Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Drucksache 10/4364
25.11.85
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN
Militärisch relevante Zusammenarbeit mit Südafrika (IV)
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Kann die Bundesregierung die Angaben des Pressesprechers
des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft bestätigen, der
am 7. November 1985 gegenüber dem ehemaligen
Bundestagsabgeordneten Schwenninger u. a. erklärt hat, er habe
„erst kürzlich einer Firma den Expo rt von Schrotmunition
nach Südafrika abgelehnt" und das Bundesamt habe einen
entsprechenden Prozeß vor dem Verwaltungsgericht in
Frankfurt gewonnen?
2. Trifft es zu, daß diese Entscheidung des Bundesamtes für
gewerbliche Wirtschaft „auf der UNO-Resolution 418"
basierte, wie es vom Pressesprecher gleichfalls geäußert
wurde?
3. Kann die Bundesregierung weiterhin bestätigen, daß vom
Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft außerdem der Expo rt
eines „simplen Revolverhandgriffs aus Holz" nach Südafrika
abgelehnt wurde?
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß
die Resolution 418 vom 4. November 1977 tatsächlich so
umfassend ist, daß solche Entscheidungen, wie in Fragen 1 bis
3 genannt, vom Embargotext abgesichert sind und
demzufolge auch keine „umrüstbaren" Hubschrauber in „ziviler
Ausfertigung" nach Südafrika exportiert werden dürfen?
5. Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, daß die
spezielle Ausbildung des sogenannten Schwanenhalses bei
den von der Firma Goldhofer Fahrzeugwerk, Memmingen,
nach Südafrika gelieferten Tiefladeanhänger keine
„zusätzliche Ausrüstung eines handelsüblichen Fahrzeugs", sondern
vielmehr eine „spezielle Konstruktion" . für den militärischen
Einsatz darstellt [vgl. Antwort der Bundesregierung auf
Frage 1.11 in Drucksache 10/3371 — Militärisch relevante
Zusammenarbeit mit Südafrika (III)]?
6. Ist der Bundesregierung bekannt, daß andere Tieflader der
Firma Goldhofer, für die die Firma Goldhofer beispielsweise
in Werbeanzeigen der „wehrtechnik" 8/84 als
Panzertransporter wirbt, über die in Frage 5 genannte Konstruktion des
„Schwanenhalses" verfügen, nicht jedoch die zivil
eingesetzten Versionen der Goldhofer-Tieflader (vgl. dazu auch
Prospekte der Firma Rotzler, Spezialfabrik für Seilwinden und
Hebezeuge, Nr. 320/1, Schwerlastwinden für militärischen
Einsatz)?
7. Welche „für den Transport von Panzern unter schwierigen
Gelände- oder Witterungsverhältnissen erforderlichen
Konstruktionsmerkmale" waren bei den von der Firma Goldhofer
nach Südafrika exportierten Tiefladeanhängern vom Typ
STÜA H 4 nicht vorhanden, weswegen nach Auskunft des
Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Sprung vom 16. Januar
1985 auf die Frage des Abgeordneten Schwenninger
(Drucksache 10/2763) eine Ausfuhrgenehmigung nicht notwendig
war?
8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fraktion DIE
GRÜNEN, daß sandfarbener Anstrich und Tarnbeleuchtung
sowie die Ausrüstung mit Seilwinden zur Bergung
manövrierunfähiger Panzer auf eine militärische Zweckbestimmung der
so ausgerüsteten Fahrzeuge hinzeigt, und schon deshalb
— unabhängig von dem in Fragen 5 und 6 genannten
Konstruktionsmerkmal — eine Ausfuhr nach Südafrika im
Widerspruch zum Rüstungsembargo vom 4. November 1985 stand?
9. Ist der Bundesregierung bekannt, daß die als Empfänger in
Südafrika fungierende Firma „TFM (Pty) Ltd.,
Johannesburg", ebenfalls auf eine militärische Verwendung der
Goldhofer-Tieflader hindeutet?
10. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das Bundesamt für
gewerbliche Wirtschaft am 1. Oktober 1984 der Firma
Kärcher, Winnenden, eine Negativbescheinigung gemäß § 11
Abs. 1 der Außenwirtschaftsverordnung erteilt hat und diese
Firma somit eine Gesellschaft in Chloorkop, Transvaal,
errichten konnte?
11. Trifft es zu, daß die Firma Kärcher aufgrund des
Negativbescheids vom 1. Oktober 1984 in Südafrika auch die „speziell
für die Dekontamination entwickelten" Geräte „Deco-
Trailer" und „Deco-Jet" herstellen bzw. zum Verkauf anbieten
kann?
12. Wie lautet der Text der am 1. Oktober 1984 für die Firma
Kärcher erteilten Negativbescheinigung?
13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß
ein möglicher Einsatz von ABC-Waffen den Besitz von
entsprechenden Schutz- und Dekontaminationsgeräten
voraussetzt?
14. Wie oft hat die Bundesregierung bzw. das Bundesamt für
gewerbliche Wirtschaft Negativbescheinigungen für den
Export von speziell für die Dekontamination entwickelten
Geräten (wie „Deco-Jet" und „Deco-Trailer") erteilt, und für
welche Länder — außer Südafrika — waren diese Geräte
jeweils bestimmt?
15. Wann hat die Bundesregierung davon Kenntnis erhalten, daß
zwei in Großbritannien wegen Waffenschmuggels nach
Südafrika verurteilte Personen, die in Stuttgart eine Agentur
namens GTT — Gesellschaft für Technologie Transfer
betrieben, diese Agentur für den Waffenschmuggel nach Südafrika
einsetzten?
16. Was hat die Bundesregierung in diesem Fall ggf. wann
unternommen?
17. Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der entsprechenden
Gerichtsverhandlung gegen die in Frage 15 erwähnten
Personen im Juli 1985 in Birmingham auch die Firma TBT
Tiefbohrtechnik, 7433 Dettingen, als „Spediteur" genannt wurde (vgl.
Bericht in der „taz" vom 12. Juli 1985)?
18. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die
südafrikanische Sondereinheit „Special Commandos" mit G 3-
Gewehren ausgerüstet sind?
19. Betrachtet die Bundesregierung die Akkreditierung eines
Militärattachés bei der südafrikanischen Botschaft in Bonn als
„international üblichen Maßstäben entsprechend", obwohl
nur 27 Staaten mit Südafrika diplomatische Beziehungen
unterhalten, und in zwölf dieser Staaten kein südafrikanischer
Militärattaché akkreditiert ist?
20. Um welche zwölf Staaten handelt es sich, die in der Frage des
südafrikanischen Militärattachés nach Auffassung der
Bundesregierung nicht nach „interna tional üblichen Maßstäben"
handeln, und ist die Bundesregierung bereit, es ihnen
gleichzutun?
21. Wie viele südafrikanische Militärangehörige sind in der
Bundesrepublik Deutschland akkreditiert, und wie viele
Unteroffiziere befinden sich darunter?
22. Hat die Bundesregierung Berichte überprüft, denen zufolge
bundesdeutsche Firmen in Südafrika im Gebiet des
homelands „Ciskei" eine Waffenfabrik errichtet haben (vgl. dazu
„Argus, 24. Juni 1983, Radio Johannesburg, 22. Juni 1983,
21.00, GMT", zitiert in epd-Entwicklungspolitik 23/24/84)?
23. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung auch in diesem
Jahr Südafrikaner an der Jahrestagung des Fraunhofer-
Instituts für Treib- und Explosivstoffe (ICT), Karlsruhe,
teilgenommen, und kann die Bundesregierung einen entsprechenden
Hinweis in der WDR-Sendung „Monitor" vom 6. August 1985
bestätigen?
Bonn, den 25. November 1985
Eid
Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion]