenwasserstoffen verseuchten Stoffen bei der Umwandlung mit Natrium zu Natriumchlorid vor?

8

b) Trifft es zu, daß dieses Verfahren sich noch im Versuchsstadium befindet und angesichts der Explosionsgefahr von einer großtechnischen Anwendung abgesehen werden sollte?

9

a) Welche Erfahrungen liegen hinsichtlich der Hydrierung derartiger Stoffe vor?

9

b) Wie ist die Problematik der „Ultragifte" bei diesem Verfahren zu beurteilen, angesichts des Umstandes, daß bei diesen Prozessen bereits ab 300 Grad die Bildung von Furanen und evtl. auch Dioxinen einsetzt?

10

Welche anderen Verfahren zur Verwertung von halogenkohlenwasserstoffhaltigen Ölen sind der Bundesregierung bekannt, und wie sind diese Gefahren insbesondere hinsichtlich ihrer Umweltrelevanz zu bewerten?

11

a) Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen der Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz, Abfälle, die zukünftig nicht mehr als Altöl entsorgt werden dürfen, in Kraftwerken, Hütten oder Kokereien zu verfeuern?

11

b) Wo wurden bisher derartige Verbrennungsversuche durchgeführt, und welche Umweltauswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Emission von Dioxinen und anderen halogenierten Kohlenwasserstoffen, wurden dabei festgestellt?

11

c) Ist eine derartige Verbrennung von Abfällen in den genannten Anlagen zukünftig überhaupt noch legitim, da diese Anlagen ja nicht als Abfallbehandlungsanlagen zugelassen sind?

11

d) Wie ist es hinsichtlich der Entstehung von Ultragiften wie Dioxinen zu bewerten, daß bereits heute in großem Maßstab Altöle und andere ölhaltigen Substanzen in Kraftwerken, Hütten und Kokereien verfeuert werden?

11

e) Ist es überhaupt legal, Abfälle wie Gichtgasstäube, Filterrückstände oder synthetische Öle in Hochöfen der Stahlindustrie oder in Kokereien zu verfeuern?

12

a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Problematik, die von Dioxinen und Furanen im Altöl ausgeht?

12

b) Welche Untersuchungen des Dioxin- und Furangehalts in Altölen sind der Bundesregierung bekannt?

12

c) Stimmt die Bundesregierung mit der Fraktion DIE GRÜNEN darin überein, daß bei der Anwendung der Grenzwärte für Dioxine der Gefahrstoffverordnung auf Altöle ein Großteil bisher als Altöl entsorgter Stoffe zukünftig als Sonderabfall behandelt werden muß?

12

d) Wie soll im Altöl die Einhaltung der Dioxingrenzwerte der Gefahrstoffverordnung kontrolliert werden?

13

a) Wie will die Bundesregierung den in letzter Zeit stark zunehmenden Export von Altölen, der lediglich einen Export der vom Altöl ausgehenden Umweltproblematik darstellt, verringern?

13

b) Wie will die Bundesregierung der zur Zeit bei den Unternehmen der Altölentsorgung bestehenden Unsicherheit, die sich in einer weitestgehenden Investitionsblockade bei der Modernisierung der bestehenden Anlagen ausdrückt, begegnen?

14

a) Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmende Verwendung von Altöl zur Verbrennung in Kleinanlagen unter 1 MW thermisch hinsichtlich der Emission von chlorierten Kohlenwasserstoffen und anderen Schadstoffen?

14

b) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Verwendung von Altöl in Kleinfeuerungsanlagen zu unterbinden?

15

a) Wie beurteilt die Bundesregierung die verschiedenen Verfahren der Hochtemperaturverbrennung zur Beseitigung mit chlorierten Kohlenwasserstoffen verunreinigter Altöle?

15

b) Trifft es zu, daß auch in der Hochtemperaturverbrennungsanlage in Biebesheim/Hessen bereits Dioxine und Furane im Abgas festgestellt wurden?

Bonn, den 13. Mai 1985

Schulte (Menden) Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

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