Arzneimittel für die Dritte Welt
des Abgeordneten Suhr und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Maßnahmen hat der Bundesminister des Innern vorgesehen, um die nach § 14 des Gesetzes über den Zivilschutz angekauften und bevorrateten Arzneimittel in größerem Umfang vor dem Verfallsdatum an Länder der Dritten Welt abzugeben?
An welche Länder der Dritten Welt wurden welche Medikamente in welchen Mengen und zu welchen Bedingungen seit 1982, aufgeschlüsselt nach Jahren, abgegeben?
Welche Medikamente wurden an welche Länder nach dem handelsüblichen Verfallsdatum abgegeben?
Was geschieht mit nach § 14 des Gesetzes über den Zivilschutz bevorrateten Arzneimitteln, wenn das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut die Unbrauchbarkeit nach Ablauf des handelsüblichen Verfallsdatums feststellt?
Wie sieht konkret der Stand der Zusammenarbeit aus zwischen der Bundesregierung und dem von Mitgliedern des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie getragenen Vereins „Gesundheitshilfe Dritte Welt", der „das Gesundheitswesen von Ländern der Dritten Welt im Rahmen der deutschen Entwicklungshilfe" fördern will, „insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Ministerium" (Frankfurter Rundschau vom 26. September 1985)?
An welche Voraussetzungen wird das Engagement des Vereins „Gesundheitshilfe Dritte Welt" gebunden seitens des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und an welche Bedingungen bzw. Vorleistungen seitens der Länder der Dritten Welt?
Wodurch sieht die Bundesregierung bei Aktivitäten des Vereins gewährleistet, daß die wirtschaft lichen Interessen der Vereinsmitglieder den entwicklungspolitischen Zielen nicht zuwiderlaufen bzw. dominieren?