Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung: Gefährdung des Projekts „Mündungsgebiet der Ahr" (Rheinland-Pfalz) durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen
des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Bund hat in den Jahren 1979 bis 1981 den Ankauf landwirtschaftlicher Nutzflächen durch den Landkreis Ahrweiler mit insgesamt 396 200 DM gefördert. Ziel des Flächenerwerbs und der Förderung war es, diejenigen Flächen im Mündungsgebiet der Ahr in öffentliches Eigentum zu überführen, die durch periodische Überschwemmungen der Ahr in ihrer landwirtschaftlichen Nutzungsfähigkeit eingeschränkt werden. Nur so konnten die aus privatwirtschaftlichen Nutzungsinteressen heraus berechtigten Ansprüche auf ökologisch einschneidende wasserwirtschaftliche Ausbau- und Sicherungsmaßnahmen abgelöst werden. Die langfristige Erhaltung dieser im großräumigen Maßstab einzigartigen „Wildflußlandschaft" mit ihren charakteristischen Biotopstrukturen und einem unregulierten Stromstrich erschien damit gewährleistet.
Ende 1984 zerstörten Hochwasser den im Zuge des Leinpfades vorhandenen Brückensteg und den Leinpfad (Fernwanderweg) selbst. Die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes (anstatt einer von den Landesnaturschutzbehörden vorgeschlagenen Verlegung an den Westrand des Naturschutzgebiets „Ahrmündung"), wie dies die Städte Sinzig und Remagen fordern, würde zu erheblichen wasserbaulichen Sicherungsmaßnahmen auch im Bereich des Naturschutzgebietes zwingen. Zur Vermeidung fortgesetzter Schäden an den neu errichteten Bauwerken würden in der Folge weitere Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich, die den unregulierten, naturnahen Charakter des Unterlaufes der Ahr im Bereich des Naturschutzgebietes zunichte machen würden.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung ergreifen im Fall, daß die anstehende Entscheidung der Fachbehörden des Landes Rheinland-Pfalz die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes mit den entsprechenden wasserbaulichen Maßnahmen festsetzt; wird sie insbesondere die Rückzahlung der gewährten Zuschüsse einfordern?
Ist die Zerstörung des Brückensteges und des Leinpfades durch das Hochwasser Ende 1984 nach Auffassung der Bundesregierung als singuläres Ereignis zu bewerten oder gibt es Anhaltspunkte für die Befürchtung, daß sich eine solche Zerstörung in kurzen Abständen wiederholen könnte?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Ausmaß im Wassereinzugsgebiet der Ahr in jüngster Zeit Maßnahmen durchgeführt worden sind, die zu einer Beschleunigung des Abflusses von Niederschlagswasser und in der Folge zu einer Veränderung des Flußregimes mit schärferen Hochwasserspitzen führen?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um im Interesse der Erhaltung des Mündungsgebietes der Ahr im Sinne der Förderungsziele eine solche maßnahmebedingte Gefährdung des Schutzgebietes gegebenenfalls wieder zu beseitigen?
Ist es richtig, daß die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Süd in Mainz als Bundesbehörde Regulierungsmaßnahmen im Mündungsgebiet der Ahr fordert, begründet mit dem Hinweis auf die Verpflichtung zur Sicherung der Rheinschiffahrt?
Welche Sachverhalte der gegenwärtigen Situation oder der absehbaren künftigen Entwicklung (s. Frage 2) stellen nach Auffassung der Bundesregierung eine Gefährdung der Rheinschiffahrt dar, welche Sicherungs- und Unterhaltungsmaßnahmen hält die Wasser- und Schiffahrtsdirektion derzeit und prospektiv für erforderlich, und wie würden diese sich auf die Realisierung der für die Förderung durch Bundesmittel maßgeblichen Erhaltungsziele für das Mündungsgebiet der Ahr auswirken?
Liegen zu Maßnahmen im Sinne der Frage 6 bereits konkrete Pläne oder Vorplanungen vor?