Stand der Entstickung der Großfeuerungsanlagen in der Bundesrepublik Deutschland
des Abgeordneten Schulte (Menden) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Schulte (Menden) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Stand der Entstickung der Großfeuerungsanlagen in der Bundesrepublik Deutschland
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Teilt die Bunderegierung die Auffassung, daß der am 5. April 1984 auf Empfehlung des Länderausschusses für Immissionsschutz von der Konferenz der Umweltminister und -senatoren des Bundes und der Länder verabschiedete Beschluß zur „Interpretation des Standes der Technik zur Minderung der Stickoxidemission aus Großfeuerungsanlagen" die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft hinsichtlich der Ausfüllung der §§ 5, 10, 15 und 19 der Großfeuerungsanlagen-Verordnung setzt?
Weshalb wurde seitens des Bundesministeriums des Innern auf die Veröffentlichung einer Zusammenstellung der Auswirkungen der Großfeuerungsanlagen-Verordnung hinsichtlich der Minderung der Stickoxidemission aus Großfeuerungsanlagen verzichtet?
a) Welche genehmigten Stickoxidkonzentrationswerte besitzen die bisher im Jahre 1985 in Betrieb genommenen Kraftwerke auf der Basis fossiler Brennstoffe?
b) Mit welchen genehmigten Stickoxidemissionskonzentrationswerten sollen 1985 und 1986 welche weiteren Kraftwerke auf der Basis fossiler Brennstoffe in Betrieb genommen werden?
Wie hoch war die Stickoxidemission der Großfeuerungsanlagen (Feuerungswärmeleistung größer als 50 MW) jeweils in den Jahren 1970, 1975, 1980, 1983 und 1984, und wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Stickoxidemission aus Großfeuerungsanlagen in den Jahren 1985, 1987 und 1990 sein?
a) Welche Emissionsreduzierungen bezüglich Stickoxiden lassen sich durch primäre feuerungstechnische Maßnahmen erzielen, und wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß diese primären feuerungstechnischen Maßnahmen bis heute noch nicht von den Betreibern bei allen Großfeuerungsanlagen durchgeführt wurden?
b) Will die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um das vorhandene Vollzugsdefizit bei der Durchführung primärer feuerungstechnischer Maßnahmen zur Stickoxidreduzierung aufzuheben?
a) Welche Neuanlagen mit einer Leistung größer als 300 MW Feuerungswärmeleistung wurden bisher mit einem Stickoxidemissionskonzentrationswert von 200 mg/m 3 genehmigt?
b) Welche Feuerungsanlagen kleiner als 300 MW Feuerungswärmeleistung zur Verfeuerung fester Brennstoffe wurden bisher mit einer Stickoxidemissionskonzentration von 400 mg/m3 genehmigt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Konzepte der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zur Minderung der Stickoxidemission aus Großfeuerungsanlagen?
a) Welche mehrheitlich im Bundesbesitz befindlichen Kohlekraftwerke größer als 300 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab spätestens 1. Juli 1988 eine Stickoxidemission von maximal 200 mg/m3 einhalten, und welche Kraftwerke werden zu diesem Zeitpunkt den genannten Emissionsgrenzwert noch nicht einhalten?
b) Welche mehrheitlich im Bundesbesitz befindlichen Kohlekraftwerke kleiner als 300 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab spätestens 1. Juli 1988 eine Stickoxidemission von maximal 650 mg/m3 einhalten, und welche Kraftwerke werden zu diesem Zeitpunkt diesen Emissionsgrenzwert noch nicht einhalten können?
a) Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Kraftwerkskapazität von Feuerungsanlagen fossiler Brennstoffe in der Bundesrepublik Deutschland, die bereits heute den Anforderungen des in Frage 1 genannten Beschlusses der Umweltministerkonferenz vom 5. April 1984 entspricht?
b) Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Kraftwerkskapazität von Kohlekraftwerken, größer als 300 MW Feuerungswärmeleistung, die aa) zum 1. Juli 1988 einen Stickoxidemissionsgrenzwert von 200 mg/m3 einhält, bb) spätestens zum 1. Januar 1990 diesen Stickoxidgrenzwert einhält, cc) spätestens zum 1. Juli 1988 einen Emissionsgrenzwert von 650 mg NOx/m3 bei einer Restnutzung von 30 000 Betriebsstunden einhalten?
c) Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Kapazität an Feuerungsanlagen mit aa) flüssigen Brennstoffen, bb) gasförmigen Brennstoffen, die spätestens zum 1. Juli 1988 die Anforderungen des Beschlusses der Umweltministerkonferenz einhält?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Kraftwerkskapazität an Kohlekraftwerken, kleiner als 300 MW Feuerungswärmeleistung, die
a) spätestens zum 1. Juli 1988 einen Stickoxidemissionsgrenzwert von 650 mg/m 3 und bei Staubfeuerungen mit flüssigem Ascheabzug einen Grenzwert von 1 300 mg/m 3 einhält, b) spätestens zum 1. Januar 1990 diese Stickoxidgrenzwerte einhält, c) spätestens zum 1. Juli 1988 einen Emissionsgrenzwert von 650 mg NOx/m3 bei einer Restnutzung von max. 30 000 Betriebsstunden einhält?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß alle Neuanlagen und alle unbegrenzt weiterzubetreibenden Anlagen größer als 300 MW Feuerungswärmeleistung mit sekundären Maßnahmen zur Stickoxidreduzierung ausgestattet werden sollten?
Ist nach Meinung der Bundesregierung das bisher vorhandene gesetzliche Instrumentarium ausreichend, die Stickoxidminimierung entsprechend dem Beschluß der Umweltministerkonferenz vom 5. April 1984 bei Kraftwerken zeitgleich zur Rauchgasentschwefelung umzusetzen?
Erwägt die Bunderegierung die Festsetzung der im Beschluß der Umweltministerkonferenz festgelegten Zielvorgaben zur Entstickung durch eine Verschärfung der Großfeuerungsanlagen-Verordnung bzw. eine eigene Rechtsverordnung?
Wenn nein, welche rechtlichen bzw. politischen Einwände stehen dem entgegen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung einer Schadstoffabgabe auf die Emission von Stickoxiden, um die Anlagenbetreiber zu einer beschleunigten Durchführung von Entstickungsmaßnahmen anzuregen?