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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Position der Bundesregierung zum Verlauf der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik im Abschnitt zwischen Lauenburg und Schnackenburg (G-SIG: 10002680)

Standpunkt der Bundesregierung über den Grenzverlauf im umstrittenen Abschnitt am Nord-Ost-Ufer der Elbe, Auswirkungen auf Schiffahrt und Fischerei, niedersächsische Wünsche für eine Ausdehnung des kleinen Grenzverkehrs mit der DDR

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

04.07.1985

Aktualisiert

27.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/346312.06. 85

Position der Bundesregierung zum Verlauf der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik im Abschnitt zwischen Lauenburg und Schnackenburg

der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Seit Jahren ist eine Feststellung des Verlaufs der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik im Abschnitt zwischen Lauenburg und Schnackenburg nicht möglich, weil vorliegende Dokumente der Alliierten unterschiedlich interpretierbar sind.

Eine einvernehmliche Feststellung des Grenzverlaufs bzw. eine einvernehmliche Feststellung über die Praxis des Grenzregimes sind aus Gründen der Sicherheit erwünscht.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung meldete am 2. März 1985, die Bundesregierung habe „erstmals" der DDR den Standpunkt vorgetragen, daß die Grenze am Nord-Ost-Ufer des Flusses verlaufe.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:

Fragen7

1

Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 2. März 1985 zu, daß die Bundesregierung der DDR ihren Standpunkt übermittelt habe, daß der Grenzverlauf in dem umstrittenen Abschnitt am Nord-Ost-Ufer der Elbe festgestellt werden muß?

2

Welche neuen Erkenntnisse haben die Bundesregierung bewogen, diesen Standpunkt einzunehmen, nachdem über Jahre nur über die Interpretierbarkeit der vorliegenden Dokumente Einvernehmen bestand?

3

Welche, Folgen hätte eine Durchsetzung des Standpunktes der Bundesregierung für die internationale Schiffahrt auf der Elbe einschließlich der Sportschiffahrt und für die Fischerei?

4

Welche Folgen hätte demgegenüber die Durchsetzung des Standpunktes der DDR für die in Frage 7 angesprochenen Probleme insbesondere für die Durchsetzung der Wünsche der Fischer?

5

Welche Aussichten sieht die Bundesregierung, ihren Standpunkt und daraus eventuell folgende Änderungen der Praxis durchzusetzen?

6

Worüber wird in der Grenzkommission konkret verhandelt, und welche Unklarheiten im Bereich der Elbe-Grenze sollen durch die Tätigkeit der Grenzkommission ausgeräumt werden?

7

Beabsichtigt die Bundesregierung, Wünsche nach einer Autoverbindung über die Elbe hinweg im Landkreis Lüchow-Dannenberg, nach weiteren Grenzübergängen im Harz und nach der Einbeziehung Hannovers in den Kleinen Grenzverkehr durch einen Zusammenhang mit der Feststellung des Grenzverlaufs zu unterstützen oder auf welche andere Weise will sie versuchen, diese niedersächsischen Wünsche erfolgreich zu verfolgen?

Bonn, den 12. Juni 1985

Dr. Vogel und Fraktion

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