Reprogrammierung der Entwicklungshilfe
des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit berichtet jährlich dem Haushaltsausschuß und dem Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit des Deutschen Bundestages im Rahmen eines sogenannten Soll-Ist-Vergleiches über die im jeweils vergangenen Jahr mit den Entwicklungsländern vereinbarten Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit.
Es mehren sich die Hinweise daß sich der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit zunehmend im weiteren Verlauf von dieser festgelegten Bindung der Entwicklungshilfemittel löst und sich weigert, dem Parlament hierfür Rechenschaft abzulegen.
Sogenannte Reprogrammierungen werden dabei insbesondere benutzt, um exportierte technologische Großvorhaben, vor allem im Kraftwerks- und Kommunikationsbereich, im Rahmen der Mischfinanzierung (Verbindung mit Exportkrediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau) zu subventionieren. Ursprünglich vorgesehene Vorhaben der Landwirtschaftsförderung und Grundbedürfnisbefriedigung fallen diesen Reprogrammierungen zum Opfer. Der Deutsche Bundestag hat keinen Überblick mehr über die tatsächlich im Rahmen der Entwicklungshilfe geförderten Vorhaben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit mit welchen Mittelvolumen kommen von den in den Soll-Ist-Vergleichen für die Jahre 1981, 1982, 1983 und 1984 gemeldeten zugesagten Vorhaben aus heutiger Sicht nicht mehr zur Durchführung?
Welche Vorhaben der ländlichen Entwicklung und der Grundbedürfnisbefriedigung mit welchem Zahlungsvolumen gehören hierzu?
Welche Vorhaben sollen nunmehr mit den zugesagten Mitteln der finanziellen Zusammenarbeit gefördert werden, und inwieweit sind dabei im einzelnen Mischfinanzierungsvorhaben vorgesehen bzw. bereits vereinbart?
In welchem Umfang wurden in den Jahren 1983/84 und in den ersten acht Monaten des Jahres 1985 Reprogrammierungen früherer Zusagen vorgenommen, und wie viele entfielen davon auf Mischfinanzierungsprojekte?
Ist sich die Bundesregierung der Tatsache bewußt, daß durch die Reprogrammierung früherer Zusagen die gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit bekanntgegebene Verwendung der Entwicklungshilfemittel insbesondere der ländlichen Entwicklung und der Grundbedürfnisbefriedigung nachträglich verändert wird?
Beabsichtigt die Bundesregierung, auch künftig gegenüber dem Deutschen Bundestag (Haushaltsausschuß und Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit) die Rechenschaft über die tatsächliche Verwendung der in den jeweiligen Jahren zugesagten Entwicklungshilfemittel zu verweigern?