Verwendung von Rückständen aus der Rauchgasreinigung von Kraft- und Heizwerken
des Abgeordneten Schulte (Menden) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Mengen an Rückständen aus der a) Rauchgasentschwefelung, b) Rauchgasentstickung von mit fossilen Energieträgern befeuerten Kraftwerken sind jeweils 1983 und 1984 angefallen, und welche Mengen werden nach Kenntnis der Bundesregierung 1985 und 1990 anfallen?
Auf welche Weise wurden bisher a) Calciumsulfat-/Calciumsulfitgemische aus Waschverfahren auf Kalkbasis, b) Ammoniumsulfatrückstände aus Rauchgaswäschen, c) Calciumsulfitrückstände aus Sprühabsorptionsverfahren, d) Rückstände aus Regenerativverfahren (Schwefel, Schwefelsäure) verwertet oder beseitigt?
a) Welche Anforderungen an die Deponierung von Rückständen sind zu richten an aa) Ammoniumsulfatrückstände, bb)Calciumsulfit-/Calciumsulfatgemische aus Kalkwaschverfahren, cc) Calciumsulfitrückstände aus Sprühabsorptionsverfahren? b) Ist eine gemeinsame Deponierung von Rauchgasrückständen mit Hausmüll vertretbar? c) Wie beurteilt die Bundesregierung das Auslaugverhalten von Salzen und Schwermetallen bei der Ablagerung von Rauchgasgips auf Deponien?
a) Trifft es zu, daß Rauchgasgips aus der Versuchsanlage zur Direktentschwefelung des mehrheitlich im Bundesbesitz befindlichen Kraftwerks Weiher III auf Deponien in der DDR abgelagert wird? Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Umstand? b) Ist der Bundesregierung bekannt, daß Abfälle aus Rauchgasreinigungsanlagen bundesdeutscher Kraftwerke auf französischen und belgischen Deponien abgelagert werden sollen bzw. schon werden? Wie bewertet die Bundesregierung diesen Sondermülltourismus, und hält sie die vorhandenen gesetzlichen Handhaben für ausreichend, eine Verlagerung dieses Umweltproblems ins Ausland zu unterbinden?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß aus Kostenersparnisgründen etwa im Kraftwerk Weiher III statt Kalk Karbidschlamm aus der Acetylenherstellung zur Rauchgasreinigung eingesetzt wird, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Tatsache insbesondere im Hinblick auf die Schwermetallbelastung des daraus resultierenden Rauchgasgipses?
a) Welche Mengen an Rückständen aus Katalysatoren zur Stickoxidminderung aus Großfeuerungsanlagen sind bundesweit im Jahre 1984 angefallen, und welche Mengen werden nach Auffassung der Bundesregierung im Jahre 1990 anfallen? b) Welche Anforderungen sind an die Deponierung von Rückständen aus Katalysatoren zur Stickoxidminderung zu richten?
a) Trifft es zu, daß beim Betrieb von Katalysatoren zur Stickoxidminderung notwendig anfallende Ammoniakemissionen als Ammoniumhydrogensulfat die Elektrofilterasche erheblich verunreinigen? b) Welche Mengen derartig verschmutzter Elektrofilterasche werden nach der Entstickung der Großfeuerungsanlagen anfallen, und welche Anforderungen sind an die Deponierung dieser Elektrofilterasche zu richten?
Gedenkt die Bundesregierung die Voraussetzungen zu schaffen, um die Erteilung von weiteren Abbaugenehmigungen von Naturgips drastisch einzuschränken?
Inwieweit läßt sich nach Meinung der Bundesregierung der Absatz von Entschwefelungsgips zur Verwendung im Hochbau als Putzgips erhöhen, und wie soll insbesondere die Kostendiskrepanz zwischen aufgearbeitetem Entschwefelungsgips und Naturgips ausgeglichen werden?
Wie kann erreicht werden, daß Putzgipswerke zukünftig verstärkt in der Nähe von Kraftwerken errichtet werden, um so die Aufbereitungs- und die Produktionstechnologie zu verbilligen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Förderung des Absatzes von Rauchgasgips für die Zementindustrie?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Förderung eines aus Rauchgasgips und Anhydrit hergestellten Baustoffes als Ersatz für Estrichmassen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Absatz von Rauchgas- gips als Bergbaumörtel?
Ist es nach Meinung der Bundesregierung mit den Bestimmungen des § 5 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz vereinbar, wenn Genehmigungsbehörden ohne Überprüfung möglicher Verwertungsalternativen die Deponierung von Rauchgasgips erlauben?