Beförderungsverweigerung für politische Flüchtlinge ohne entsprechenden Sichtvermerk einer deutschen Auslandsvertretung
des Abgeordneten Ströbele und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Laut Pressemeldungen hat die DDR Fluggesellschaft Interflug Tamilen nach Berlin nicht mehr ohne gültiges Visum einer bundesdeutschen Auslandsvertretung befördern will. Diese Entscheidung soll auf eine Einflußnahme der Bundesregierung zurückzuführen sein.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Fragen7
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine solche Praxis alle Menschen aus Sri Lanka trifft, auch solche, bei denen die Voraussetzungen für die Anerkennung als politische Asylanten gegeben sind?
Teilt die Bundesregierung ferner die Auffassung, daß die Inanspruchnahme des grundgesetzlich garantierten Asylrechts für alle Menschen aus Sri Lanka damit faktisch ausgeschlossen ist?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung o. a. Behörden oder Dienststellen in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren auf Fluggesellschaften, die Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland anfliegen, eingewirkt hat, Personen aus bestimmten Ländern nur noch in die Bundesrepublik Deutschland zu befördern, die ein entsprechendes Visum einer deutschen Auslandsvertretung vorlegen können?
Wenn ja, auf welche Fluggesellschaften wurde eingewirkt, wann war das und wegen welcher Beförderungen aus welchen Ländern?
Welche Fluggesellschaften haben Zusagen gemacht, und welche haben abgelehnt?
Hat es Einflußnahmen oder Vereinbarungen bei Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland oder bei Fluggesellschaften aus diesen Nachbarstaaten in den letzten Jahren gegeben, durch die solche generellen Beförderungsverweigerungen erstrebt oder gar erreicht wurden?
Wenn ja, mit welchen Staaten, mit welchen Fluggesellschaften gab es solche Verhandlungen oder Vereinbarungen, und welchen Inhalts waren diese gegebenenfalls?
Gibt es Anweisungen der Bundesregierung an bundesdeutsche Auslandsvertretungen zur Bearbeitung von Anträgen politischer Flüchtlinge auf Erteilung von Einreisevisa für die Bundesrepublik Deutschland?
Wenn ja, wann wurden solche Anweisungen erteilt, an welche Auslandsvertretungen in welchen Ländern, und welchen Inhalts waren solche Anweisungen?
Für welche Staatsangehörigen aus welchen Herkunftsländern von Asylbewerbern ist das Zwischenlandungsprinzip aufgehoben worden?
Wann und warum wurde dieses Zwischenlandungsprinzip aufgehoben?
Ist beabsichtigt, dieses Zwischenlandungsprinzip, wonach Staatsangehörige dieser Länder für eine Zwischenlandung in der Bundesrepublik Deutschland keinen Sichtvermerk benötigen, für Staatsangehörige weiterer Staaten aufzuheben?
Wenn ja, für welche Staaten und warum?
Gibt es internationale Abstimmungen für die Aufhebung des Zwischenlandungsprivilegs?
Wenn ja, wann wurden solche Vereinbarungen getroffen, mit welchen Staaten und welchen Inhalten?