Zerstörung des international bedeutsamen Feuchtgebietes Orsoyer Rheinbogen ("Unterer Niederrhein")
des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Orsoyer Rheinbogen ist ein besonders wertvolles Teilgebiet des international bedeutsamen Feuchtgebiets „Unterer Niederrhein", das nach Artikel 2 des „Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar 1971)" von der Bundesrepublik Deutschland unter der Nummer 19 der Liste international bedeutender Feuchtgebiete benannt worden ist.
Mit der Ratifikation dieses Abkommens und der Benennung von insgesamt 20 Gebieten hat die Bundesrepublik Deutschland die Verpflichtung übernommen, etwaige Vorhaben so zu planen und zu verwirklichen, „daß die Erhaltung der in der Liste geführten Feuchtgebiete ... innerhalb ihres Hoheitsgebietes gefördert" wird (Artikel 3).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Gebiet des Orsoyer Rheinbogens eine Reihe von Vorhaben geplant sind bzw. bereits kurz vor der Verwirklichung stehen, die dieses Feuchtgebiet praktisch vernichten werden?
Wie sind nach Auffassung der Bundesregierung die Beeinträchtigungen im Hinblick auf den Wert dieses Gebietes als Teil eines international bedeutsamen Feuchtgebietes zu bewerten, die von den folgenden Eingriffen zwangsläufig und unausgleichbar ausgehen:
a) Errichtung eines Schachts der Ruhrkohle AG (im Westteil),
b) Erschließung und Nutzung des Gewerbegebietes Rheinberg (im Westteil),
c) Ausbau des Rheinhafens Orsoy (Westteil),
d) VEBA-Anlagen (Kohlehydrieranlage),
e) Bau der geplanten Autobahn A 40 (im Ostteil),
f) großflächige Auskiesung (im Ostteil)?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß für die Schachtanlage sowie für das Gewerbegebiet Rheinberg gleichwertige Alternativstandorte mit wesentlich geringeren Auswirkungen auf den Naturhaushalt in Bereichen außerhalb des Orsoyer Rheinbogens vorgeschlagen worden sind?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß diese Alternativstandorte für die Schachtanlage von der Industrie Bergbau AG Niederrhein selbst noch 1983 genannt wurden und im alten Flächennutzungsplan ausgewiesen waren, und ist der Bundesregierung ferner bekannt, aus welchen Gründen diese Alternativstandorte nicht mehr in Frage kommen sollen?
Wie vereinbart die Bundesregierung die Planung der A 40, die das Feuchtgebiet im Osten von Norden nach Süden durchschneiden soll, mit ihren Verpflichtungen zur Erhaltung des Gebietes nach dem Ramsar-Übereinkommen?
Hält die Bundesregierung die durch die genannten Vorhaben bedingten schweren Eingriffe in dieses Feuchtgebiet für ersetzbar durch anderweitige Maßnahmen?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Weise und in welchem Ausmaß der durch die geplanten Vorhaben bedingte Verlust an Feuchtgebietsflächen in einem anderen Gebiet durch Schaffung adäquater Ersatzflächen mit Feuchtgebietscharakter ausgeglichen wird, wie dies nach Artikel 4 des Obereinkommens vorgeschrieben ist?
Auf welche Weise hat die Bundesregierung bisher ihre rechtlichen und politischen Einflußmöglichkeiten genutzt,
a) zur Abwendung der geplanten Eingriffe, um die Zerstörung dieses Feuchtgebietes zu verhindern,
b) zur Durchsetzung von Ersatzmaßnahmen gemäß Artikel 4 des Übereinkommens?
Auf welche Weise kann und will die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt noch in diesem Sinne Einfluß geltend machen bzw. ihre eigene Fachplanung entsprechend ändern?