Vergabe von Umweltgutachten
der Abgeordneten Schmidt (Hamburg-Neustadt), Schulte (Menden) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Hat die Bundesregierung für stadt- und regionalökologische Untersuchungen
a) Forschungsprojekte ausgeschrieben, wenn ja, wann war diese Ausschreibung, wie lang war die Ausschreibungsfrist, wie viele Anträge sind eingegangen, und wie ist der Stand des Beurteilungsverfahrens;
b) mögliche Projektauftragnehmer selber angesprochen und zur Projektbeantragung aufgefordert, wenn ja, welche;
c) Projektanträge erhalten, wenn ja, wie viele Anträge sind in den letzten zehn Jahren zu diesem Thema eingegangen, wie viele Anträge wurden davon bewilligt, wer sind bzw. waren die Projektnehmer, welche Themen werden bzw. wurden unter dem Bereich „stadt- und regionalökologische Untersuchungen" behandelt, wie hoch sind bzw. waren jeweils die Fördersummen?
Kann die Bundesregierung insbesondere die Informationen der GRÜNEN bestätigen oder widerlegen, daß das Bundesforschungsministerium mit der Dornier GmbH über die Vergabe . eines Gutachtens mit dem Titel „Ökologische Gesamtbelastungsanalyse der Stadt München", geplante Kosten 3,5 Mio. DM, verhandelt oder verhandelt hat?
Wodurch qualifiziert sich die Dornier GmbH, die ja doch eher einen Namen in der Waffen-, Luftfahrt- und Hochtechnikforschung hat, zur Durchführung eines Umweltgutachtens?
Welche Mittel erhält die Dornier GmbH insgesamt oder wird sie erhalten im Rahmen laufender Verträge aus dem Bundeshaushalt? Wieviel ist davon vorgesehen für
a) indirekte Forschungsförderung,
b) direkte Projektförderung aus dem BMFT, und um wie viele Projekte handelt es sich hierbei,
c) direkte Projektförderung aus dem BMVg, und uni wie viele Projekte handelt es sich hierbei,
d) direkte Projektförderung aus anderen Bundesministerien, und um wie viele Projekte handelt es sich hierbei,
e) Projekte im Rahmen von Unteraufträgen von institutionellen Forschungseinrichtungen, und um wie viele Projekte handelt es sich hierbei?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß es in der Bundesrepublik Deutschland eine Reihe ausgezeichneter und hochqualifizierter ökologischer Forschungsinstitute gibt, wie etwa das Ökoinstitut in Freiburg und Darmstadt, das Institut für Energie- und Umweltforschung (IFEU) in Heidelberg, die Gruppe Ökologie (GÖk) in Hannover, das Bremer Umweltinstitut für die Analyse und Bewertung von Schadstoffen, die sich in der „Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute" (AGÖF) mit insgesamt 44 solcher Ins titute zusammengeschlossen haben, und wie bewertet die Bundesregierung die Qualifikation der angesprochenen AGÖF-Institute für die Durchführung von Umweltanalysen?
Welche Mittel erhalten die Ins titute der AGÖF insgesamt von der Bundesregierung für Forschungsarbeiten? Wieviel ist davon für indirekte Förderung, wieviel für Projektförderung? Wie viele Projekte werden hier insgesamt gefördert?
Welche Abgrenzung der Kompetenzen gibt es zwischen dem Bundesforschungsministerium und dem Bundesinnenministerium sowie dem diesem unterstellten Umweltbundesamt hinsichtlich der Bearbeitung und Durchführung von umweltrelevanten Forschungsprojekten? Wie wird ausgeschlossen, daß ein Projektantragsteller zwischen Umweltbundesamt und Bundesforschungsministerium hin- und hergeschickt wird?
Wie erfolgt die Forschungsplanung für den Problembereich „allgemeine Ökosystemforschung"? Warum gibt es hier keinen Sachverständigenkreis oder Ad-hoc-Ausschuß? Gibt es in diesem Problembereich überhaupt eine Forschungsplanung, oder kommen die Projekte eher zufällig über entsprechende Anträge zusammen? Versichert sich die Bundesregierung in diesem Bereich der gesammelten Kompetenz der ökologischen Forschungsinstitute in der AGÖF oder an den Universitäten, wenn nein, warum nicht?
Kann die Bundesregierung die Ansicht der GRÜNEN bestätigen oder widerlegen, daß durch eine konsequente Anwen - dung des Verursacherprinzips, wo immer möglich, die Umweltforschung auch durch die Marktkräfte positiv beeinflußt wird?
Gibt es für die Bundesregierung überhaupt einen Grund, eine reine Belastungsanalyse für eine Stadt oder Region vornehmen zu lassen, die zwar die Umweltbelastung im Meßgebiet wissenschaftlich einwandfrei feststellen kann, was den betrof-fenen Bürgern bei entsprechenden Wetterlagen wegen unmittelbar feststellbarer Atem- oder Kreislaufschwierigkeiten, Geruchsbelästigungen etc. ohnehin schon klar war, die aber nicht die Verursacher dieser Belastung feststellen kann und somit weder einen Beitrag zur Altlastensanierung noch zur Vermeidung gegenwärtiger oder zukünftiger Umweltvergiftungen liefern kann?
Wann also läßt die Bundesregierung, anstatt nur Immissionskataster erstellen zu lassen, die lediglich den Status quo beschreiben, endlich auch Messungen der umweltrelevanten Emissionen vornehmen, die in einer Region, z. B. der Stadt München, von sämtlichen Produktionsstätten, den Haushal-ten und dem Verkehr verursacht werden, um so ein Gesamtkataster der Belastungsverursacher zu erhalten und um damit modellhaft aufzuzeigen, wie mit handlungsrelevanten Daten das Verursacherprinzip auch umgesetzt werden kann?