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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Haltung der Bundesregierung bei der Konferenz der Weltgesundheitsorganisation in Nairobi zur Neuordnung des internationalen Medikamentenhandels (G-SIG: 10003164)

Einheitliche und ausreichende Informationen über alle Medikamente, Austausch von Informationen über Medikamentenrisiken, Schaffung international verbindlicher Richtlinien zur Medikamentenvermarktung (WHO-Verhaltenskodex)

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

12.11.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/409125.10.85

Haltung der Bundesregierung bei der Konferenz der Weltgesundheitsorganisation in Nairobi zur Neuordnung des internationalen Medikamentenhandels

der Abgeordneten Frau Eid, Frau Wagner und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Positionen wird die Bundesregierung auf der Expertenkonferenz der Weltgesundheitsorganisation über den rationalen Gebrauch von Medikamenten vom 25. bis 29. November 1985 in Nairobi vertreten?

2

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung vorschlagen, damit sichergestellt wird, daß alle Medikamente zukünftig mit weltweit einheitlichen und ausreichenden Informationen verkauft werden (v. a. Beipackzettel, Werbungen)?

3

Wie stellt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu der von verschiedenen internationalen Organisationen (z. B. UN, Europarat, blockfreie Länder und zahlreiche nichtstaatliche Organisationen wie das Europäische Verbraucherbüro und Health Action International) erhobenen Forderung nach Exportkontrollen?

4

Wie will die Bundesregierung den Export von bei uns verbotenen, nichtzugelassenen oder nichtvermarkteten Arzneimitteln verhindern?

5

Wie stellt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu der Praxis der „fiktiven Zulassungen", d. h., daß das Bundesgesundheitsamt Zulassungen für Medikamente, die bei uns nicht (mehr) vermarktet werden oder in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen, zur Erleichterung des Exports aufrechterhält?

6

Wie will die Bundesregierung einen effektiven Austausch von Informationen über Medikamentenrisiken mit anderen Ländern sicherstellen? Warum werden für die UN-Liste für gefährliche Produkte keine vollständigen Informationen zur Verfügung gestellt (z. B. bei fiktiv zugelassenen Medikamenten)?

7

Wie stellt sich die Bundesregierung zur Schaffung international verbindlicher Richtlinien zur Medikamentenvermarktung (WHO-Verhaltenskodex), die über eine nationale Gesetzgebung hinaus verbindliche Standards festlegen würden?

8

Wird die Bundesregierung über die angesprochenen Punkte hinaus eigene Vorschläge zur Neuordnung des internationalen Medikamentenhandels und -gebrauchs einbringen?

Bonn, den 25. Oktober 1985

Eid Wagner Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

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