Behinderung kritischer Äußerungen über Salzstock Gorleben
der Abgeordneten Tatge, Schulte (Menden) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 24. Juli 1985 bestätigte ein Vertreter der physikalisch-technischen Bundesanstalt (PTB) die Existenz einer Weisung der Bundesregierung an die PTB, sich in öffentlichen Stellungnahmen auf die Beurteilung des Standortes Gorleben zu beschränken und Äußerungen zugunsten der Erkundung anderer möglicher atomarer Lagerstätten zu unterlassen (vgl. Frankfurter Rundschau vom 25. Juli 1985). Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, daß zahlreiche Experten die Eignung des Salzstockes Gorleben immer deutlicher in Frage stellen, fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Erkenntnisse über den Salzstock Gorleben veranlaßte 1983 die physikalisch-technische Bundesanstalt zu der Empfehlung, durch Erkundung weiterer Endlagerstandorte „das Erkundungsrisiko breiter zu streuen" (vgl. Frankfurter Rundschau vom 25. Juli 1985)?
Welche Gründe veranlaßten die Bundesregierung zu der Weisung an die PTB, auf Überlegungen hinsichtlich anderer möglicher Endlagerstätten als dem Salzstock Gorleben zu verzichten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der PTB, daß der Salzstock in Gorleben in Zukunft bestenfalls für 5 % des anfallenden Atommülls zur Verfügung stehen wird.
Sind Angaben der Fachzeitschrift „Atomwirtschaft" zutreffend, wonach 1976 ausdrücklich nicht in Gorleben, sondern an anderen „drei möglicherweise geeigneten Standorten in Norddeutschland" die Erkundungen für die Errichtung eines Endlagers aufgenommen werden sollten (siehe Atomwirtschaft, Juli 1976, S. 339)?
Wenn ja, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse führten zur ausschließlichen Untersuchung des ursprünglich nicht vorgesehenen Salzstockes in Gorleben?
Sind der Bundesregierung Pressemeldungen bekannt, wonach bereits elf Tage vor der Benennung des Standortes Gorleben am 11. Februar 1977 der damalige Bundeskanzler Schmidt dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Dr. Albrecht in einem Gespräch mit „aller Deutlichkeit" klar gemacht habe, daß u. a. aus Sicherheitserwägungen „der Standort Gorleben für die Bundesregierung nicht akzeptabel ist und als ein ,Scheinangebot' gewertet wird ... " (vgl. Frankfurter Rundschau vom 23. Februar 1977)?
Kann die Bundesregierung den hier dargelegten Sachverhalt bestätigen bzw. ausschließen?
Ist die Auffassung von Prof. Günter Herrmann (Universität Göttingen) zutreffend, der zufolge die Standortentscheidung für Gorleben eine rein politische Entscheidung gewesen sei (vgl. 2. Juli 1985) und demnach Sicherheitsinteressen bei der Salzstockauswahl keine Rolle gespielt haben?
Falls nein, welche spezifischen Gesichtspunkte haben 1977 die Bundesregierung dazu veranlaßt, die Salzstockwahl der niedersächsischen Landesregierung zu billigen?