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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Förderung eines Großprojektes für landwirtschaftliche Exportproduktion in Äthiopien (G-SIG: 10002701)

Größe der geförderten landwirtschaftlichen Nutzfläche in Merti Jeju, angebaute Produkte und ihre Weiterverarbeitung, Anteil der Produkte am Export und ihre Devisenrentabilität, Absatz im Inland, Einsatz der Devisen beim Kampf gegen den Hunger in Äthiopien, Anbau von Grundnahrungsmitteln zur Selbstversorgung Äthiopiens, Maschinenausstattung des Projektes, Qualifikation des von der GTZ beschäftigten deutschen Personals, Häufigkeit der Projektevaluierung seit der Anlaufphase, Höhe der Leistungen des BMZ, Beteiligung deutscher Firmen, der DEG und der Weltbank

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Datum

09.08.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/354921.06.85

Förderung eines Großprojektes für landwirtschaftliche Exportproduktion in Äthiopien

der Abgeordneten Frau Eid, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit 1978 fördert die bundesdeutsche „Gesellschaft für technische Zusammenarbeit" (GTZ), Eschborn, in Äthiopien ein agroindustrielles Großprojekt nahe Merti Jeju. Es handelt sich um ein äußerst ausgedehntes Plantagenareal und um Betriebsstätten zur Weiterverarbeitung. Die Produktion von Zitrusfrüchten, Tomaten, Erdbeeren usw. sowie von Schnittblumen ist erklärtermaßen auf den Export ausgerichtet und auf städtische Absatzmärkte, die jedoch, wie die GTZ eingesteht, für diese Art weiterverarbeiteter Produkte wie Orangenjuice, Marmelade und Ketchup äußerst begrenzt ist.

Gleichzeitig hat Äthiopien derzeit mit der schlimmsten Hungerkatastrophe der letzten Zeit zu kämpfen. Deshalb muß sich die Bundesregierung aufgrund ihrer Verantwortung durch Förderung dieses Projektes fragen, inwieweit sie damit zur Nahrungsmittelselbstversorgung Äthiopiens beiträgt oder im Gegenteil durch die Förderung dieser Großplantagenwirtschaft hochwertige landwirtschaftliche Flächen für den Export und für den Luxusbedarf der städtischen Bevölkerung blockiert, die zur Befriedigung der Bedürfnisse der hungernden Bevölkerung fehlen. Durch die Weiterverarbeitung zu Ketchup, Juice und Marmelade entzieht der agroindustrielle Bereich sogar diejenigen angebauten Feldfrüchte dem Verbrauch durch die hungernden Massen, die dazu noch am ehesten dienen könnten. Ob der Export der Nahrungsmittel dem Land per Saldo Devisen einbringt, die dann direkt in den Ankauf der benötigten Grundnahrungsmittel auf den Weltmarkt fließen, erscheint deshalb äußerst zweifelhaft, da eine Regierung, die in kriegerische Kämpfe verwickelt ist, einen stark erhöhten Devisenbedarf zum Bezug von Waffengerät hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie groß ist die landwirtschaftliche Nutzfläche des agroindustriellen Komplexes in Merti Jeju, der von der GTZ gefördert wird, und inwieweit entspricht die Größenordnung des Projektes oder auch seiner Einheiten der Zielvorgabe der Bundesregierung, „der Förderung der Kleinbauern im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit erste Priorität" zukommen zu lassen (siehe Sechster Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung — Drucksache 10/3028)?

2

Ist an eine Ausweitung der landwirtschaftlichen Nutzfläche gedacht, wenn ja, in welchem Ausmaß und zugunsten des Anbaus welcher Produkte?

3

Wieviel Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche wird für den Anbau welcher Produkte verwendet, und sind hier für die Zukunft konkrete Ausweitungen welcher Produkte geplant (z. B. gerade heranwachsende, noch nicht tragende Obstbäume)?

4

Welche Feld/Baumfrüchte werden in welchem Ausmaß weiterverarbeitet und zu was?

5

Welche der landwirtschaftlichen Rohprodukte oder der weiterverarbeiteten Produkte gehen direkt oder indirekt in den Export?

6

Welche Gruppen der Bevölkerung sind schwerpunktmäßig die Endverbraucher derjenigen Produkte, die nicht in den Export gehen?

7

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Absatz der Produkte des Projektes im Inland zu beurteilen, und wie ist gegebenenfalls der Absatz von geplanten Produktionsausweitungen zu beurteilen (bzw. der Absatz von Produkten der Obstbäume, die bislang noch keine Früchte tragen)?

8

Wie sind die Chancen auf einen rentablen Export der Produkte (möglicherweise nach Produktionserweiterung) für die Zeit nach der Süderweiterung der EG zu beurteilen?

9

Wie hoch ist die Devisenrentabilität der landwirtschaftlichen Exportprodukte unter Einschluß sämtlicher Produktionskosten samt Fracht usw.? Der Anbau, die Weiterverarbeitung und der Transport welcher Exportprodukte hilft die Auslandsverschuldung Äthiopiens abzubauen bzw. trägt zu seiner Erhöhung bei?

10

Auf welche Weise stellt die Bundesregierung sicher, daß gegebenenfalls die Deviseneinkünfte des Projektes im derzeitigen Hungerland Nummer 1 zugunsten der Versorgung der Hungernden mit Grundnahrungsmitteln eingesetzt werden?

11

Aus welchen Gründen wären auf dem für den Export bestimmten Flächenanteil des Projektes nicht sinnvoller, landwirtschaftliche Produkte für den Bedarf an Grundnahrungsmitteln der äthiopischen Bevölkerung anzubauen?

12

Welche Maßnahmen hat die GTZ in den vergangenen Jahren getroffen, als sich die Hungerkatastrophe des Landes bereits abzeichnete, um dieses landwirtschaftliche Großprojekt in den Dienst der Nahrungsmittelselbstversorgung des Landes zu stellen?

13

Inwieweit ist die Maschinenausstattung des Projektes dem äthiopischen Entwicklungsstand angemessen?

14

Welches bundesdeutsche Personal mit welcher berufsspezifischen Qualifikation beschäftigt die GTZ auf dem Projekt, und welche kaufmännische Ausbildung hat der Leiter dieses agroindustriellen Großprojektes?

15

Welche Markt- und Feasibility-Studien lagen dem BMZ vor, als sie der GTZ den Auftrag für das Projekt erteilt hatte?

16

Wie oft und in welcher Intensität wurde das Projekt seit seiner Anlaufphase durch das BMZ evaluiert, und wie oft durch welche anderen Institutionen?

17

Wie hoch sind die Leistungen, die aus dem Haushalt des BMZ bis zum heutigen Tage in das Projekt geflossen sind, und in welchem Verhältnis steht diese Summe zu den Gesamtleistungen zugunsten Äthiopiens?

18

Inwieweit waren welche bundesdeutsche Firmen durch von der DEG oder der KfW geförderte Investitionen an diesem Projekt beteiligt, inwieweit waren welche bundesdeutsche Firmen als Zulieferbetriebe bei der Projektplanung und -durchführung beteiligt, und inwieweit ist geplant, welche bundesdeutsche Firmen am Projekt zu beteiligen?

19

Inwieweit ist die DEG direkt selbst an diesem Projekt beteiligt?

20

Inwieweit ist die Weltbank an diesem Projekt beteiligt?

21

Inwieweit sind bei der Projektplanung und -durchführung Erfahrungen aus der Zeit der letzten großen Sahel-Hungerkatastrophe der 70er Jahre berücksichtigt worden?

Bonn, den 21. Juni 1985

Eid Volmer Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

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