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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Militärisch relevante Zusammenarbeit mit Südafrika (V) (G-SIG: 10003314)

Einhaltung des Rüstungsembargos der Vereinten Nationen gegen Südafrika durch die Bundesregierung, Export von Hubschraubern der Firma MBB, Vergabe von Lizenzen für die Produktion strategischer Güter nach Südafrika, Handel mit Gewehren und Pistolen nach Südafrika und Namibia, Lieferung von Militärfahrzeugen der Firma Iveco-Magirus-Deutz

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

21.01.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/437025.11.85

Militärisch relevante Zusammenarbeit mit Südafrika (V)

der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat immer wieder betont, daß es mit der Republik Südafrika weder auf militärischem noch auf nuklearem Gebiet eine Zusammenarbeit gibt. Dennoch wurden bundesdeutsche Hubschrauber an die südafrikanische Polizei geliefert, die dort gegen die Bevölkerungsmehrheit eingesetzt werden. Auch die Armee Südafrikas verfügt weiterhin über Ausrüstung aus der Bundesrepublik Deutschland bzw. aus Lizenzproduktion bundesdeutscher Firmen in Südafrika. Dennoch erklärt die Bundesregierung, sie halte „sich strikt an die Bestimmungen der Resolution 418 vom 4. November 1977" [vgl. Antwort der Bundesregierung - Drucksache 10/3371 - auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Schwenninger und der Fraktion DIE GRÜNEN - Militärisch relevante Zusammenarbeit mit Südafrika (III)].

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen20

1

Trifft es zu, daß im Text des Rüstungsembargos (Resolution 418 vom 4. November 1977) der Beschluß enthalten ist, daß „alle Staaten ab sofort die Lieferung von Waffen und dazugehörigem Material aller Art nach Südafrika einzustellen haben, einschließlich des Verkaufs oder der Weitergabe von Waffen und Munition, von Militärfahrzeugen und -ausrüstungen, von paramilitärischer Polizeiausrüstung sowie von Ersatzteilen für die vorgenannten Gegenstände und daß sie gleichermaßen die Bereitstellung aller Arten von Ausrüstungen und Materialien als auch die Gewährung von Lizenzvereinbarungen für die Herstellung oder Wartung der vorgenannten Rüstungsgegenstände einzustellen haben"?

2

Trifft es weiterhin zu, daß in der Resolution alle Staaten aufgefordert wurden, „angesichts der Ziele dieser Resolution alle in bezug auf die Herstellung und Wartung von Waffen, von Munition aller Art und von militärischen Ausrüstungen und Fahrzeugen mit Südafrika bestehenden vertraglichen Vereinbarungen und Südafrika dafür gewährten Lizenzen im Hinblick auf deren Beendigung zu überprüfen" und daß „sich alle Staaten jeglicher Zusammenarbeit mit Südafrika bei der Herstellung und Entwicklung von Kernwaffen zu enthalten haben"?

3

Was hat die Bundesregierung seit dem 4. November 1977 unternommen, um die in Frage 2 beschlossenen Forderungen zu erfüllen?

4

Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, daß die südafrikanische Polizei über Hubschrauber der Firma Messerschmitt-Bölkow-Blohm verfügt und diese auch einsetzt?

4

Wie vereinbart die Bundesregierung die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Sprung an den Abgeordneten Schwenninger vom 23. April 1985, derzufolge „die Bundesregierung keinen Grund gesehen hat, die Ausfuhrgenehmigung für diesen zivilen Hubschrauber nach Chile zuverweigern" , mit ihrer Antwort an den Abgeordneten Dr. Hauchler vom 5. Juli 1985 durch den Parlamentarischen Staatssekretär Grüner, in der es heißt: „Soweit Zivilhubschrauber der genannten Typen exportiert werden, bedarf deren Ausfuhr keiner Genehmigung, da sie von der Ausfuhrliste nicht erfaßt werden."? *

4

Sind diesen Formulierungen - einmal Genehmigung für die Ausfuhr eines zivilen Hubschraubers nach Chile, ein anderes - Mal keine Genehmigungserfordernis bei Ausfuhr nach Südafrika - zu entnehmen, daß die Bundesregierung die Ausfuhrgesetze und die entsprechende Warenliste je nach Land unterschiedlich anwendet?

4

Welche Ausführungen der Hubschraubertypen BO 105 und BK 117 können ohne, welche Hubschrauberausführungen nur mit Genehmigung der Bundesregierung exportiert werden?

4

Wie lautete die exakte Bezeichnung der mit Kenntnis der Bundesregierung durch die Firma Messerschmitt-Bölkow-Blohm in den letzten zwei Jahren nach Südafrika exportierten Hubschrauber?

4

Wie viele Hubschrauber sind seit Verhängung des Rüstungsembargos am 4. November 1977 mit Kenntnis oder Genehmigung seitens der Bundesregierung nach Südafrika (einschließlich der dortigen homelands) exportiert worden?

4

Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung damit, die Ausfuhr - solcher Hubschrauber nach Südafrika zu genehmigen, zu dulden bzw. nicht zu verbieten, die so konstruiert sind, daß „durch eine entsprechende militärische Zusatzausrüstung aus einem zivilen Hubschrauber ein militärischer wird" , wie es der Parlamentarische Staatssekretär Grüner in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 26. Juni 1985 auf eine Zusatzfrage des Abgeordneten Vogel (München) formulierte?

4

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß die Regierung der Vereinigten Staaten die Lieferung von Hubschraubern nach Südafrika bereits seit einigen Jahren verboten hat?

4

Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der Genehmigung bzw. der Duldung von Hubschrauberexporten nach Südafrika und der Einhaltung des Rüstungsembargos gegenüber Südafrika?

5

Wie viele Lizenzen für die Produktion von Waren von strategischer Bedeutung, die in der Ausfuhrliste Teil I Abschnitt C aufgelistet sind, durften mit Genehmigung der Bundesregierung seit Verhängung des Rüstungsembargos aus der Bundesrepublik Deutschland nach Südafrika vergeben werden?

6

Aus welchem Grund wurde laut Bundesregierung die Genehmigung für den Export von Atomreaktoren nach Südafrika erst nach einer eventuellen Auftragserteilung fällig, die Genehmigung für den Export von Rüstungsmaterialien nach Saudi-Arabien aber vor der eventuellen Auftragserteilung?

7

Wie viele Gewehre und Pistolen sind seit Verhängung des Rüstungsembargos über See bzw. Flughäfen der Bundesrepublik Deutschland für Endverbraucher in Südafrika und Namibia versendet worden?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis erhalten vom Transfer von Pistolen durch eine Wiener Firma über die Häfen von Bremen und Hamburg nach Südafrika, und was hat die Bundesregierung diesbezüglich unternommen?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß die Frage 1.16.1 in Drucksache 10/3371, in der es heißt: „Ist die Bundesregierung bereit, Angaben der namibischen Befreiungsbewegung SWAPO hinsichtlich der in Frage 1.16 gemachten Angaben zu prüfen und zumindest weitere Exporte dieser Waffen nach Südafrika bzw. in das besetzte Namibia zu unterbinden?" mit dem Satz „Die Bundesregierung hält sich, wie bereits mehrfach ausdrücklich betont, strikt an das Waffenembargo des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 4. November 1977." nicht beantwortet ist?

10

Hat die Bundesregierung mittlerweile die entsprechenden Angaben der SWAPO überprüft, denen zufolge die sogenannte National Home Guard in Namibia mit Heckler & Koch - Gewehren vom Typ G 3 und HK 21 ausgerüstet ist, und zu welchem Ergebnis ist sie ggf. dabei gelangt?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß es sich bei der Firma Iveco-Magirus-Deutz um ein Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland handelt, dessen Tätigkeit in Südafrika sehr wohl einer Überprüfung seitens der Bundesregierung hinsichtlich der Einhaltung des Rüstungsembargos vom 4. November 1977 bedarf (vgl. Drucksache 10/3371, Frage 1.8)?

12

Wie lauten die „technischen Parameter", die entscheidend sind „für die Einstufung als Militärfahrzeug" im Sinne der Ausfuhrliste, um festzustellen, ob ein Fahrzeug besonders für militärische Zwecke konstruiert ist (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Frage 1.4 in Drucksache 10/3371)?

Bonn, den 25. November 1985

Eid Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

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