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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet
Kostensteigerung des Verkehrsprojekts "Kombi-Lösung Karlsruhe"
Verschlechterung des Nutzen-Kosten-Faktors des Stadtbahn-Tunnel-Projekts "Kombi-Lösung Karlsruhe" aufgrund von Kostensteigerungen, Erforderlichkeit erneuter fachtechnischer Prüfung, erneuter Nachweis verkehrlicher Notwendigkeit, Frage der weiteren Förderwürdigkeit durch den Bund bei nicht gesicherter Kofinanzierung durch das Land Baden-Württemberg
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Datum
09.04.2009
Aktualisiert
26.07.2022
BT16/1252026.03.2009
Kostensteigerung des Verkehrsprojekts "Kombi-Lösung Karlsruhe"
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/12520
16. Wahlperiode 26. 03. 2009 Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Anton Hofreiter, Cornelia Behm,
Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Peter Hettlich, Bärbel Höhn, Nicole Maisch
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kostensteigerung des Verkehrsprojekts „Kombi-Lösung Karlsruhe“
2002 wurde in Karlsruhe nach einem Bürgerentscheid mit einer Mehrheit von
55 Prozent das Verkehrsprojekt „Kombi-Lösung“ beschlossen. Die
Realisierung des ursprünglich auf 496 Mio. Euro veranschlagten Projektes hängt von
einer Bezuschussung durch den Bund und durch das Land Baden-Württemberg
nach den Vorgaben des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ab. Die
Grundlage aller Berechnungen bildet nach wie vor der ursprünglich kalkulierte
Finanzierungsumfang von 496 Mio. Euro.
Im Dezember 2008 wurde eine neue Kalkulation veröffentlicht, die in der
Presse eine Kostensteigerung von 92 Mio. Euro benennt, wovon alleine die
Stadt Karlsruhe 73 Mio. Euro zu tragen hat. Das entspricht gegenüber den
ursprünglichen Planungen von 2004 einer Kostensteigerung für die Kommune
von gut 70 Prozent.
In der Stellungnahme des Baden-Württembergischen Innenministeriums vom
20. Januar 2009 (Landtagsdrucksache14/3823) heißt es: „Mit Blick auf die
bekannt gewordenen Kostensteigerungen hat das Innenministerium den
Antragsteller auf die Äußerung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) hingewiesen, wonach bei gravierenden
Kostenerhöhungen die Gefahr bestehe, dass dem Vorhaben angesichts des knappen Nutzen-
Kosten-Indikators die Fördervoraussetzungen entzogen werden“.
Laut Aussage in der Vorbemerkung einer Antwort der Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 16/11147 vom 12. Dezember 2008) ist dem Bund bisher
keine neue Kostenkalkulation bekannt; grundsätzlich sind begründete
Kostenänderungen möglich, so lange die Grundlagen gemäß GVFG nicht infrage
gestellt werden. Der Bundeszuschuss nach GVFG wird nur gewährt, wenn
Land und Kommune eine erneute Zusage für die Kofinanzierung treffen.
Laut Aussage in der Antwort des Innenministerium Baden-Württemberg vom
21. November 2006, (Landtagsdrucksache 14/590 Antwort zu den Fragen 6
bis 8) hat der Ministerrat am 4. Oktober 2005 beschlossen, dass bei der
Förderung von Großvorhaben ein noch strengerer Wertungsmaßstab anzulegen und
eine Priorisierung der angemeldeten Maßnahmen nach verschiedenen Kriterien
vorzunehmen ist. Neben dem Kosten-Nutzen-Faktor spielen auch Kriterien wie
Raumbedeutsamkeit, die Höhe der Gesamtinvestition sowie regionale
Ausgewogenheit eine Rolle. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass
bereits selbst in der Förderung befindliche Vorhaben eine weiter gestreckte
Abfinanzierung hinnehmen müssen und dass eine Aufnahme von Neuvorhaben in
die Förderung auch dann nicht mehr erfolgen kann, wenn eine Kosten-Nutzen-
Drucksache 16/12520 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeUntersuchung dem Bauvorhaben eine knappe gesamtwirtschaftliche
Vorteilhaftigkeit bescheinigt. Es ist zu erwarten, dass die bisher knappe
gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit aufgrund der Kostensteigerung nicht mehr gegeben ist
und dass der Kosten-Nutzen-Faktor, der bisher bei 1,19 liegt, sich weiter
verschlechtern wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Inwieweit treffen die zitierten Äußerungen des BMVBS hinsichtlich des
Nutzen-Kosten-Indikators (Landtagsdrucksache 14/3823) so zu?
b) Wann sind diese Äußerungen gefallen?
c) Sind sie im Zusammenhang mit der Kombi-Lösung Karlsruhe gefallen?
d) In welchem Stadium des Verfahrens erfolgt eine entsprechende Prüfung?
e) Welche Möglichkeiten hat die Kommune dann, den Entzug der
Fördervoraussetzungen zu verhindern?
f) Inwieweit wird eine ermittelte Kostensteigerung in der Größe von
19 Prozent noch vor Baubeginn als gravierend eingeschätzt?
g) Wird die Förderwürdigkeit der Maßnahme durch den Bund wieder
infrage gestellt, wenn der Kosten-Nutzen-Faktor auf Grundlage einer
aktualisierten Kostenschätzung unterhalb von 1 liegt?
h) Können Raumbedeutsamkeit und regionale Ausgewogenheit des
Projektes auch bei einem fehlenden gesamtwirtschaftlichen Vorteil
ausschlaggebend für die Förderwürdigkeit sein?
i) Welche Kriterien spielen bei der Ermittlung der Raumbedeutsamkeit und
regionalen Ausgewogenheit eine entscheidende Rolle?
j) Ist auf Grund der Kostensteigerung eine erneute fachtechnische Prüfung
erforderlich, um sicherzustellen, dass die Grundlagen für die Begründung
des Vorhabens gemäß GVFG, insbesondere den Kosten-Nutzen-Faktor
und das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit betreffend,
gegeben sind?
2. a) Wie wird das Vorhaben mit seinem großen Förderbedarf in die GVFG
Förderprogramme der nächsten Jahre eingepasst?
b) Was beinhaltet eine Förderzusage des Bundes vor dem Hintergrund der
auslaufenden GVFG-Finanzierung für die Kombilösung für den Fall,
dass das Gesamtprojekt Kombilösung nicht bis Ende 2019 fertig gestellt
sein wird?
c) Trifft es zu, dass sich der Kofinanzierungsbedarf für die im aktuellen
GVFG-Bundesprogramm enthaltenen Maßnahmen, die sich bereits in der
Förderung befinden oder angemeldet sind, für das Land Baden-
Württemberg für den Zeitraum 2008 bis 2019 auf voraussichtlich rd. 522,8 Mio.
Euro belaufen?
d) Welche Mittel hat der Bund zwischen 2000 und 2007 im Rahmen des
Bundesprogramms für Projekte in Baden-Württemberg bereitgestellt?
e) Welcher Mittelbedarf des Bundes ergibt sich für die aktuell im
Bundesprogramm befindlichen Projekte in Baden-Württemberg?
f) Ist die Auszahlung dieser Mittel in der Finanzplanung bis 2019
sichergestellt?
g) Ist sichergestellt, dass die jeweiligen Antragsteller die Bundesanteile bis
2019 ausgezahlt erhalten, auch wenn das Land wegen finanzieller
Engpässe seine Kofinanzierungsanteile bis 2019 nicht auszahlen kann?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12520h) Ist sichergestellt, dass die Auszahlung der Bundesanteile an die
jeweiligen Antragsteller auch dann erfolgt, wenn auf Grund von
Bauverzögerungen bzw. auf Grund finanzieller Engpässe der Kommune bei
gestrecktem Bauablauf eine Schlussabrechnung der Projekte bis 2019 nicht
möglich ist?
3. a) In welcher Höhe (anteilig) müssen Land und Kommune erneut Zusagen
für die Komplementärfinanzierung des Differenzbetrages treffen?
b) Muss das Projekt auf Basis des aktualisierten Kostenrahmens noch
einmal vollständig neu beantragt und auf Förderfähigkeit geprüft werden,
oder kann das Land, das die Kofinanzierung auf Basis der Berechnungen
des ersten Antrags zu 20 Prozent übernimmt, einen Antrag über Differenz
stellen?
4. a) Ist es richtig, dass das Teilprojekt Kriegsstraßenumbau nur unter der
Voraussetzung gefördert werden soll, dass die Stadt vor Baubeginn einen
weiteren Nachweis über die verkehrliche Notwendigkeit des Autotunnels
erbringt?
b) Wie schätzt der Bund vor diesem Hintergrund die Förderfähigkeit des
Teilprojektes Kriegsstraßenumbau aktuell ein?
Berlin, den 26. März 2009
Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]
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