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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Privatfinanzierte Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes (G-SIG: 10003252)

Inhalt und private Finanzierung des Auftrages, der der Detektei Mauss vom BND erteilt wurde; Unterrichtung von Mitgliedern der damaligen Bundesregierung, Art der Leistung der Detektei Mauss bei einen Honorar von 842 000 DM, Zahlungen der Firma Flick an den BND im Jahre 1978, Ermittlung des Aufenthalts des mutmaßlichen Terroristen Rolf Pohle im Jahre 1976 durch die Detektei Mauss, Finanzierungsabsprachen über Parteispenden zwischen Dr. Kinkel und dem Flick-Konzern sowie Mitwirkung des bayerischen Ministerpräsidenten Strauß

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

04.12.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/426715.11.85

Privatfinanzierte Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes

des Abgeordneten Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

des Abgeordneten Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN

Privatfinanzierte Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Welchen konkreten Inhalt hatte der der Detektei Mauss vom Bundesnachrichtendienst erteilte Auftrag?

2

Für welchen Zeitraum ist der Vertrag abgeschlossen worden?

3

Wann ist der Vertrag abgeschlossen worden?

4

Wann sollte die Tätigkeit, mit der die Detektei Mauss beauftragt worden ist, beginnen, und wann wurde sie beendet?

5

Aus welchem Grund endete die Tätigkeit der Detektei Mauss — wenn die entsprechenden Angaben in dem Bericht der Kontrollkommission vom 14. November 1985 (Drucksache 10/ 4253) zutreffen — am 30. November 1980?

6

Wer war am Vertragsabschluß zwischen Bundesnachrichtendienst und der Detektei Mauss beteiligt?

7

Warum benötigte der damalige Leiter des Bundesnachrichtendienstes und heutige Staatssekretär Dr. Kinkel eine Überlegungsfrist von ca. einem halben Jahr, ehe er dem Vertragsabschluß mit der Detektei Mauss und einer privaten Finanzierung zustimmte?

8

Aus welchem Grund konnten die notwendigen Finanzmittel innerhalb der vorgenannten Frist nicht aus dem Etat des Bundesnachrichtendienstes bereitgestellt werden?

9

Welche Mitglieder der damaligen Bundesregierung wurden von dem Vertragsabschluß unterrichtet? Falls eine Unterrichtung unterblieben ist, welche Gründe waren dafür maßgeblich?

10

Welche Leistung wurde von der Detektei Mauss entsprechend dem abgeschlossenen „Werkvertrag" erbracht und honoriert?

11

Wie erklärt sich das außergewöhnlich hohe Honorar von 842 000 DM, und welche Leistung wurde mit diesem außergewöhnlich hohen Honorar möglicherweise prämiiert?

12

Warum sah sich der Bundesnachrichtendienst nicht in der Lage, die der Detektei Mauss übertragene Leistung selbst zu erbringen?

13

Haben die an der Finanzierung des Vertrages zwischen Bundesnachrichtendienst und der Detektei Mauss beteiligten Unternehmen auf Inhalt und Ausführung des Auftrages Einfluß genommen?

14

Welche Auflagen sind seinerzeit der Detektei Mauss für ihre Tätigkeit auferlegt, bzw. welche Sonderbefugnisse sind ihr eingeräumt worden?

15

Ist der Bundesregierung vom Bundesnachrichtendienst die Einsichtnahme in die Akten der damaligen „abgeschirmten Operation" verweigert worden?

16

Entscheidet in erster und letzter Instanz der Bundesnachrichtendienst, ob und inwieweit die Bundesregierung und die parlamentarischen Kontrollgremien Einblick in Unterlagen nehmen, die Aufschluß über die damalige Kooperation zwischen Bundesnachrichtendienst, bestimmten Industrieunternehmen und der Detektei Mauss sowie deren private Finanzierung geben?

17

Warum sind seinerzeit die parlamentarischen Kontrollgremien, die Parlamentarische Kontrollkommission und der Unterausschuß des Haushaltsausschusses zur Kontrolle der Geheimdienstetats nicht über den Vertrag mit der Detektei und dessen Finanzierung unterrichtet worden?

18

Hat der Bundesnachrichtendienst weitere Zahlungen zur Finanzierung anderer Aufträge entgegengenommen?

19

Trifft die Behauptung des früheren Flick-Managers, von Brauchitsch, zu, daß der Bundesnachrichtendienst bereits im Jahre 1978 Zahlungen der Firma Flick und anderer Industrieunternehmen erhalten hat, ggf. was war der Bestimmungszweck dieser Zahlungen?

20

War dem Bundesnachrichtendienst bekannt, daß die Detektei Mauss bereits im Jahre 1976 an der Ermittlung des Aufenthaltes von Rolf Pohle beteiligt war?

21

Aus welchem Grund ist die Zahlung einer deutschen Großbank an den Bundesnachrichtendienst auf dem Umweg über die sogenannte Staatsbürgerliche Vereinigung geleistet worden? Welchen Personen war diese Umwegfinanzierung bekannt?

22

Ist für die entsprechende Zahlung eine Spendenquittung erteilt worden?

23

Hat der frühere Leiter des Bundesnachrichtendienstes und heutige Staatssekretär, Dr. Kinkel, seinerzeit empfohlen, die Finanzierung des Auftrages des Bundesnachrichtendienstes an die Detektei Mauss über die Staatsbürgerliche Vereinigung abzuwickeln?

24

War Staatssekretär Dr. Kinkel nach Kenntnis der Bundesregierung früher an ähnlichen Umwegfinanzierungen über Institutionen mit Gemeinnützigkeitsstatus beteiligt?

25

Hat Staatssekretär Dr. Kinkel in den zurückliegenden Jahren während oder vor seiner Tätigkeit beim Bundesnachrichtendienst mit Vertretern des Flick-Konzerns über Parteispenden und deren Abwicklung über Institutionen mit Gemeinnützigkeitsstatus verhandelt?

26

In welcher Weise hat der bayerische Ministerpräsident, Dr. Strauß, bei der Zusammenarbeit zwischen Bundesnachrichtendienst und dem Flick-Konzern sowie den entsprechenden Finanzierungsabsprachen mitgewirkt?

Bonn, den 15. November 1985

Schily Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

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