Finanzierung der Partei DIE GRÜNEN
des Abgeordneten Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im September 1985 hat das Bundespresseamt an verschiedene Journalisten ein Papier über die Finanzierung der Partei DIE GRÜNEN weitergeleitet. Dieses Papier stellt eine gekürzte und leicht veränderte Fassung eines Aufsatzes aus der Zeitschrift „Sonde" dar. Die Zeitschrift „Sonde" wird von Norbert Blüm, Walter Leisler Kiep, Elmar Pieroth, Manfred Rommel, Wulf Schönbohm und Mathias Wissmann herausgegeben.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Fragen18
Von welcher Person ging die Initiative zur Verteilung des Papiers an Journalisten aus?
Ist der ursprüngliche Artikel in der Zeitschrift „Sonde" auf Veranlassung der Bundesregierung bzw. Bediensteten der Bundesregierung geschrieben worden?
In welcher Weise ist der Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes und Autor des Artikels in der „Sonde" bei der Herausgabe des Artikels des Bundespresseamtes tätig geworden?
Besteht ein Zusammenhang zwischen der dienstlichen Tätigkeit eines Mitarbeiters im Bundeskanzleramt und seiner Tätigkeit als Redakteur der „Sonde" bzw. als Autor des Artikels in der „Sonde"?
Auf welche Weise ist der Aufsatz in der Zeitschrift „Sonde" dem Bundespresseamt zur Kenntnis gebracht worden?
Warum ist der Artikel aus der Zeitschrift „Sonde" gekürzt und teilweise verändert worden?
Warum wurde in dem von dem Bundespresseamt herausgegebenen Papier die Quelle bzw. der Autor nicht mitgeteilt?
Ist bei der Herausgabe des Papiers des Bundespresseamtes das Einverständnis des Autors eingeholt worden?
Welche Person hat den Artikel in der Zeitschrift „Sonde" verändert bzw. gekürzt?
War das im Bundespresseamt hergestellte Papier für interne oder externe Zwecke gedacht?
Aus welchen Gründen hat das Bundespresseamt bei Zeitungen, die von einem „regierungsinternen" Papier bzw. von einem „Arbeitspapier des Bundesprésseamtes" berichteten, nicht über den wahren Sachverhalt informiert?
Ist beabsichtigt, eine entsprechende Aufklärung nachzuholen?
Wie konnte es die Bundesregierung mit ihrer Verantwortung gegenüber Journalisten vereinbaren, die auf die Richtigkeit des Papiers des Bundespresseamtes vertraut haben, ihnen das fragliche Papier ohne Überprüfung der dort aufgestellten Behauptungen zur Verfügung zu stellen?
Hat die Bundesregierung bedacht, daß die Journalisten, die auf die Richtigkeit des Papiers vertrauten, in Schwierigkeiten mit ihren Redaktionen — wie geschehen — kommen konnten?
Welche Person hat die Zusendung des Papiers an Journalisten veranlaßt?
Welche Kriterien waren für die Versendung des Papiers an Journalisten maßgebend?
Welchen Journalisten ist das Papier übersandt worden?
Hat das Bundespresseamt vor Herausgabe des Papiers an Journalisten Recherchen angestellt, um die inhaltliche Richtigkeit der Aussagen zu überprüfen?
Wie kann es die Bundesregierung verantworten, durch die Weitergabe des Papiers durch das Bundespresseamt unwahre Tatsachen verbreitet zu haben?
Warum hat es das Bundespresseamt unterlassen, sich mit der Partei DIE GRÜNEN vor Herausgabe des Papiers an Journalisten in Verbindung zu setzen?
Wie gedenkt die Bundesregierung in Zukunft mit dem Artikel in der „Sonde" bzw. der gekürzten Fassung zu verfahren?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten des Bundespresseamts im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach die Öffentlichkeitsarbeit sich stets „der offenen oder versteckten Werbung für einzelne der miteinander konkurrierenden politischen Parteien oder sonstigen an der politischen Meinungsbildung beteiligten Gruppen enthalten muß" und „die Öffentlichkeitsarbeit auch schon den Eindruck einer werbenden Einflußnahme zugunsten einzelner Parteien ebenso wie willkürliche, ungerechtfertigt herabsetzende oder polemische Äußerungen über andere Parteien vermeiden muß"?