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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Position der Bundesregierung zur neuen GATT-Runde (G-SIG: 10003515)

Ziele der GATT-Verhandlungsrunde 1986, GATT-Politik der USA, Einbeziehung des Dienstleistungsverkehrs in die Verhandlungen und Ausgleich der Interessen zwischen Entwicklungs- und Industrieländern, Probleme der Liberalisierung des Außenhandels von Entwicklungsländern für deren weitere Entwicklung, gesteigerte Anfälligkeit der Weltwirtschaft durch erweiterte Liberalisierung, Verknüpfung der GATT-Verhandlungen mit einer Änderung des Weltwährungssystems

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

25.03.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/464914.01.86

Position der Bundesregierung zur neuen GATT-Runde

des Abgeordneten Auhagen und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach dem Wunsch der USA und anderer westlicher Staaten soll im Jahr 1986 eine neue Verhandlungsrunde des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) stattfinden. Zahlreiche Entwicklungsländer unter der Führung von Brasilien und Indien sperren sich gegen den von den USA ausgeübten Druck, dabei auch den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr zu behandeln. Sie wollen die Aufmerksamkeit zunächst auf die bisherigen Verstöße gegen die GATT-Regeln und die nicht erfüllten Vereinbarungen von seiten der westlichen Staaten richten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Ziele und welchen Zeitplan strebt die Bundesregierung bei den anlaufenden Vorbereitungstreffen der „preparatory committee" für eine neue GATT-Runde an?

2

In welchen Punkten müssen die GATT-Regeln nach Meinung der Bundesregierung verändert werden?

3

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die Begriffsbestimmung von Dienstleistungen im Kontext der GATT-Verhandlungen auf europäischer Seite noch relativ unklar sind (vgl. Financial Times, 21. November 1985), und was versteht die Bundesregierung konkret unter Dienstleistungen?

4

In welchen Aspekten stimmt die Bundesregierung mit dem Wunsch der USA überein, die neue GATT-Runde auch auf den Dienstleistungsbereich auszudehnen, und in welchen bestehen unterschiedliche Auffassungen?

5

Wie steht die Bundesregierung grundsätzlich zur Konfrontationspolitik der USA in den GATT-Verhandlungen (z. B. Erzwingung einer Sondertagung Ende September 1985 durch Mehrheitsbeschluß oder die Drohung vom 14. Oktober 1985, sie ziehe in Betracht die Verhandlungen außerhalb des GATT und ohne Beteiligung nichtgleichgesinnter Länder aufzunehmen)?

6

Wie wird sich die Haltung der Bundesregierung zu den US-Forderungen ändern, wenn US-Präsident Reagan in kommenden Monaten nicht konsequent sein Veto gegen die protektionistischen Maßnahmen des US-Kongresses einsetzt?

7

Wie will die Bundesregierung sowohl in dem „preparatory committee" wie auch in den aktuellen Verhandlungen verhindern, daß sich die Befürchtungen der EL-Kritiker bewahrheiten, daß von den Entwicklungsländern substantielle Konzessionen im Bereich der Dienstleistungsliberalisierung erwartet werden als Ausgleich für „Konzessionen" der Industrieländer im Warenhandelsbereich, wo zwar vieles unter GATT-Regeln schon vereinbart, aber noch nicht implementiert worden ist (vgl. „South", Dezember 1985, und Financial Times, 30. September 1985)?

8

Welche Vorteile für den bundesdeutschen Dienstleistungssektor verspricht sich die Bundesregierung durch eine Liberalisierung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs?

9

Welche Vor- und Nachteile sieht sie für die betroffenen Entwicklungsländer? Inwieweit läßt sich die Liberalisierung des Dienstleistungssektors entwicklungspolitisch begründen, und wie erklärt sie in diesem Zusammenhang den Widerstand, insbesondere von Indien, Ägypten und Brasilien, gegen die Liberalisierung des Dienstleistungssektors (vgl. Financial Times, 21. November 1985)?

10

Wie steht die Bundesregierung zu der These (vgl. H. Elsenhans: „Der Mythos der Kapitalintensität und die notwendig falsche Technologiewahl der EL", Beitrag zur Arbeitstagung: Technik und Internationale Politik, Darmstadt, 20. bis 22. Juni 1985), daß eine Liberalisierung des Außenhandels von Entwicklungsländern zu folgenden Ergebnissen führt:

a) ungleiche Spezialisierung dadurch, daß sich Entwicklungsländer auf standardisierte Produktionsverfahren spezialisieren mit relativ niedrigen Qualifizierungsmöglichkeiten für Arbeiter und niedrigen Chancen für Produktivitätssteigerungen,

b) die Industrieländer spezialisieren sich gleichzeitig auf Branchen mit den höchsten Produktivitätssteigerungen als Folge technischer Innovation (z. B. auch dem Dienstleistungssektor),

c) das Nord-Süd-Gefälle dehnt sich weiter aus,

d) der mit einer generellen Liberalisierung verbundene Import von Technologiepaketen unterbindet die Entwicklung eigenständiger, den lokalen Bedingungen in Entwicklungsländern angepaßter Technologien,

e) Industrieländer erhalten damit weiterhin ein technologisches Monopol aufrecht,

f) Lernschutzzölle und eine aktive staatliche Technologiepolitik sind Voraussetzungen für die Überwindung der technologischen Abhängigkeit der Entwicklungsländer und für breitenwirksame nationale Lernprozesse,

g) bestehende Ungleichheiten werden durch eine Liberalisierung verschärft (z. B. Landkonzentration durch Agrarexportmonokulturen, in denen komparative Kostenvorteile bestehen)?

h) die Machtkonzentration transnationaler Konzerne, die weltmarktorientiert sind, weitet sich aus,

i) nationale Industrien und das städtische Handwerk/Kleinindustrien sind durch eine Liberalisierung gefährdet,

j) die mit der Liberalisierung verbundene Exportorientierung der Entwicklungsländer kann weder das Problem der Unterbeschäftigung substantiell lösen noch die Deviseneinnahmen erheblich langfristig erhöhen, da der Importbedarf für Industrieprodukte aus Entwicklungsländern in den Industrieländern wesentlich langsamer steigt als das Wirtschaftswachstum und da Rückverlagerungsprozesse in die Industrieländer zu beobachten sind (vgl. Handelsblatt vom 4. Dezember 1985),

k) die Erfahrungen von Chile oder Argentinien mit einer neoliberalen Weltmarktintegration haben gezeigt, daß eine generelle Liberalisierung sowohl die wirtschaftliche Lage als auch die Außenwirtschaftsposition der Länder verschlechtert hat (vgl. Alexander Schube rt , „Internationale Verschuldung" , S. 213 ff.)?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, daß die Weltwirtschaft durch erweiterte allgemeine Liberalisierung im Finanz- und Handelsbereich viel stärker anfällig gegenüber weltwirtschaftlichen Veränderungen (z. B. Inflation, Rezession, steigende Zinsen, stark schwankende Wechselkurse) wird, wie schon die weltweite und sehr schnelle Verbreitung der Rezession 1980, die durch US-Antiinflationsmaßnahmen zustande kam, deutlich gemacht hat, und wie gedenkt sie zu beachten, daß gerade die Entwicklungsländer, besonders die wirtschaftlich schwächsten, am härtesten von solchen Entwicklungen getroffen werden?

12

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die neue GATT-Runde mit tiefgreifenden Reformen des Weltwährungssystems verknüpft werden soll?

13

Inwieweit teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Vorschläge, daß der GATT-Runde eine Weltwährungskonferenz vorausgehen soll?

14

Inwieweit ist die Bundesregierung bereit; ein langfristiges Handelsbilanzdefizit, daß Voraussetzung für die von der Bundesregierung unterstützte Rückzahlung der Schulden und der Zinszahlungen ist, in Kauf zu nehmen, und wie steht sie zu einer mit diesem Handelsbilanzdefizit verbundenen Auslagerung von Arbeitsplätzen aus der Bundesrepublik Deutschland?

Bonn, den 14. Januar 1986

Auhagen Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

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