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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Priorisierung der Wasserstraßenbauvorhaben des Bundes (G-SIG: 16010625)

Fortführung der ressortübergreifenden Priorisierung der Wasserstraßenbauvorhaben des Bundes vom 18. Juni 2003, Bedeutung des Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes in diesem Kontext, Begutachtung von Wasserstraßenbauvorhaben nach dem Gesetz zur Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung, Berücksichtigung von Wasserstraßenbauvorhaben in der mittelfristigen Haushaltsplanung des Bundes <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

02.06.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/157619. 05. 2006

Priorisierung der Wasserstraßenbauvorhaben des Bundes

der Abgeordneten Peter Hettlich, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Vorbemerkung Sämtlichen Projekten zum Ausbau von Bundeswasserstraßen wurde im Bundesverkehrswegeplan 2003 ein Vordringlicher Bedarf zugeordnet. Nur ein Bruchteil dieser Vorhaben ist jedoch mit den absehbaren Haushaltsmitteln im Planungszeitraum des Bundesverkehrswegeplanes finanzierbar. Dies ruft Unsicherheiten für die Binnenschifffahrt, Kommunen, Umweltverbände wie auch Anlieger von Wasserstraßen hervor. Daher beschloss die Bundesregierung zeitgleich mit dem Bundesverkehrswegeplan, eine Priorisierung der Wasserstraßenprojekte des Bundesverkehrswegeplans vorzunehmen (Anlage 2 zur Kabinettsache des BMVBW vom 18. Juni 2003). Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützte den Bearbeitungsprozess und die politische Diskussion zu diesem Thema mit einer Studie zur Methodik für die Priorisierung, die im vergangenen Jahr veröffentlicht wurde. Über den Bearbeitungsstand und Zwischenergebnisse der Priorisierung durch die Bundesregierung liegen dem Deutschen Bundestag auch nach fast drei Jahren keine aktuellen Informationen vor.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen10

1

Hält die Bundesregierung an dem Beschluss des Kabinetts vom 18. Juni 2003 zur ressortübergreifenden Priorisierung der Wasserstraßenprojekte des Bundesverkehrswegeplans fest?

2

Welche Funktionen haben in diesem Zusammenhang das im Koalitionsvertrag avisierte Bundeswasserstraßenausbaugesetz und die Aufstellung der Fünfjahresplanung?

3

Inwiefern stellt die Benennung von „Bundeswasserstraßen mit überragender verkehrlicher Bedeutung“ im Entwurf des Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/54) eine Priorisierung der Bundesregierung dar, und in welcher Weise gehen diese Projekte in künftige Abstimmungsprozesse zur Priorisierung der Wasserstraßenprojekte ein?

Unter welchen Kriterien wurden diese Projekte ausgewählt?

4

Welche zeitlichen Vorstellungen hat die Bundesregierung für den Abstimmungsprozess zur Priorisierung?

5

Wann soll das Wasserstraßenausbaugesetz vorgelegt werden?

6

Ist aus Sicht der Bundesregierung eine Prüfung nach dem Gesetz zur Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich?

Wenn ja, in welcher Weise müsste diese Prüfung umgesetzt werden?

Wie gedenkt die Bundesregierung, die Öffentlichkeit in dieser Prüfung zu beteiligen?

7

Ab wann kann diese Priorisierung in der mittelfristigen Haushaltsplanung des Bundes berücksichtigt werden?

8

Welche inhaltlichen und methodischen Vorbereitungen für eine Priorisierung liegen vor?

9

Ist es beabsichtigt, die Öffentlichkeit in den Prozess zur Priorisierung einzubeziehen, und wenn ja, in welcher Form?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Inhalte der Studie zur Priorisierung der Wasserstraßenprojekte im Auftrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu berücksichtigen?

Wenn ja, in welcher Weise?

Berlin, den 19. Mai 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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