Austritt von Radioaktivität aus dem Atomkraftwerk in Stade
des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Aus der „Übersicht über besondere Vorkommnisse in Kernkraftwerken der Bundesrepublik Deutschland" (herausgegeben von der Gesellschaft für Reaktorsicherheit) geht hervor, daß bei dem Betrieb des Atomkraftwerkes in Stade allein 1984 fünfzehn Anomalien aufgetreten sind. Darunter fallen zwei der Anomalien in die Kategorie B („Vorkommnisse, . . ., deren Ursache aus Sicherheitsgründen umgehend behoben werden müssen").
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie wird die abgegebene Menge und das Ausbreitungsverhalten der aus dem Atomkraftwerk Stade austretenden Radioaktivität in die Umwelt ermittelt?
Welche Verfahren werden hierbei angewendet?
Welcher Schutz ist für besonders strahlenempfindliche Menschen vorgesehen?
In welcher Form wurden die Untersuchungsergebnisse und einzelnen Meßergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
Welche Verfahren wurden wann, wo und durch wen angewendet,
a) um den Übergang radioaktiver Stoffe in die Nahrungsmittel (jede mögliche Nutzung und Verkettung ist dabei zu beachten) zu verfolgen,
b) um die Verteilung von Radioaktivität in Luft und Wasser und die Ablagerung auf dem Boden zu ermitteln?
Welche Kontrollinstanzen gewährleisten den Wahrheitsgehalt eines Meßergebnisses?
Welche Möglichkeiten der Überprüfung sind diesbezüglich dem Bürger gegeben?
Welche Kontrollinstanz überwacht den Betreiber hinsichtlich der Anzeige eines Störfalles?
Durch welche Vorschriften ist die Unterrichtung der Bevölkerung im Falle eines Störfalles festgelegt?