Geplante B 38n (Teil II)
des Abgeordneten Schulte (Menden) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Die Bundesregierung beruft sich in Beantwortung der Kleinen Anfrage „Geplante B 38n in der Feudenheimer Au" (Drucksache 10/2811) bei Frage 2 auf Verkehrsuntersuchungen, die ergeben hätten, daß „eine ausreichende Entlastung von Mannheim und Ludwigshafen nur durch ein Tangentialsystem wie durch die B 38n möglich" wäre.
- Von wem wurden diese Untersuchungen vorgenommen?
- Aus welchem Zeitraum stammen diese Untersuchungen?
2. Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, daß die nur in geringem Abstand zur Bundesautobahn A 6 geplante Trasse der B 38n durch die Parallelführung auch Verkehr von der bestehenden A 6 aufnehmen wird? Und um welchen Anteil handelt es sich?
3. Die geplante B 38n zerschneidet im Bereich der Feudenheimer Au einen klimatisch und ökologisch wichtigen stadtnahen Grünzug. Auf die Frage, mit welchen Ergebnissen ökologische und kleinklimatologische Gutachten durchgeführt worden sind, antwortet die Bundesregierung (Drucksache 10/2811) mit einem Verweis auf den vom Architektenbüro Zieger-Machauer erstellten landschaftspflegerischen Begleitplan. Ferner wird dort auf eine klimatologische Untersuchung durch den Klimatologen Dr. Seitz verwiesen.
- Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, daß das Büro Zieger-Machauer gar keine eigenen Untersuchungen über die ökologische und klimatologische Bedeutung der Feudenheimer Au vorgenommen hat?
- Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, daß sich das Gutachten zur Landschaftspflege im wesentlichen nur auf das 1977 erstellte Gutachten von Dr. Seitz stützt und dieses so falsch interpretiert , daß der Gutachter Dr. Seitz sich in einem Brief darüber beschwert und darum bittet, daß die Ausführungen so geändert werden, „daß dadurch nicht der Eindruck entstehen kann; als beinhalte dies auch gutachterliche Empfehlungen zur Trassenführung des Rhein-Neckar-Schnellwegs in der Au"?
- Inwiefern ist die Bundesregierung aus diesem Grund bereit, die in der Antwort auf Frage 3 (Drucksache 10/2811) gegebenen Verweise auf ökologische und klimatologische Gutachten zurückzunehmen?
- Wie beantwortet die Bundesregierung die Frage 3 unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte heute?
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des „Bundes Umwelt und Naturschutz" sowie der „Aktionsgemeinschaft Natur und Umweltschutz Rhein-Neckar" (anerkannter Landesnaturschutzverband gemäß § 51 LNatSchG), daß es sich bei der Feudenheimer Au um ein besonders schützenswertes Gebiet mit ehemaligem Neckarmäander und dem letzten ausgeprägten Hochgestade handelt?
5. Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Umstand bei, daß der Landesnaturschutzverband die Ausweisung der Au als Landschaftsschutzgebiet beantragt hat?
6. Auf welchen Grundlagen beruht das in der Antwort (Drucksache 10/2811) auf Frage 4 erwähnte Lärmgutachten?
- Von wem und wann wurde es erstellt?
- Handelt es sich bei den angegebenen Werten um hochgerechnete Schätzungen, oder wurden die Werte durch Versuche gemessen?
- Bezieht sich das Gutachten auch auf die Lärmsituation in der Nacht und wurden dabei die in der Au überwiegend vorherrschenden stabilen Luftschichten als Lärmträger berücksichtigt?
- Mit welchem Lärmpegel rechnet die Bundesregierung unmittelbar auf Straßenmitte der geplanten Trasse durch die Au?
7. a) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die US-Streitkräfte zu veranlassen, für die LKW-Transporte ausschließlich eine nördliche Ausfahrt/Einfahrt durch das Gewerbegebiet zu benützen und die südliche Aus- und Einfahrt am Aubuckel hierfür zu schließen?
- Wurden von seiten der Behörden bereits Anstrengungen unternommen, die US-Streitkräfte zu bewegen, diesen nördlichen Anschluß an das bestehende Autobahnnetz ausschließlich zu benützen?
8. In den 70er Jahren wurde von verschiedenen Seiten die Auslagerung der Spinelli-Barracks ins Gespräch gebracht. Außerdem wurde im klimatologischen Gutachten von Dr. Seitz auf die negativen Auswirkungen des Depotgeländes bezüglich der regionalen Luftströmungen hingewiesen.
Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit jemals über die Auflösung oder Teilauflösung des Depotgeländes mit den US-Streitkräften verhandelt?
Wenn ja, mit welchen Argumenten wurde eine Auflösung bzw. Teilauflösung abgelehnt?
Fragen8
Die Bundesregierung beruft sich in Beantwortung der Kleinen Anfrage „Geplante B 38n in der Feudenheimer Au" (Drucksache 10/2811) bei Frage 2 auf Verkehrsuntersuchungen, die ergeben hätten, daß „eine ausreichende Entlastung von Mannheim und Ludwigshafen nur durch ein Tangentialsystem wie durch die B 38n möglich" wäre.
Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, daß die nur in geringem Abstand zur Bundesautobahn A 6 geplante Trasse der B 38n durch die Parallelführung auch Verkehr von der bestehenden A 6 aufnehmen wird? Und um welchen Anteil es sich?
Die geplante B 38n zerschneidet im Bereich der Feudenheimer Au einen klimatisch und ökologisch wichtigen stadtnahen Grünzug. Auf die Frage, mit welchen Ergebnissen ökologische und kleinklimatologische Gutachten durchgeführt worden sind, antwortet die Bundesregierung (Drucksache 10/2811) mit einem Verweis auf den vom Architektenbüro Zieger-Machauer erstellten landschaftspflegerischen Begleitplan. Ferner wird dort auf eine klimatologische Untersuchung durch den Klimatologen Dr. Seitz verwiesen.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des „Bundes Umwelt und Naturschutz" sowie der „Aktionsgemeinschaft Natur und Umweltschutz Rhein-Neckar" (anerkannter Landesnaturschutzverband gemäß § 51 LNatSchG), daß es sich bei der Feudenheimer Au um ein besonders schützenswertes Gebiet mit ehemaligem Neckarmäander und dem letzten ausgeprägten Hochgestade handelt?
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Umstand bei, daß der Landesnaturschutzverband die Ausweisung der Au als Landschaftsschutzgebiet beantragt hat?
Auf welchen Grundlagen beruht das in der Antwort (Drucksache 10/2811) auf Frage 4 erwähnte Lärmgutachten?
a) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die US-Streitkräfte zu veranlassen, für die LKW-Transporte ausschließlich eine nördliche Ausfahrt/Einfahrt durch das Gewerbegebiet zu benützen und die südliche Aus- und Einfahrt am Aubuckel hierfür zu schließen?
b) Wurden von seiten der Behörden bereits Anstrengungen unternommen, die US-Streitkräfte zu bewegen, diesen nördlichen Anschluß an das bestehende Autobahnnetz ausschließlich zu benützen?
In den 70er Jahren wurde von verschiedenen Seiten die Auslagerung der Spinelli-Barracks ins Gespräch gebracht. Außerdem wurde im klimatologischen Gutachten von Dr. Seitz auf die negativen Auswirkungen des Depotgeländes bezüglich der regionalen Luftströmungen hingewiesen. Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit jemals über die Auflösung oder Teilauflösung des Depotgeländes mit den US-Streitkräften verhandelt? Wenn ja, mit welchen Argumenten wurde eine Auflösung bzw. Teilauflösung abgelehnt?