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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Lage der südostasiatischen Kontingentflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 10003543)

Maßnahmen zur Integration der Flüchtlinge, Sprachschwierigkeiten, Bewahrung ihrer kulturellen Identität, Kosten der Aufnahme, Familienzusammenführung, anhaltende Fluchtbewegung mit Booten aus Vietnam, psychische Erkrankungen bei Flüchtlingen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.02.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/463914.01.86

Lage der südostasiatischen Kontingentflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Neumann (Bramsche), Frau Dr. Hamm-Brücher, Schreiber, Bindig, Dr. Blens, Duve, Dr. Emmerlich, Gansel, Dr. Holtz, Frau Huber, Jungmann, Klose, Lamers, Dr. Lammert, Frau Luuk, Müller (Wadern), Müller (Wesseling), Oostergetelo, Dr. Pinger, Dr. Rumpf, Scharrenbroich, Schröer (Mülheim), Schwarz, Frau Simonis, Stiegler, Stutzer, Graf von Waldburg-Zeil, Wartenberg (Berlin), Frau Zutt

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in den Jahren nach 1978 maßgeblich an der weltweiten Hilfe für die aus Indochina und insbesondere aus Vietnam als sogenannte 'boat-people' geflohenen Menschen beteiligt. Bund und Länder haben eine in der Geschichte unseres Staates beispiellose humanitäre Aufnahmeaktion durchgeführt und rund 30 000 Flüchtlinge aus Indochina aufgenommen. Diesen Flüchtlingen wurde durch besonderes Gesetz der privilegierte Rechtsstatus des „Kontingentflüchtlings" verliehen, womit dieser Personenkreis den im Bundesgebiet lebenden Asylberechtigten weitgehend gleichgestellt wurde.

Die meisten dieser Flüchtlinge mußten bei ihrer Flucht enge Familienangehörige — Eltern, Geschwister, Kinder — in Vietnam zurücklassen. Im Jahr 1979 hat der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen ein Abkommen mit der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam getroffen, das die legale Ausreise von Vietnamesen aus humanitären Gründen regelt und vor allem die Möglichkeit geschaffen hat, daß Vietnamesen aus Familien, die durch die Flucht von Familienmitgliedern auseinander gerissen worden waren, auf legalem Weg zu ihren Angehörigen in westlichen Ländern ausreisen konnten. Seither sind auch (im Rahmen der Gesamtzahl von 30 000) rund 7 000 Angehörige von vietnamesischen Flüchtlingen, die in der Bundesrepublik Deutschland angenommen worden sind, legal aus Vietnam in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Daneben gibt es zur Zeit noch etwa 6 000 gültige Einreisegenehmigungen für enge Familienangehörige von Flüchtlingen, die zur Zeit noch in Vietnam leben und von denen die Mehrzahl im Laufe der nächsten Jahre in der Bundesrepublik Deutschland erwartet wird.

Am 5. März 1982 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Ausländerpolitik" durch einen gemeinsamen Beschluß die bis dahin praktizierten Kriterien für die Erteilung von Einreisegenehmigungen für Angehörige vietnamesischer Flüchtlinge im Rahmen der Familienzusammenführung den allgemeinen Regeln für die Familienzusammenführung von legal im Bundesgebiet lebenden Flüchtlingen angepaßt. Seither werden nur noch Ehegatten sowie Eltern und minderjährige Kinder zusammengeführt, daneben sogenannte Härtefälle, die jedoch nur in wenigen Fällen als solche Anerkennung finden. Nach den Erkenntnissen der in der sozialen Betreuung von Flüchtlingen engagierten Wohlfahrtsverbände und der bestehenden Betreuungs- und Selbsthilfeeinrichtungen südostasiatischer Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland hat diese Einschränkung Belastungen und Probleme hervorgehgerufen, die aus Gründen der Menschlichkeit und um des angestrebten Zieles, nämlich der Integra tion dieser Menschen willen, eine Überprüfung der Entscheidung von 1982 als geboten erscheinen lassen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Maßnahmen hat der Bund für die im Bundesgebiet aufgenommenen Kontingentflüchtlinge aus Indochina bislang ergriffen, und in welcher Weise hat er für eine möglichst schnelle und reibungslose Integra tion dieser Flüchtlinge in die für sie neue Kultur und gesellschaftliche Umgebung gesorgt?

2

Welche Maßnahmen der Länder und Gemeinden sind der Bundesregierung bekanntgeworden, mit denen die Integration der Kontingentflüchtlinge aus Indochina gefördert wurde?

3

Welche Maßnahmen haben Bund, Länder und Gemeinden zur Überwindung der Sprachschwierigkeiten bei den Flüchtlingen aus Indochina unternommen? Wie wurde die Eingliederung dieser Flüchtlinge in unser Arbeits- und Erwerbsleben gefördert?

4

Welche Maßnahmen haben Bund, Länder und Gemeinden ergriffen, damit die Kontingentflüchtlinge aus Indochina im Bundesgebiet ihre kulturelle Identität bewahren und insbesondere ihre Sprache und Geschichte an die hier aufwachsenden Kinder weitergeben können?

5

Welche Kosten haben Bund, Länder und Gemeinden für die Rettung der Kontingentflüchtlinge aus Seenot, ihre Aufnahme im Bundesgebiet sowie die Eingliederung in die hiesigen Verhältnisse in den vergangenen Jahre aufgewandt?

6

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die humanitär begründete Aufnahme von Kontingentflüchtlingen aus Südostasien in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ziel der Integration dieser Menschen in unserem Land erfolgte und daß ein durch hinderliche Vorschriften verursachtes Verfehlen dieses Zieles den Sinn der Anstrengungen und Ausgaben der Bundesregierung zugunsten dieses Personenkreises nachträglich in Frage stellen würde?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß auf absehbare Zeit ein grundlegender Wandel der politischen Situa tion in Südostasien nicht wahrscheinlich ist, daß deshalb eine Rückkehr der als Kontingentflüchtlinge aufgenommenen Südostasiaten in ihre Heimat voraussichtlich auf längere Zeit nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist und daß daher die Integra tion in die Bundesrepublik Deutschland für diesen Personenkreis die einzige Chance für ein menschenwürdiges Dasein bedeutet?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung hinsichtlich des Integrationszieles bei den Kontingentflüchtlingen die Erkenntnis bei Wohlfahrtsverbänden und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge — z. B. Deutscher Caritasverband, Diakonisches Werk/Doc Lap-Zentrum, Deutsches Rotes Kreuz, Vietnamesisches Kulturzentrum e. V. (Bonn), Deutsche Flüchtlingshilfe e. V. (Bonn), Freizeit- und Heimstätte Nazareth (Norden) —, daß immer mehr junge Kontingentflüchtlinge ihre berufliche Ausbildung nicht antreten bzw. abbrechen, weil sie rasch und möglichst viel Geld verdienen wollen, das sie an enge Familienangehörige (vor allem Eltern und Geschwister) schicken, die in der Heimat zurückgeblieben sind und keine Einreisegenehmigung in die Bundesrepublik Deutschland erhalten?

9

Kann die Bundesregierung Erkenntnisse des Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und von Betreuungsstellen in der Bundesrepublik Deutschland bestätigen, wonach ein wesentliches Motiv für die anhaltende Fluchtbewegung mit Meinen Booten übers Meer aus Vietnam der Wunsch von Flüchtenden ist, mit engen Familienangehörigen in westlichen Ländern wieder zusammenleben zu können, ohne daß sie Einreisegenehmigungen in die westlichen Länder bekommen und damit legal ausreisen können? Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung hinsichtlich des Integrationszieles die Belastungen, die sich daraus für in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommene Flüchtlinge ergeben?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung unter dem Aspekt des Integrationszieles die Beobachtungen bei Wohlfahrtsverbänden und Betreuungseinrichtungen für Kontingentflüchtlinge — z. B. Deutscher Caritasverband, Diakonisches Werk/Doc Lap-Zentrum, Deutsches Rotes Kreuz, Vietnamesisches Kulturzentrum e. V. (Bonn), Deutsche Flüchtlingshilfe e. V. (Bonn), Freizeit- und Heimstätte Nazareth (Norden) —, daß zahlreiche dieser Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland — vor allem junge volljährige Südostasiaten — aus Verzweiflung über das Schicksal ihrer Eltern und Geschwister und aufgrund der Trennung auf unabsehbare Zeit von diesen engsten Familienangehörigen psychisch erkranken und in vielen Fällen tiefgreifende Depressionen auftreten?

11

Kann die Bundesregierung Schätzungen von Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge bestätigen, wonach eine Erweiterung der Kriterien der Familienzusammenführung für Kontingentflüchtlinge in dem Sinne, daß Eltern, Kinder und Geschwister unabhängig vom Alter zusammengeführt werden, soweit sie nicht durch Heirat in Südostasien in weitere Familien eingebunden sind, nur einen Personenkreis von unter 3 000 Fällen betreffen und damit weniger als 0,1 % der gesamten ausländischen Wohnbevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland ausmachen würde?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, daß Kontingentflüchtlinge seit ihrer Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland in andere westliche Länder (vor allem Frankreich und die USA) weitergewandert sind und wie viele der bereitgestellten Quotenplätze aus diesem Grunde heute unbesetzt sind?

13

Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie viele Personen seit dem 5. März 1982 als „Härtefälle" eine Einreisegenehmigung in die Bundesrepublik Deutschland erhalten haben und wie viele von ihnen inzwischen in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind?

14

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sich aus der von ihr durchgeführten humanitären Aktion zur Aufnahme der Kontingentflüchtlinge eine besondere Verantwortung für die Förderung der Integra tion gerade dieser Gruppe in der Bundesrepublik Deutschland ergibt?

15

Hat die Bundesregierung die Absicht, aufgrund der nachhaltigen Beeinträchtigungen des Integrationszieles, wie sie sich inzwischen zeigen, eine begrenzte Erweiterung der Kriterien der Familienzusammenführung für südostasiatische Kontingentflüchtlinge vorzunehmen? Ist sie gegebenenfalls bereit, eine Initiative zur Änderung der seit 1982 geltenden Kriterien in diesem Sinne gegenüber den Bundesländern zu ergreifen?

Bonn, den 14. Januar 1986

Schreiber Dr. Blens Lamers Dr. Lammert Müller (Wadern) Müller (Wesseling) Dr. Pinger Scharrenbroich Schwarz Stutzer Graf von Waldburg-Zeil Neumann (Bramsche) Bindig Duve Dr. Emmerlich Gansel Dr. Holtz Frau Huber Jungmann Klose Frau Luuk Oostergetelo Schröer (Mülheim) Frau Simonis Stiegler Wartenberg (Berlin) Frau Zutt Frau Dr. Hamm-Brücher Dr. Rumpf

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