HTLV-III-Test
des Abgeordneten Rusche und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit über einem Jahr wird der HTLV-III-Virus als ursächlich an dem Ausbruch der Krankheit AIDS (Acqired Immune Deficieney Syndrome) beteiligt angesehen. Schon kurze Zeit danach war es möglich, in einem relativ einfachen Testverfahren die vom menschlichen Abwehrsystem gebildeten Antikörper zum HTLV-III-Virus festzustellen. Seit dem Bestehen dieses Tests gibt es auch die Diskussion über Sinn- und Zweckmäßigkeit desselben. Nach bisherigen Erkenntnissen bildet sich bei maximal 20 % der HTLV-III positiven Menschen die Krankheit AIDS aus. Das heißt, nicht jeder, der mit dem HTLV-III-Virus in Berührung kam, muß an AIDS erkranken. Für den Betroffenen hat ein HTLV-III positives Ergebnis keinerlei therapeutischen Nutzen, da bislang noch keine Möglichkeit besteht, medizinisch etwas gegen diesen Virus zu unternehmen. Trotzdem wird in verschiedenen Instituten bei Behörden der Test oft auch ohne das Wissen der Getesteten angewandt. Auch gibt es Meldungen über die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht in Gefängnissen sowie die Weitergabe der Informationen an Behörden und Versicherungsanstalten. Aus diesem Grunde fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist es richtig, daß die Bundesversicherungsanstalt alle ledigen Männer über 45 vor einem Kurantritt auf HTLV-III-Antikörper untersucht?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Häftlinge in bundesdeutschen Justizvollzugsanstalten ohne ihr Wissen einem HTLV-III-Test unterzogen wurden, und wie bewertet sie das?
Wie bewertet die Bundesregierung Fälle von Verletzungen der ärztlichen Schweigepflicht im Zusammenhang mit einem positiven HTLV-III-Antikörperuntersuchungsergebnis in bundesdeutschen Haftanstalten?
Wie bewertet die Bundesregierung die Weisung der Bundesanstalt für Arbeit, bei allen ausländischen Praktikanten den HTLV-III-Test zu veranlassen, und diese bei positivem Befund des Landes zu verweisen?
Wie bewertet die Bundesregierung des weiteren, daß für ausländische Praktikanten nur im Falle fehlender Reisefähigkeit die Behandlung in der Bundesrepublik Deutschland bei einer akuten AIDS-Erkrankung in Frage kommt?
Sind der Bundesregierung Firmen oder Behörden außer der Bundeswehr bekannt, bei denen eine HTLV-III-Antikörperuntersuchung im Rahmen der Einstellungsuntersuchungen vorgenommen wird, und wie bewertet sie ein solches Vorgehen?
Welche Aussage hat ein positiver HTLV-III-Antikörperbefund für die Bundesregierung, und in welcher Weise rechtfertigt er die in den vorangegangenen Fragen erwähnten Maßnahmen?
Wann beginnt die Bundesregierung mit der vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in der Frankfurter Rundschau angekündigten Aufklärungsaktion aller deutschen Haushalte?